Wohngeld: Vermieter können bei Auskunftsverweigerung bis zu 2.000 Euro Bußgeld zahlen
LONDON (IT BOLTWISE) – Vermieter riskieren beim Wohngeldantrag BuĂźgelder bis zu 2.000 Euro, wenn sie AuskĂĽnfte vorsätzlich verweigern. Der rechtliche Hebel liegt im Zusammenspiel von § 23 Abs. 3 WoGG und der Sanktionsnorm in § 37 WoGG. Entscheidend ist dabei, ob die Behörde offiziell Informationen anfordert und wie schwer das Verschulden wiegt. FĂĽr Mieter soll […]


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