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Bundesarbeitsgericht: Elternzeit bei Trennung bindend – kein Rücktritt ohne Zustimmung

ERFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Arbeitnehmer können nach einer fest vereinbarten Elternzeit nicht einfach durch eine Trennung vom Beginn zurücktreten. Der Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt ändert nichts daran, dass die Elternzeit rechtlich mit dem zuvor verlangten Zeitpunkt startet. Nur bestimmte Ausnahmen greifen, etwa wenn der Arbeitgeber zustimmt oder das […]

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