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Gericht stoppt Gipsabbau im Naturpark Südharz: Einschränkungen für Unternehmen bleiben

WEIMAR / LONDON (IT BOLTWISE) – Das ThĂĽringer Oberverwaltungsgericht hat den Antrag eines Bergbauunternehmens abgelehnt, eine Naturparkverordnung fĂĽr unwirksam erklären zu lassen. Die Verordnung untersagt den oberirdischen Abbau von Bodenschätzen sowie das oberirdische Ablagern bereits abgebauten Materials im Naturpark SĂĽdharz. Das Unternehmen aus NordthĂĽringen sieht dadurch seine Abbau- und Produktionsrechte eingeschränkt und könnte nun den […]

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