VW-Urteil zu Jubiläumsprämien: Sonderzahlungen rückwirkend nachzahlen
BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Gericht stärkt Arbeitnehmer bei tariflichen Sonderzahlungen: VW muss Jubiläumsprämien in voller Höhe und rĂĽckwirkend nachzahlen. Betroffen sind Prämien fĂĽr Dienstjubiläen, die bereits zum 1. Januar 2025 fällig wurden. Das Urteil stellt klar, dass eine später eingefĂĽhrte Pauschalregel keine rĂĽckwirkende Anwendung auf bereits entstandene AnsprĂĽche darf. FĂĽr Unternehmen bedeutet […]


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