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OLG Köln stärkt Penny bei UVP-Werbung – Revision zum BGH möglich

KÖLN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberlandesgericht Köln kippt ein erstinstanzliches Urteil im Streit um Preisangaben in einem Penny-Prospekt. Der Discounter darf weiterhin mit durchgestrichenen UVP-Angaben werben, obwohl Verbraucher hohe Ersparnisse vermutet haben. Entscheidend ist, dass das Gericht in der konkreten Gestaltung keine unzulässige Preisermäßigungswerbung erkennt. Eine Revision ist zugelassen, sodass nun der Bundesgerichtshof […]

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