BFH: Dienstwagen-Nutzer dürfen private Fahrten nur in engen Ausnahmefällen absetzen
MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesfinanzhof setzt die Messlatte für Steuerabzüge bei Privatfahrten höher: Wer einen Firmenwagen erhält, muss Dienstreisen grundsätzlich damit durchführen. Nur in eng umgrenzten Ausnahmen ist der Abzug für die Fahrt mit dem privaten Auto möglich. Betroffene müssen sich auf strengere Nachweise, mögliche Korrekturen alter Steuererklärungen und deutlich mehr Dokumentationsaufwand […]


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