BSG stärkt Anhörungspflicht: Streichung der Mitgliedschaft nur nach rechtlichem Gehör
KASSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundessozialgericht (BSG) hat im März 2025 klargestellt, dass Krankenkassen Versicherte vor einer rĂĽckwirkenden Streichung zwingend anhören mĂĽssen. Fehlt das rechtliche Gehör, ist der Bescheid aufhebbar – selbst wenn die materielle Rechtslage umstritten wäre. Der Beschluss knĂĽpft an Art. 103 Grundgesetz an und fordert faires Verfahren ohne Ăśberraschungsentscheidungen. FĂĽr […]


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