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BGH stärkt Schuldnerrechte bei Rundfunkbeiträgen – Signatur verhindert Vollstreckung

KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof knĂĽpft die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen an eine formgĂĽltige Signatur: Fehlt sie, ist ein Vollstreckungsersuchen unwirksam. Schuldner können dann eine Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO einlegen, die gerichtlich kostenfrei sein soll. Parallel prĂĽft das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkfinanzierung II; dabei geht es auch um eine mögliche Beitragserhöhung ab 2027. […]

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