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Urteil zu E-Auto-Reichweite: Rücktritt bei zu geringer WLTP-Leistung möglich

WUPPERTAL / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Landgericht stärkt Käuferrechte, wenn die Reichweite eines E-Autos deutlich unter der beworbenen WLTP-Spanne liegt. Im konkreten Fall reichten real gemessene 160 Kilometer statt beworbener rund 332 bis 341 Kilometer. Das Gericht ordnet eine Abweichung von mehr als zehn Prozent als erheblichen Sachmangel ein. Käufer können deshalb grundsätzlich vom […]

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