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BAG stärkt Arbeitgeber-Kontakt im Urlaub – Fristen bei Kündigungen bleiben kritisch

LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erlaubt Arbeitgebern, Beschäftigte auch während ihres Erholungsurlaubs zu kontaktieren. Im Mittelpunkt steht, dass die Urlaubszeit keinen generellen Ausschluss von Sachverhaltsaufklärung schafft. FĂĽr die Praxis heiĂźt das: Wer bei potenziellen KĂĽndigungsvorwĂĽrfen zu lange wartet, riskiert die Unwirksamkeit wegen verstrichener Zweiwochenfrist. Der Fall zeigt damit besonders klar, wie eng Zeitmanagement […]

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