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Job-to-Job-Erprobung: Sechs Wochen Probezeit mit Lohnfortzahlung ab 45a SGB III

ATLANTA / LONDON (IT BOLTWISE) – FĂĽr Betroffene zwischen zwei Jobs wird die Ăśbergangsphase zur Stressprobe: Geld, Gesundheitslage und rechtliche Folgen greifen gleichzeitig ineinander. Mit der geplanten Job-to-Job-Erprobung nach § 45a SGB III sollen Beschäftigte bis zu sechs Wochen bei einem anderen Arbeitgeber probeweise arbeiten, ohne dass der aktuelle Lohn aussetzt. Das Konzept zielt darauf, […]

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