Schwerbehinderung: Eine Woche Verzögerung macht Kündigung unwirksam
LONDON (IT BOLTWISE) – Bei KĂĽndigungen gegenĂĽber schwerbehinderten Beschäftigten kommt es auf die zeitliche Abfolge an: Zwischen Zustimmung des Integrationsamts und Aussprache darf es laut aktuellen Hinweisen nur sehr wenig liegen. Schon eine Verzögerung von einer Woche nach Erhalt der erforderlichen Zustimmung kann die gesamte KĂĽndigung angreifbar und im Ergebnis unwirksam machen. Damit werden Prozesse […]


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