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BGH stärkt 500er-Grenze im Drittelbeteiligungsgesetz bei Konzernbetrieben

LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen fĂĽr die Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats präzisiert. FĂĽr die 500er-Schwelle im Drittelbeteiligungsgesetz soll nur die Beschäftigtenzahl der jeweiligen Aktiengesellschaft zählen. Eine wechselseitige Zurechnung von Arbeitnehmern ĂĽber Konzerngesellschaften hinweg lehnt der BGH ab, selbst wenn ein Gemeinschaftsbetrieb besteht. Damit wird die gesellschaftsrechtliche Mitbestimmung stärker von betriebsverfassungsrechtlichen Konstruktionen […]

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