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BVerfG stärkt Arztvorbehalt bei Eigenbluttherapie von Heilpraktikern

LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit Beschluss vom 20. Mai 2026 (Az. 1 BvR 2324/24) den Arztvorbehalt bei Blutentnahmen fĂĽr nichthomöopathische Eigenblutprodukte. Die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an, wodurch das Verbot in der Praxis fortbesteht. Gleichzeitig lässt das Gericht homöopathische Eigenblutvarianten unter bestimmten Voraussetzungen weiter zu, wenn die […]

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