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BFH: Vorsteuerabzug fĂĽr gescheiterte Projekte bei Verfolgung von Forderungen

LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesfinanzhof erlaubt den Vorsteuerabzug fĂĽr Beratungsleistungen, wenn diese der Durchsetzung von SchadensersatzansprĂĽchen aus einer gescheiterten Geschäftsidee dienen. Entscheidend ist laut Urteil vom 7. Mai 2026, dass der Entstehungsgrund der Forderung in einer beabsichtigten steuerpflichtigen Tätigkeit liegt. Damit bleibt der Anspruch auf Vorsteuer auch dann bestehen, wenn die ursprĂĽngliche Tätigkeit nie […]

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