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BFH stärkt Vergleichswertverfahren in der Erbschaftsteuer

BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesfinanzhof stärkt im März 2026 das Vergleichswertverfahren bei der Bewertung von Immobilien fĂĽr die Erbschaftsteuer. FĂĽr Erben und Investoren bedeutet das: Werte aus den GutachterausschĂĽssen bekommen mehr Bindungskraft und werden in der Praxis schwerer zu ignorieren sein. Gleichzeitig verbessert das Urteil die Position Steuerpflichtiger, weil sie bei abweichenden […]

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