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KĂĽndigungsschutz in der Elternzeit: Acht Wochen Vorlauf fĂĽr Kinder unter drei Jahren

BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Arbeitgeber dĂĽrfen Beschäftigte während der Elternzeit grundsätzlich nicht kĂĽndigen. Entscheidend ist aber, wann der besondere KĂĽndigungsschutz zeitlich greift: Bei Kindern unter drei Jahren beginnt er bereits acht Wochen vor dem geplanten Start. Erst danach gilt die strikte Sperrwirkung – mit nur einer eng begrenzten Ausnahme bei vollständiger BetriebsschlieĂźung. Zusätzlich […]

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