BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant ein Gesetz, das voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellen soll. Ziel ist es, Frauen vor Belästigungen im öffentlichen Raum zu schützen. Die Initiative wird auf der Justizministerkonferenz in Leipzig diskutiert.

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, bis Anfang 2026 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellt. Diese Initiative zielt darauf ab, Frauen im öffentlichen Raum besser zu schützen und klare rechtliche Grenzen zu setzen. Der Vorstoß erfolgt im Kontext zunehmender Berichte über sexuelle Belästigung, die insbesondere Frauen betreffen und deren Bewegungsfreiheit einschränken.
Ein konkretes Beispiel für das Problem ist der Fall der Kölnerin Yanni Gentsch, deren Po während eines Jogginglaufs von einem Radfahrer gefilmt wurde. Obwohl sie den Mann zur Rede stellte und der Vorfall in sozialen Medien große Aufmerksamkeit erregte, teilte die Polizei ihr mit, dass das Verhalten des Mannes nicht strafbar sei. Solche Lücken im Rechtssystem sollen durch das geplante Gesetz geschlossen werden.
Die Justizministerinnen und -minister der Länder werden auf ihrer Herbsttagung in Leipzig darüber beraten, ob und wie solche voyeuristischen Aufnahmen strafbar gemacht werden können. Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben bereits entsprechende Anträge eingebracht. Hubig betont, dass es wichtig sei, zwischen sozial akzeptablem und strafwürdigem Verhalten zu unterscheiden, um nicht als Sittenpolizei wahrgenommen zu werden.
Die gesellschaftliche Debatte über sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum hat in den letzten Jahren an Intensität gewonnen. Viele Frauen fühlen sich in ihrer Freiheit eingeschränkt und überlegen, ob sie bestimmte Orte oder Zeiten meiden sollten. Die geplante Gesetzesinitiative könnte ein wichtiger Schritt sein, um das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum zu stärken und klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
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