MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Einnahmen aus Reality-TV-Formaten in der Regel als gewerbliche Einkünfte gelten. Diese Entscheidung hat weitreichende steuerliche Konsequenzen für die Branche und betrifft auch Influencer, die in solchen Formaten auftreten.

Die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Aufsehen in der deutschen Medienlandschaft. Einnahmen aus Reality-TV-Formaten werden nunmehr als gewerbliche Einkünfte eingestuft, was erhebliche steuerliche Folgen nach sich zieht. Diese Entscheidung betrifft nicht nur die Teilnehmer solcher Formate, sondern auch Influencer, die in derartigen Shows auftreten. Der BFH hat damit eine klare Linie gezogen, die zwischen künstlerischen und gewerblichen Tätigkeiten unterscheidet.
Im Kern der Entscheidung steht die Abgrenzung zwischen künstlerischer Tätigkeit und gewerblichem Betrieb. Während Schauspieler, die ein Skript interpretieren, als Künstler und somit als Freiberufler gelten, werden Teilnehmer von ungescripteten Formaten wie Reality-Shows als gewerbliche Dienstleister eingestuft. Diese Einstufung hat zur Folge, dass die Einnahmen der Gewerbesteuer unterliegen, was je nach Hebesatz der Gemeinde zu einer erheblichen Steuerlast führen kann.
Die Entscheidung des BFH knüpft an frühere Urteile an, insbesondere an das sogenannte ‘Big Brother’-Urteil von 2012, bei dem Preisgelder aus Reality-Shows als sonstige Einkünfte versteuert wurden. Nun wird diese Logik auch auf Gagen und Honorare übertragen, was bedeutet, dass die Teilnahme an solchen Formaten als steuerpflichtiger Dienstleistungsaustausch gilt. Dies hat zur Folge, dass viele TV-Persönlichkeiten, die sich bisher als Freiberufler veranlagt haben, mit Nachforderungen und höheren zukünftigen Steuern rechnen müssen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind weitreichend. Produktionsfirmen müssen möglicherweise ihre Verträge und Abrechnungsmodalitäten anpassen, um Teilnehmer über ihren gewerblichen Status aufzuklären. Auch der Influencer-Sektor ist betroffen, da viele Content-Schaffende in Reality-TV-Rollen wechseln. Die Einstufung ihrer TV-Einnahmen als gewerblich passt zur allgemeinen Besteuerung von Influencer-Marketing. Marktbeobachter rechnen mit höheren Gagenforderungen, um die Gewerbesteuerlast auszugleichen.
Mit der Umsetzung dieser BFH-Richtlinie durch die Finanzämter müssen betroffene Steuerpflichtige mit strengeren Prüfungen rechnen. Steuerberater raten allen, die Einkünfte aus TV-Auftritten haben, ihre Veranlagung umgehend zu überprüfen. Das Urteil lässt auch für ‘Hybrid’-Formate wenig Spielraum. Entscheidend ist nicht der Unterhaltungswert der Sendung, sondern die konkrete Tätigkeit des Teilnehmers. Ohne künstlerische Leistung gilt nun der gewerbliche Default.
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