BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Einführung der Telematikinfrastruktur für Heilmittelpraxen wurde auf Oktober 2027 verschoben. Während die Frist verlängert wurde, gelten verschärfte IT-Sicherheitsstandards bereits seit Januar 2026. Therapeuten müssen sich auf neue Herausforderungen einstellen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.

Die Entscheidung, die Frist für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelpraxen bis Oktober 2027 zu verschieben, bietet auf den ersten Blick Erleichterung. Doch die Anforderungen an die IT-Sicherheit und den Datenschutz sind bereits jetzt verschärft worden. Seit Januar 2026 gelten neue Standards, die ursprünglich für Ärzte und Zahnärzte gedacht waren, nun aber auch für therapeutische Praxen relevant sind.
Die Verschiebung der TI-Anschlusspflicht wurde durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ermöglicht. Ein wesentlicher Grund für den Aufschub ist die Verzögerung bei der Einführung der elektronischen Verordnung für Heilmittel (eVO), die nun erst 2027 verbindlich eingeführt werden soll. Diese eVO ist ein zentraler Anwendungsfall für Therapeuten in der TI, und ohne sie war der Nutzen des TI-Anschlusses für viele Praxen fraglich.
IT-Experten warnen jedoch, dass die Verlängerung der Frist keine Pause bedeutet, sondern eine Phase des aktiven Wartens. Die Bedrohung durch Cyberangriffe wie Phishing und Ransomware ist real und nimmt zu. Kleine Therapiepraxen unterschätzen oft das Risiko, das von unzureichenden Backup-Routinen und mangelnder Mitarbeiterschulung ausgeht. Ein kostenloses E-Book bietet praxisnahe Sofortmaßnahmen, um die IT-Sicherheit zu erhöhen und Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Ein freiwilliger Anschluss an die TI ist weiterhin möglich und wird finanziell gefördert. Die TI-Pauschale wurde im Januar 2025 auf rund 208 Euro monatlich angepasst. Praxen, die bereits angeschlossen sind, können diese Pauschale für Betriebskosten geltend machen. Berater sehen strategische Vorteile für Early Adopter, die den sicheren Kommunikationsdienst KIM in ihre Abläufe integrieren können. Dies ermöglicht eine verschlüsselte digitale Kommunikation mit bereits angeschlossenen Ärzten und kann den bürokratischen Aufwand bei Rezeptklärungen reduzieren.
Die gematik, die nationale Agentur für digitale Medizin, arbeitet derweil an den Spezifikationen für die eVO. Ziel der verlängerten Frist ist ein reibungsloser Start 2027, ohne die technischen Probleme, die bei der Einführung des eRezepts in Apotheken auftraten. Pilotprojekte in Modellregionen testen aktuell die Interaktion zwischen Arzt- und Therapeutensoftware, deren Ergebnisse die finalen technischen Anforderungen 2026 maßgeblich prägen werden.
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