BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung hat eine neue Arbeitsschutzstrategie vorgestellt, die den Fokus auf die Gefährdungsbeurteilung legt. Während formale Vorgaben für kleinere Betriebe gelockert werden, wird die Pflicht zur eigenständigen Ermittlung von Gefahren und Risiken verschärft. Diese Änderungen treten im Kontext verschärfter Betriebskontrollen in Kraft.

Die Bundesregierung hat eine neue Strategie im Bereich des Arbeitsschutzes vorgestellt, die insbesondere die Gefährdungsbeurteilung in den Mittelpunkt rückt. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Bürokratieentlastung für den Mittelstand, wobei formale Vorgaben wie die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gelockert werden. Gleichzeitig wird jedoch die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verschärft, was eine Verlagerung der Verantwortung auf die Arbeitgeber bedeutet.
Im Zuge dieser Änderungen plant die Regierung, die Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anzuheben. So könnte die Pflicht für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern entfallen, während Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten nur noch einen Beauftragten benötigen. Diese Flexibilisierung ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Gefährdungsbeurteilung als zentrale Compliance-Aufgabe wahrgenommen wird. Arbeitgeber müssen eigenständig Gefahren ermitteln, Risiken bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen.
Die verschärften Anforderungen harmonieren mit der reformierten DGUV Vorschrift 2, die seit Januar 2026 für viele Branchen gilt. Diese Vorschrift sieht eine feste Zeitquote für die Grundbetreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte vor. Erstmals sind nun auch digitale Begehungen und Fernberatungen anerkannt, sofern die Risikoanalyse stimmt. Dies unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierung im Prozess der Gefährdungsbeurteilung.
Experten sehen in diesem Kurswechsel eine deutliche Verlagerung der Nachweispflicht auf die Arbeitgeber. Die Landesbehörden sind seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet, jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe zu kontrollieren. Bei diesen unangekündigten Prüfungen wird die aktuelle Gefährdungsbeurteilung das erste Dokument sein, das angefordert wird. Unternehmen, die die neuen Erleichterungen nutzen, können bei Fehlern in der Gefährdungsbeurteilung sofort sanktioniert werden.
Die Reaktionen der Wirtschaftsverbände sind gespalten. Während die geplanten Erleichterungen bei den Sicherheitsbeauftragten begrüßt werden, warnt man vor den Haftungsfolgen. Der Shift zur Eigenverantwortung bedeutet, dass bei einem Unfall das Fehlen eines Beauftragten keine Entschuldigung mehr darstellt. Die Bundesregierung kündigte an, die Wirksamkeit der neuen Regelungen genau zu überwachen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
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