BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesarbeitsministerium plant eine umfassende Reform zur Neuregelung der Scheinselbstständigkeit. Ein neuer freiwilliger Status für Selbstständige soll mehr Rechtssicherheit bieten, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich. Die geplante Einführung der Rentenversicherungspflicht für Freelancer könnte sowohl Chancen als auch Risiken für Auftraggeber und Selbstständige mit sich bringen.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die rechtliche Unsicherheit für Solo-Selbstständige und ihre Auftraggeber beseitigen soll. Der Entwurf sieht einen freiwilligen Status der sogenannten „neuen Selbstständigkeit“ vor, der im Gegenzug zur Rentenversicherungspflicht mehr Rechtssicherheit bietet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die seit Jahren bestehende Unsicherheit über die Abgrenzung zwischen echter und scheinbarer Selbstständigkeit zu beseitigen.
Der Kern des Entwurfs ist die Einführung eines neuen § 7 Absatz 5 im Sozialgesetzbuch IV. Dieser ermöglicht es Freelancern und ihren Auftraggebern, zu Beginn eines Projekts den Status der Selbstständigkeit verbindlich festzulegen. Einmal vereinbart, kann die Deutsche Rentenversicherung diesen Status nicht mehr in Frage stellen. Allerdings müssen Selbstständige, die diesen Status wählen, Rentenversicherungsbeiträge zahlen, die der Auftraggeber einbehält und abführt.
Um den neuen Status zu erlangen, müssen Selbstständige bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört das Recht, einen Ersatz für die Erbringung der Arbeit zu stellen, sowie mindestens zwei von vier weiteren Merkmalen unternehmerischen Handelns. Diese umfassen das Tragen von wirtschaftlichem Risiko und Gewinnchance, Marktunabhängigkeit, selbst getragene unternehmerische Aufwendungen und aktive Marktpräsenz.
Der Entwurf hat bereits Kritik von verschiedenen Verbänden und Gewerkschaften hervorgerufen. Der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) kritisiert die hohen Rentenbeiträge und den bürokratischen Aufwand, die Selbstständige im Wettbewerb benachteiligen könnten. Die Gewerkschaft ver.di warnt davor, dass viele Geringverdiener in der Gig-Economy oder Bildungsbranche gezwungen werden könnten, den neuen Status zu akzeptieren, was zu drastischen Netto-Einbußen führen könnte.
Der Zeitpunkt des Gesetzentwurfs ist kein Zufall, da Deutschland bis Dezember 2026 die EU-Plattformarbeitsrichtlinie umsetzen muss. Diese führt eine widerlegbare Vermutung des Arbeitsverhältnisses für Plattformbeschäftigte ein. Der deutsche Entwurf wird als erster Schritt zu einer umfassenden Regulierung der digitalen Wirtschaft gesehen. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten, um den Unternehmen und der Rentenversicherung ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben.
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