BONN / LONDON (IT BOLTWISE) – Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller warnt vor steigenden Kosten, falls die Fristen der Kraftwerksstrategie-Ausschreibungen im Mai und Dezember nicht eingehalten werden. Der Kernpunkt: Auslaufende Produktreservierungen bei Investoren könnten dazu führen, dass notwendige Komponenten teurer oder später verfügbar werden. Für Verbraucher und Unternehmen steht dabei eine Umlage in Aussicht, deren Höhe eng an den Ausschreibungserfolg geknüpft ist. Müller fordert daher eine entschlossene Umsetzung – auch mit Blick auf die geplanten Starttermine 2026 und 2027.

Die Bundesnetzagentur schlägt Alarm: Verzögerungen bei den Ausschreibungen zur Kraftwerksstrategie könnten die Kosten für den Ausbau steuerbarer Leistung deutlich erhöhen. Klaus Müller, Präsident der Behörde, verweist darauf, dass bereits jetzt Zeitpläne eingehalten werden müssen, um nicht in ein Szenario zu rutschen, in dem es zwar mehr Kapazitäten geben soll, aber eben teurer. Besonders kritisch sei die Phase rund um die Mai- und die Dezember-Termine, weil sich dort nicht nur politische Beschlüsse, sondern auch die industrielle Vorlaufplanung von Komponenten und Betriebsoptionen entscheidet. Das Thema ist damit weniger ein kurzfristiges Verwaltungsproblem als ein wirtschaftliches Risiko für den gesamten Investitions- und Beschaffungszyklus.
Technisch betrachtet geht es um die Beschaffung und Absicherung von so genannten langzeitfähigen, steuerbaren Kapazitäten. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die erste Ausschreibung für Langzeitkapazitäten bereits am 1. September 2026 starten. Gemeint sind Anlagen, die mindestens zehn Stunden am Stück ihre Leistung erbringen können – eine Definition, die eng mit Anforderungen an die Netzstabilität in Knappheitssituationen verknüpft ist. Eine zweite Runde ist für den 22. Dezember vorgesehen. Bevor jedoch Ausschreibungen rechtlich „laufen“, braucht es die Zustimmung des Bundestages, anschließend folgt die finale Genehmigung durch die EU-Kommission. Dieser mehrstufige Prozess erhöht die Planungsanforderungen, weil technische und wirtschaftliche Parameter nicht beliebig verschiebbar sind.
Im Zentrum von Müllers Argumentation steht der Investoren-Vorlauf. Der Präsident verweist darauf, dass eine Reihe von Kraftwerksinvestoren bereits signalisiert habe, für benötigte Produkte – also konkrete Komponenten und Leistungsbausteine – Reservierungen getroffen zu haben, deren Zeitfenster auslaufen. Wenn sich die Ausschreibungstermine verschieben, können diese Reservierungen nicht nahtlos in den nächsten Beschaffungszyklus übertragen werden. Das ist vor allem dort spürbar, wo Beschaffungsmärkte überlastet sind oder sich Lieferketten verengen. In der Praxis bedeutet das: Terminrisiken schlagen in Preisrisiken um, weil Hersteller, Zulieferer und Projektfinanzierungen ihre Kalkulation an Verfügbarkeiten und belastbare Zeitpläne knüpfen. Für Marktakteure wird damit einmal mehr sichtbar, wie eng regulatorische Timelines und industrielle Supply-Chain-Zyklen zusammenhängen.
Für die Kostenlogik relevant ist zudem die geplante Umlage, über die Kraftwerkskosten später an Verbraucher und Unternehmen weitergegeben werden sollen. Müller macht deutlich, dass die Höhe dieser Umlage maßgeblich davon abhängt, wie günstig die Ausschreibung gelingt. Je schneller die Verfahren auf den vorgesehenen Schienen laufen, desto stabiler sei die Teilnahme an den Ausschreibungen – und damit potenziell auch das Preisniveau, das sich in den Angeboten widerspiegelt. Die Argumentation ist damit nicht nur politisch, sondern auch kaufmännisch nachvollziehbar: Bei späteren Terminen steigen typischerweise Transaktionskosten, Risiken und Finanzierungsaufschläge, weil Projekte in unsicherere Zeitfenster geraten. Gleichzeitig sinkt die Prognosesicherheit für Investoren, was wiederum die Risikoprämien in Angeboten erhöht.
Dass Müller keine Details zu konkreten Technologiepfaden nennt, liegt zwar nahe, die Branche kennt jedoch das Grundmuster: In Ausschreibungsphasen reservieren Unternehmen oft im Voraus Turbinen oder andere kritische Komponenten, die sie im Erfolgsfall tatsächlich abnehmen würden. Auch im Spektrum der steuerbaren Kapazitäten tauchen Technologien auf, die sich in ihrer Einsatzlogik unterscheiden: von flexiblen Gaskraftwerken über Batterie-Großspeicher, Biogasanlagen und Wasserkraft bis hin zu Verbrauchseinrichtungen wie gedrosselten Wallboxen. Ergänzend zählen Industriebetriebe dazu, die Lasten bei Stromknappheit reduzieren können. Gerade diese Mischung ist strategisch bedeutsam, weil sie verschiedene Arten von Flexibilität abbildet und damit Risiken verteilt. Der Vergleich mit anderen europäischen Capacity-Markets zeigt jedoch, dass nicht jede Designentscheidung automatisch zu Kostenvorteilen führt; beispielsweise werden in Teilen Europas eher stärker netz- oder systemorientierte Modelle diskutiert, während Deutschland stärker auf technologieoffene Ausschreibungslogik setzt.
Auch politisch verschärft sich die Lage: Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche steht in der Kritik, weil für 10 der 12 Gigawatt, die noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden sollen, ein „Langfristkriterium“ vorgesehen sein soll. Kritiker befürchten dabei, dass solche Kriterien bestimmte Akteursgruppen, insbesondere Gaskraftwerke, strukturell bevorzugen könnten. Hier prallen zwei Zielbilder aufeinander: Versorgungssicherheit kurzfristig durch rasch verfügbare Kapazitäten versus Planungssicherheit und Investitionsschutz über längere Zeithorizonte. Fachlich ist die Frage, wie ein Langfristkriterium in Ausschreibungsdesign und Bewertungssystematik einwirkt, entscheidend für die Ergebnisqualität. Marktteilnehmer reagieren in solchen Konstellationen oft mit Angebotsanpassungen oder verschieben Investitionsentscheidungen, was wiederum das Kosten- und Terminrisiko verschärfen kann.
Aus Marktsicht ist bemerkenswert, dass die Bundesnetzagentur laut Müller bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet hat, um die Termine einzuhalten. Für den Juni sind erste Workshops mit Marktakteuren vorgesehen – ein Schritt, der in der Praxis dazu dient, technische Parameter, Abwicklungsprozesse und Marktkommunikation früh abzugleichen. Der Ansatz erinnert an bewährte Migrations- und Betriebsmodelle aus anderen Regulierungsbereichen: Je klarer Anforderungen, Mess- und Nachweismechanismen sowie Prozessgrenzen im Vorfeld definiert sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich spätere Abstimmungsrunden an der Umsetzung „abarbeiten“. Als Gegenprobe lohnt der Blick auf alternative Kapazitätsmechanismen im internationalen Umfeld, in denen späte Definitionen häufig dazu führten, dass Angebotspreise stiegen, weil Unsicherheit in die Kalkulation eingepreist wurde. Diese Muster erklären, warum Müller so konsequent auf die Einhaltung der Fristen pocht.
Für den zukünftigen Ausblick ist vor allem die zeitliche Staffelung entscheidend: Start der ersten Langzeitkapazitäts-Ausschreibung im September 2026, zweite Runde im Dezember, und die in der Argumentation anklingende Sorge um Preis- und Verfügbarkeitsniveaus bis 2027. Wenn sich die Verfahren verschieben, steigt das Risiko, dass Projekte nicht nur teurer werden, sondern auch weniger planbar sind. Das kann Investoren dazu bringen, Reservierungen zu verlängern oder alternativ in andere Märkte auszuweichen, was die deutsche Beschaffungsstrategie im Timing trifft. Für Unternehmen bedeutet das zugleich eine Chance: Wer seine Supply-Chain- und Projektplanung konsequent auf Ausschreibungslogik ausrichtet, kann potenziell Wettbewerbsvorteile aus stabilen Zeitfenstern ziehen. Technologisch wird außerdem relevant, wie die Mischung steuerbarer Optionen – etwa Gaskraft versus Speicher und Lastmanagement – in der Bewertung und im Betrieb zusammenwirkt, um Systemstabilität effizient zu gewährleisten.
Schließlich führt der Prozess auch regulatorische und Compliance-relevante Fragen zusammen. Die EU-Kommissionsgenehmigung nach Bundestagszustimmung ist nicht nur Formalie, sondern schafft einen Rechtsrahmen, der die Ausschreibungslogik mit EU-beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen abgleicht. Für Datenschutz- oder Privacy-Aspekte im engeren Sinn ist die Meldung zwar weniger einschlägig, aber für Unternehmen sind Sicherheit und Nachweisführung trotzdem relevant: Monitoring- und Reportingprozesse benötigen klare Governance, damit Datenflüsse zwischen Marktakteuren, Netzbetreibern und Behörden nachvollziehbar bleiben. In diesem Sinne zeigt die Warnung von Müller vor allem eins: Energiepolitik ist zunehmend auch Prozess- und Engineering-Politik. Wer Zeitpläne, technische Definitionen und Marktmechanik synchronisiert, kann Kostenrisiken reduzieren und die Versorgungssicherheit stabiler gestalten.
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