BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Namhafte Wirtschaftsforscher fordern, das Ehegattensplitting künftig zu begrenzen, um zusätzliche Erwerbsarbeit finanziell spürbar zu belohnen. Konkret soll der Vorteil nicht mehr vom gesamten gemeinsamen Einkommen abhängen, sondern an einen Höchstbetrag gekoppelt werden. Die Mehreinnahmen wollen sie vollständig in höhere Kinderleistungen wie Kindergeld und Kinderfreibreibetrag verlagern. Damit rückt die Reform die Frage in den Mittelpunkt, wie Steuerpolitik Arbeits- und Fachkräfteanreize verbessert.

Ehegattensplitting: Wirtschaftsforscher fordern Obergrenze und mehr Kinderförderung
Ehegattensplitting: Wirtschaftsforscher fordern Obergrenze und mehr Kinderförderung (Foto: IT BOLTWISE)
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Die Debatte um die nächste Reform der Familienbesteuerung gewinnt an Schärfe: Wirtschaftsforscherinnen und -forscher plädieren dafür, das Ehegattensplitting nicht mehr in der bisherigen Form auszuweiten, sondern seinen Kernvorteil zu begrenzen. Im Zentrum steht die Argumentationslinie, dass das bestehende System vor allem Partnerschaften begünstigt, in denen ein Ehepartner – typischerweise der Mann – deutlich mehr verdient und der andere deutlich weniger arbeitet oder ganz aus dem Erwerbsleben aussteigt. In einem offenen Brief an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) wird deshalb betont, dass der Arbeits- und Fachkräftemangel politischen Gestaltungsspielraum in eine Richtung drängt, die Erwerbspotenziale nicht ungenutzt lässt.

Technisch betrachtet handelt es sich beim Ehegattensplitting um ein steuerliches Mechaniksystem, das die Einkommen beider Ehepartner zusammenführt, halbiert, nach einem Splittingtarif besteuert und anschließend rechnerisch wieder verdoppelt. Dadurch sinkt die Steuerlast typischerweise besonders dann, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen, weil der progressionsbedingte Nachteil bei einem einzigen hohen Einkommen auf zwei Teile verteilt wird. Die Forscherinnen schlagen daher nicht die Abschaffung als Ganzes vor, sondern eine Strukturkorrektur: Der Ehegattenausgleich soll zwar erhalten bleiben, jedoch mit einer klaren Obergrenze für den abziehbaren Vorteil. Diese Glättung zielt darauf, dass die steuerliche Wirkung stärker an tatsächlich zusätzlicher Erwerbsarbeit ausgerichtet wird.

Konkret soll künftig nicht mehr das gesamte Einkommen beider Partner in voller Breite zusammenzurechnet, halbiert und nach dem Splittingtarif besteuert werden. Stattdessen darf die besser verdienende Person nur maximal 13.805 Euro vom eigenen steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Der entscheidende Punkt liegt in der Folgelogik: Dieser begrenzte Betrag muss vom anderen Partner als sonstige Einkünfte versteuert werden. Als Referenz dient damit die Systematik, die bereits im Unterhaltsrecht für geschiedene und dauerhaft getrennt lebende Ehepartner gilt. Dadurch würde der besonders große Steuervorteil bei stark divergierenden Einkommen teilweise abfedert – während Paare mit ähnlichem Einkommen weiterhin kaum spürbar schlechter oder besser fahren.

Parallel zur Deckelung schlagen die Initiatoren eine zweite, wirtschaftspolitisch relevante Verschiebung vor: Die erwarteten Mehreinnahmen sollen nicht im Staatshaushalt „verschwinden“, sondern vollständig in familienbezogene Transferleistungen zurückfließen. Dabei setzen sie auf eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, also auf Instrumente, die weniger stark an den Erwerbsstatus der Eltern gekoppelt sind. Die Logik dahinter: Förderung soll dorthin wandern, wo Verantwortung für Kinder tatsächlich getragen wird – unabhängig davon, ob Eltern verheiratet sind, unverheiratet zusammenleben oder ein Kind allein erziehen. Die Zahlen, die genannt werden, sind deutlich: Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 auf 11.902 Euro steigen, das Kindergeld von 259 auf 316 Euro.

Dass die Reformdebatte nicht bei einem einzelnen Vorschlag stehen bleibt, zeigt der politische Timing-Aspekt: Bereits Anfang April hatte das Finanzministerium unter Führung von Lars Klingbeil sehr ähnliche Ideen vorgestellt. Auch dort wurde angeregt, das Ehegattensplitting an den Unterhaltshöchstbetrag von 13.805 Euro zu koppeln. Damit würde der bisher besonders große Steuervorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen weitgehend entfallen, während sich bei Paaren mit ähnlichem Einkommen keine grundlegenden Unterschiede ergeben. Branchenbeobachter werten solche Deckelungsansätze häufig als Versuch, Progressionseffekte sozial treffsicherer zu steuern, ohne das Prinzip der Ehebegünstigung politisch abrupt zu brechen.

Unterstützung kommt aus einem breiten Lager prominenter Forschungs- und Think-Tank-Stimmen. Neben Nicola Fuchs-Schündeln vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung zählen Monika Schnitzer (Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft) und Katharina Wrohlich (Gender Economics) zu den Initiatorinnen. Auch wissenschaftliche und wirtschaftspolitische Schwergewichte wie Felix Bierbrauer vom Bundesministerium-Umfeld, Reint E. Gropp (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle) sowie Marcel Fratzscher (DIW Berlin) werden genannt. Ergänzt wird die Runde durch Clemens Fuest vom ifo Institut. Experten formulieren dabei eine Kernbotschaft, die über reine Verteilungsgerechtigkeit hinausgeht: Zusätzliches Arbeiten müsse sich „im Nettoeinkommen spürbar lohnen“. Diese Arbeitsanreiz-Komponente ist in Zeiten sinkender Erwerbsbevölkerung ein zentraler Hebel, auch wenn die politische Umsetzung am Ende zwischen Haushaltslogik und gesellschaftlicher Akzeptanz austariert werden muss.

Regulatorisch und verfassungsrechtlich ist der Vorschlag gleichwohl nicht nur eine Frage der Höhe, sondern auch der Systemkohärenz. Steuerrechtliche Änderungen wie eine Obergrenze greifen in ein etabliertes Muster ein, das seit Jahrzehnten auf Ehe als steuerliche Institution abstellt. Damit wird die Reform zwangsläufig an Fragen der Belastungsgleichheit, der Planbarkeit für Familien und der Verwaltungsumsetzbarkeit gemessen. Gleichzeitig steht bei jeder Familienleistung die Datenschutz- und Missbrauchsprävention im Hintergrund: Auch wenn es hier weniger um personenbezogene KI-Modelle geht, bleibt die korrekte Verknüpfung von Steuerdaten, Kinderstatus und Transferansprüchen in der Praxis entscheidend. Je klarer die Berechnungslogik – etwa durch feste Grenzwerte – ist, desto geringer sind typische Fehlanreize und desto besser lassen sich Prüfprozesse automatisieren, ohne die Rechte der Betroffenen zu vernachlässigen.

Für den Markt und die politische Öffentlichkeit ist die Debatte deshalb mehr als ein Stellschraubenspiel. Die Reform berührt gleichermaßen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, beeinflusst Budgetpfade und kann mittelbar die Nachfrage nach Kinderbetreuung, Teilzeit-Übergängen und Qualifizierungsangeboten verstärken. Wer steuerlich weniger „pro Arbeitszeit-Differenz“ profitiert, bekommt eine andere Relativierung im Familienalltag: Entscheiden sich Paare häufiger für mehr Erwerbsstunden, verschiebt sich die Nachfrage nach passgenauen Arbeitszeitmodellen, Weiterbildung und betrieblichen Angeboten. Verglichen mit konkurrierenden steuerpolitischen Ansätzen – etwa einer stärkeren Ausrichtung auf direkte Familienzuschüsse statt Ehe-Mechaniken – steht diese Initiative für einen steuerlichen Umweg zurück zu Transfers. Wenn die Politik sich dem annähert, dürfte mittelfristig auch die Debatte um weitere Reformpakete wie Kinderbetreuungskosten oder steuerliche Anreize für Weiterbildung neu aufleben.

In den kommenden Monaten wird entscheidend sein, wie geschlossen die Reformbausteine „Deckelung“ und „Rückführung“ im Gesetzgebungsprozess zusammengeführt werden. Der Vorschlag kombiniert eine Begrenzung des Ehegattenvorteils mit einer spürbaren Erhöhung der Kinderleistungen, wodurch das Paket politisch angreifbarer oder überzeugender ausfallen kann – je nachdem, wie man die Wirkungen auf Erwerbsentscheidungen und Haushaltsspielräume bewertet. Für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber bedeutet das: Wenn Arbeitsanreize tatsächlich zunehmen, werden Planungsannahmen zu Arbeitszeitbudgets, Recruiting und Qualifikationsstrategien beeinflusst. Die weitere Entwicklung dürfte zudem davon abhängen, ob das parlamentarische Umfeld – CDU/CSU und SPD – sich auf eine Systematik verständigt, die dauerhaft administrierbar bleibt und gleichzeitig den sozialen Zweck klar priorisiert.


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