BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Eine neue Auswertung der LkSG-Berichte zeigt: Fast alle Unternehmen erfüllen zwar formale Vorgaben, doch die tatsächliche Tiefe der Kontrollen schwankt. 29% der berichtspflichtigen Firmen melden im Zeitraum 2023/2024 mindestens einen Verstoß, während nur ein kleiner Teil die Wirksamkeit interner Beschwerdeprozesse regelmäßig prüfen. Gleichzeitig verschärft sich das Risikoumfeld durch wiederkehrende Materialengpässe und neue Haftungsregeln in der Cybersicherheit. Für Unternehmen bedeutet das: Compliance muss stärker messbar, auditierbar und mit IT- und Lieferkettenresilienz verzahnt werden.

Die Lieferkettenkontrolle nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bleibt ein Prüfstein für die Ernsthaftigkeit von Unternehmens-Compliance. Eine erste umfassende Auswertung der beim BAFA eingereichten Berichte für den Zeitraum 2023/2024 legt ein differenziertes Bild offen: Während die meisten Firmen die geforderten Grundelemente des Risikomanagements formal implementiert haben, entstehen Qualitätsunterschiede dort, wo es eigentlich zählt – bei der Identifikation konkreter Risiken und bei der Beurteilung, ob Schutz- und Abhilfemaßnahmen tatsächlich wirken. Damit rückt die Frage von „Paper Compliance“ stärker in den Fokus als die reine Existenz von Verfahren.
Technisch betrachtet geht es bei der LkSG-Umsetzung um mehr als Standardprozesse im Einkauf. Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem etablieren, Grundsatzerklärungen veröffentlichen und interne Beschwerdeverfahren so organisieren, dass Hinweise aus der Lieferkette zuverlässig aufgenommen und bewertet werden. In der Analyse wurden 313 Meldungen ausgewertet, darunter rund 42.000 Datenpunkte von 254 Unternehmen. Ergebnis: 97 bis 98% der Unternehmen weisen auf implementierte Risikomanagementsysteme, Grundsatzerklärungen und Beschwerdeverfahren hin. Damit scheint die administrative Hürde weitgehend genommen – aber die Auswertung macht auch sichtbar, wie wichtig die nachgelagerte operative Qualität bleibt.
Besonders relevant ist dabei die Tiefe der Kontrolle bis zu direkten und indirekten Zulieferern. Rund 62% der Unternehmen konnten konkrete Risiken bei ihren direkten Zulieferern identifizieren, was auf eine zumindest teilweise inhaltliche Risikoselektion hindeutet. Gleichwohl melden nur 29% im Berichtszeitraum mindestens einen Verstoß; diese Zahl wird in der Branchenbetrachtung nicht nur als Ergebnis, sondern als Indikator gelesen, wie effektiv Probleme überhaupt erkannt und dokumentiert werden. Der zweite Engpass liegt in der Wirksamkeitsmessung: Zwar verfügen 98% über Beschwerdemechanismen, doch nur 16% überprüfen, ob diese Verfahren tatsächlich funktionieren und zu belastbaren Erkenntnissen führen.
Marktseitig treffen die LkSG-Anforderungen auf ein Umfeld, in dem Lieferketten bereits durch Krisen unter Druck geraten. Berichten zufolge verschärft sich Materialknappheit erneut: Ifo-Daten zeigen für Mai 2026 einen Anstieg von gemeldeten Engpässen bei Vorprodukten auf 15,9% der Industrieunternehmen – gegenüber 5,8% im Januar. Besonders betroffen sind laut den Daten die Chemiebranche (31,2%), die Gummi- und Kunststoffindustrie (23,7%) sowie die Elektrobranche (etwa jedes vierte Unternehmen), während die Automobilindustrie mit 10% vergleichsweise stabil erscheint. Diese Entwicklung erhöht den Zielkonflikt zwischen Kosten- und Qualitätsdruck und macht Kontrollen in der Lieferkette noch anspruchsvoller.
Ein weiterer Faktor ist die allgemeine Resilienz der Unternehmen gegenüber operativen Risiken. Eine separate Studie von Forschenden der Freien Universität Berlin, der Helmut-Schmidt-Universität und des Sozio-oekonomischen Panels untersuchte zwischen März 2025 und Januar 2026 insgesamt 1.224 Unternehmen und nennt Cyberangriffe, IT-Ausfälle und Lieferkettenunterbrechungen als größte operative Risiken. 91% geben an, IT-Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt zu haben, jedoch wirkt die Entwicklung eher stagnierend: Nur 17% der größten Unternehmen planen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Für die Praxis ist das entscheidend, weil Beschwerde- und Hinweisprozesse, Risiko-Workflows sowie Audit-Trails heute stark daten- und systemgetrieben sind – und damit potenziell selbst zu IT-Risikoquellen werden.
In der Führungsebene verschärft sich der Druck zusätzlich durch Regulierungsänderungen. Seit Dezember 2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen die persönliche Haftung von Managern bei Versäumnissen in der Cybersicherheit ausweiten kann. Damit verschiebt sich Compliance von einem „Abteilungs-Thema“ hin zu einer Frage der Organisations- und Kontrollverantwortung. In der Konsequenz steigt der Bedarf an durchgängigen Governance-Strukturen, die LkSG-Prozesse mit IT-Sicherheitskonzepten verbinden: Wer Beschwerdewege, Untersuchungsworkflows und Abhilfeschritte betreibt, muss auch Datenintegrität, Zugriffskontrollen und Verfügbarkeit absichern. Gerade bei verteilten Systemen und Zulieferdaten ist das Risiko sonst doppelt – rechtlich und technisch.
Auch der Blick auf Wettbewerber und Tooling zeigt: Der Markt für Compliance-Automatisierung bewegt sich in Richtung integrierter Plattformen, bei denen Workflows, Dokumentation und Risikobewertungen zusammengeführt werden. Größere Anbieter aus dem Unternehmenssoftware-Umfeld verfolgen dabei häufig den Ansatz, Datenflüsse aus Beschaffung und Drittparteien-Management direkt mit Audit- und Reporting-Funktionen zu verknüpfen. Branchenkenner beobachten, dass etwa große ERP- und Cloud-Ökosysteme (z. B. aus dem Umfeld von SAP oder Microsoft) ihre Compliance-Funktionen stärker mit Identity- und Security-Komponenten kombinieren, um Auditierbarkeit und Verantwortlichkeiten zu unterstützen. Für Unternehmen entsteht daraus ein klarer Vergleichspunkt: „Standalone“ Compliance-Module reichen oft nicht, wenn Wirksamkeit und Nachweisfähigkeit durchgehend über Teams und Systeme hinweg entstehen sollen.
Wie ein Compliance-Experten-Statement aus der Auswertungsinternen Bewertung sinngemäß betont, gilt: „Formale Implementierung ist der Anfang – entscheidend ist, ob Prozesse nachweisbar Wirkung entfalten und überprüfbar bleiben.“ Diese Perspektive erklärt auch die Diskrepanz zwischen hoher Verfahrensquote (Beschwerdewege vorhanden) und niedriger Wirksamkeitsprüfung (nur 16% prüfen konkret). Für die nächsten Zyklen heißt das, dass Unternehmen ihre Kontrollen stärker in messbaren Qualitätskriterien verankern sollten, etwa durch Stichproben bei Untersuchungsfällen, durch definierte Kennzahlen zur Bearbeitungsqualität oder durch Feedback-Schleifen mit betroffenen Zulieferern. Gleichzeitig sollten sie Lieferketten-Resilienzpläne mit IT-Betriebsrisiken abstimmen, um im Krisenfall nicht nur „weiterzuliefern“, sondern auch rechtssicher nachzuweisen, wie Risiken behandelt wurden.
Der Ausblick fällt damit pragmatisch, aber anspruchsvoll aus. Die berichteten Insolvenzzahlen zeigen zwar eine Erholung: Anträge von Unternehmen mit über zehn Millionen Euro Umsatz gingen im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorquartal um 35% zurück. Dennoch bleibt die Investitionsbereitschaft verhalten; 42% der Industrieunternehmen planen, ihre Investitionen für den Rest des Jahres 2026 zu reduzieren. Für LkSG und Sicherheit bedeutet das: Verbesserungen müssen priorisiert und in vorhandene Budgets integriert werden – etwa durch gezielte Prozess-Modernisierung, bessere Wirksamkeitsnachweise und eine stärkere Absicherung der technischen Workflows. Unternehmen, die jetzt systematisch Qualität statt nur Existenz von Kontrollen nachschärfen, werden bei Audits und späteren Nachfragen deutlich im Vorteil sein.
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