BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Seit dem 29. Mai gilt eine höhere Schwelle für Sicherheitsbeauftragte: Statt 20 müssen Betriebe mit 21 bis 49 Beschäftigten nur noch bei besonderer Gefährdung benennen. Die Bundesregierung sieht darin einen gezielten Bürokratieabbau im Arbeitsschutz, während Kritiker warnen, gerade in Krisenzeiten dürfe das Schutzniveau nicht erodieren. Im Zentrum bleibt aber die Gefährdungsbeurteilung als rechtssicherer Taktgeber. Gleichzeitig verschärft NIS-2 die Managementpflichten in regulierten Sektoren – und erhöht damit den Druck auf integrierte Sicherheits- und Compliance-Prozesse.

Sicherheitsbeauftragte: Schwelle auf 50 angehoben – was sich für Betriebe ändert
Sicherheitsbeauftragte: Schwelle auf 50 angehoben – was sich für Betriebe ändert (Foto: IT BOLTWISE)
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Die Anhebung der Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte markiert einen spürbaren Wechsel in der Praxis des Arbeitsschutzes: Betriebe sollen von pauschaler Benennung entlastet werden, ohne dass die Verantwortung für Sicherheit ausgehöhlt wird. Seit dem 29. Mai gilt statt der bisherigen Grenze von 20 Beschäftigten nun eine Schwelle von 50. Für Unternehmen mit 21 bis 49 Mitarbeitenden bedeutet das in der Regel weniger formale Pflichten – allerdings nur unter einer entscheidenden Bedingung: Die Gefährdungslage muss im Einzelfall die Benennung erforderlich machen. Genau an dieser Schnittstelle entzündet sich der Streit.

Technisch und organisatorisch verschiebt sich damit vor allem die Arbeit an der „Beweisführung“ im Betrieb. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt der zentrale Baustein, weil sie die Begründung für die konkrete Schutzstrategie liefert – vom Maschinen- und Verkehrsrisiko bis hin zu ergonomischen Faktoren. Für viele Personal- und Sicherheitsabteilungen heißt das: Dokumentation und Aktualität werden noch wichtiger, nicht weniger. In der Praxis lohnt es sich, die Beurteilung risikobasiert zu strukturieren, etwa entlang von Arbeitsbereichen, Schichtmodellen und Wartungszuständen, und sie konsequent in interne Prozesse zu integrieren, statt sie als einmaliges Formular zu behandeln.

Die Bundesregierung begründet die Lockerung mit Bürokratieabbau, und das passt zu einem Trend, der im Arbeitsschutz seit Jahren erkennbar ist: Pflichten sollen stärker an Risiko gekoppelt werden, statt an reine Kopfzahlen. Kritisch sehen das jedoch Institutionen und politische Vertreter, die vor einer schleichenden Absenkung warnen. Laut dem DGUV Barometer vom 26. Mai gerade in Krisenzeiten dürfe Arbeitsschutz nicht vernachlässigt werden. Diese Argumentation zielt weniger auf die formale Regel selbst, sondern auf die Umsetzbarkeit: Wenn Ressourcen knapp sind, werden Gefährdungsbeurteilungen häufig zu spät oder zu oberflächlich nachgezogen.

Der Blick auf andere Sicherheitsregime zeigt, warum die Diskussion so emotional geführt wird. Mit der seit Jahresbeginn 2026 verbindlichen NIS-2-Richtlinie wird Cybersicherheit zur Managementpflicht in regulierten Sektoren. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Das fordert nicht nur technische Kontrollen, sondern auch Prozesse für Risikoanalyse, Meldewesen und Incident Response – und schafft damit eine Parallele zum Arbeitsschutz: Auch dort müssen Verantwortlichkeiten und Nachweise im Ereignisfall funktionieren. Große Anbieterdrums wie Microsoft Purview oder Security-Plattformen von Konzernen bieten hierfür Compliance-Werkzeuge; entscheidend bleibt jedoch, ob Betriebe die Prozesse wirklich leben.

Ein weiterer Kontext ergibt sich aus dem Brandschutz, der inzwischen stark von technologischen Entwicklungen getrieben wird. Mitte Mai brachte die neue Brandklasse L (ISO 3941:2026) eine eigene Kategorie für Brände von Lithium-Ionen-Batterien. Das ist industriepolitisch bedeutsam, weil Energiespeicher in Produktion, Logistik und Handel zunehmend allgegenwärtig sind und damit auch die Risikoprofile für Einsatzkräfte und Unternehmen. Normierung schafft hier nicht nur eine begriffliche Klarheit, sondern ermöglicht gezieltere Löschstrategien und bessere Abstimmung zwischen Betreiber, Prüforganisationen und Feuerwehr. Damit steigt auch die Relevanz von systematischen Gefährdungsanalysen, die Technik und Betrieb realistisch zusammenführen.

Auf der Messe Interschutz in Hannover (1. bis 6. Juni) wird zudem sichtbar, wie eng Sicherheitsinfrastruktur und Automatisierung zusammenwachsen. Dort zeigen Hersteller modernisierte Drehleitern mit smarter Steuerung sowie neue Pumpensysteme für Hochwassereinsätze. Diese Entwicklungen machen zweierlei deutlich: Erstens sinken Reaktionszeiten nicht nur durch bessere Ausrüstung, sondern auch durch integrierte Software- und Steuerungskonzepte. Zweitens entstehen neue Angriffsflächen und Betriebsrisiken, die in Sicherheitskonzepte einfließen müssen. Für Unternehmen heißt das, dass „Sicherheit“ als Gesamtsystem gedacht werden muss – vom physischen Risiko bis zum digitalen Kontroll- und Wartungsprozess.

Dass Arbeitsschutz mehr umfasst als klassische Gefahrenlagen, zeigt auch der wachsende Fokus auf Hitzeschutz und psychische Gesundheit. Eine Studie Anfang Juni betont, dass Unternehmen Arbeitsplätze an klimatische Veränderungen anpassen müssen, wobei beim betrieblichen Hitzeschutz noch Nachholbedarf besteht. Gleichzeitig belegen Branchenberichte aus dem Mai, dass viele Firmen zwar die Grundanforderungen erfüllen, aber bei psychischer Gesundheitsförderung und erweiterten Gefährdungsbeurteilungen Lücken bleiben. Experten berichten in diesem Zusammenhang häufig davon, dass diese Themen in der Praxis organisatorisch „nebeneinander“ laufen, statt in einer einheitlichen Risiko- und Maßnahmenlogik zu verschmelzen. Genau hier kann die Anhebung der Schwelle für Sicherheitsbeauftragte zum Prüfstein werden: Wer weniger formale Pflichten hat, muss umso besser inhaltlich nachweisen.

Für die Unternehmenspraxis lässt sich daraus eine klare Schlussfolgerung ableiten: Die höhere Schwelle senkt nicht die Erwartungshaltung an Sicherheitsmanagement, sondern verlagert den Schwerpunkt. Betriebe sollten die Gefährdungsbeurteilung frühzeitig aktualisieren, die besonderen Gefährdungen konkret benennen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. Das gilt umso mehr, weil andere Regulierungslinien – etwa NIS-2 – ebenfalls Nachweise und Verantwortlichkeiten verlangen. In der nächsten Ausbaustufe ist damit eine stärkere „Sicherheits-Engineering“-Perspektive wahrscheinlich: integrierte Risiko-Backlogs, einheitliche Dokumentationsketten und ein kontinuierliches Monitoring, das sowohl regulatorische Prüfungen als auch operative Ereignisse unterstützt. Kleine Unternehmen können zudem von verstärkter Unterstützung durch Akteure wie die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik profitieren, um auch ohne verpflichtende Sicherheitsbeauftragte ein stabiles Niveau zu halten.


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