BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In der Reformdebatte um die Altersvorsorge drängt Peter Bofinger auf eine Änderung der Pensionsberechnung für Beamte. Er kritisiert, dass Arbeitgeber in der Praxis häufig „kurz vor der Pension“ Beförderungen anstoßen, um höhere Versorgungsansprüche zu sichern. Die Rentenkommission sieht deshalb vor, die letzten fünf bis zehn Jahre vor dem Ruhestand stärker zu berücksichtigen und die Wartezeit für Versorgung aus dem letzten Amt deutlich zu verlängern. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas wollen das Gesamtkonzept mit 33 Vorschlägen anschließend vollständig umsetzen.

Beamtenpension: Bofinger fordert neue Logik für die letzten Jahre
Beamtenpension: Bofinger fordert neue Logik für die letzten Jahre (Foto: IT BOLTWISE)
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Die Debatte um die Beamtenpension gewinnt an Schärfe: Peter Bofinger, Ökonom und Mitglied der Rentenkommission, hat einen klaren Reformhebel identifiziert. Sein Kernpunkt lautet, dass die Systemlogik derzeit zu stark auf den „letzten Stand“ im Beamtenverlauf schaut. In der Praxis, so seine Argumentation, entstehe der Anreiz, Beschäftigte in den letzten Monaten oder dem letzten Jahr vor dem Ruhestand noch einmal schnell zu befördern. Das senkt nicht nur den Steuerungswert von Karriereentscheidungen, sondern kann die Ausgabenstruktur verstetigen. Die Kommission will diesem Effekt durch eine Neuausrichtung der Berechnungszeiträume entgegenwirken.

Konkret zielt der Vorschlag auf die Phase kurz vor der Pension: Künftig sollen bei Beamten die letzten fünf bis zehn Jahre vor dem Ruhestand für die Höhe der Versorgung stärker herangezogen werden. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt von einem engen Stichtagsfenster hin zu einem längeren, statistisch robuster abbildbaren Zeitraum. Parallel wird eine Verlängerung der Wartezeit für die Versorgung aus dem letzten Amt vorgeschlagen: von derzeit zwei Jahren auf fünf bis zehn Jahre. Im Vergleich zum Rentenrecht, in dem die Rentenhöhe typischerweise vom Entgeltverlauf über die Erwerbsbiografie abhängt, wirkt diese Regelung aus Sicht der Befürworter besonders begünstigend für den „Endspurt“ – genau diesen Mechanismus möchte die Kommission dämpfen.

Technisch betrachtet geht es bei solchen Anpassungen weniger um „neue Formeln“, sondern um die Daten- und Rechenlogik hinter der Anspruchshöhe. Während ein Stichtagsansatz mit einem relativ engen Zeitfenster auskommt, erfordert ein längerer Betrachtungszeitraum häufig eine granularere Historie: Welche Ämterlagen lagen zu welchen Zeitpunkten vor, wie lang waren sie besetzt, und wie wird die Zuordnung über Beförderungsdaten hinweg konsistent validiert? Für Verwaltungssysteme bedeutet das einen höheren Aufwand in der Bereinigung und Plausibilitätsprüfung von Personaldaten. Gleichzeitig erhöht sich die Erwartung an Transparenz: Beamte müssen nachvollziehen können, wie lange Phasen in die Berechnung einfließen, statt sich auf eine kurze Abschlussphase verlassen zu können.

Politisch und marktseitig kommt der Vorschlag zur rechten Zeit. Die Bundesregierung hatte die Rentenkommission eingesetzt und diese am Dienstag mit einem Gesamtkonzept vorgestellt, das 33 Vorschläge für einen tiefgreifenden Umbau der Altersvorsorge bündelt. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas wollen das Konzept vollständig umsetzen. In der Kommission sitzen zehn Wissenschaftler sowie drei Vertreter der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD, was den fachlichen Anspruch unterstreicht. Als „Wettbewerb“ um Aufmerksamkeit und politische Umsetzbarkeit stehen jedoch auch andere Reformlinien im Raum, etwa die stärkere Förderung privater und betrieblicher Vorsorge über Versicherer und Pensionsfonds. Experten werden deshalb genau beobachten, ob die Reform die Budgetrisiken im öffentlichen Dienst besser adressiert als alternative Modelle.

Aus Expertensicht ist die zentrale Frage weniger, ob Beförderungen vor der Pension „gut“ oder „schlecht“ sind, sondern wie stark ein System Fehlanreize erzeugt. Bofinger adressiert genau diesen Punkt: Wenn die Berechnung kurzfristige Entscheidungen überproportional belohnt, wird das Verhalten rationell – selbst wenn es aus Steuerungssicht unerwünscht ist. Die geplante Umstellung auf einen fünf- bis zehnjährigen Zeitraum soll die Korrelation zwischen Karriereverlauf und Versorgungsniveau erhöhen. Hier liegt auch eine Compliance-Logik: Je klarer die Regeln und je weniger stark sie vom Zufall des Endspurts abhängen, desto leichter lässt sich das Vertrauen in die Institutionen stabilisieren. Zudem werden künftig Datenschutz- und Datensicherheitsfragen relevanter, weil Personaldaten über längere Zeiträume für die Berechnung ausgewertet werden müssen.

Für die Umsetzung gilt: Der Gesetzgeber muss Übergänge sauber gestalten, damit Bestandsfälle nicht abrupt benachteiligt werden. Gerade bei Wartezeiten von fünf bis zehn Jahren ist die Frage zentral, ab wann neue Anrechnungsregeln greifen und wie mit bereits bestehenden Laufbahnentwicklungen umzugehen ist. Außerdem ist eine technische Vergleichbarkeit nötig, etwa wenn Verwaltungssysteme bisher auf kürzere Zeitfenster optimiert waren. Das wirkt sich auch auf Auditierbarkeit aus: Interne Revisionen und unabhängige Prüfstellen müssen in der Lage sein, die Berechnungen reproduzierbar nachzuvollziehen. Verwaltungshandeln wird damit stärker „rechenbar“, aber auch anspruchsvoller – ein trade-off, der sich politisch gut erklären lässt, operativ jedoch sauber geplant werden muss.

Der Ausblick hängt nun an zwei Punkten: Geschwindigkeit und Glaubwürdigkeit. Die vollständige Umsetzung durch Merz und Bas setzt voraus, dass die Reform im parlamentarischen Prozess nicht verwässert wird und dass die technische Aufbereitung der längeren Zeiträume mit ausreichender Modellqualität gelingt. Marktteilnehmer und Beschäftigte könnten außerdem erwarten, dass solche Änderungen auch das Bild der Arbeitgebersteuerung beeinflussen: Beförderungen werden stärker als fortlaufende Personalplanung statt als „Versorgungs-Tuning“ wahrgenommen. In der nächsten Ausbaustufe könnte die Debatte zudem darauf hinauslaufen, die Berechnungslogik insgesamt stärker entlang von biografischen Kennziffern zu harmonisieren. Genau dort entsteht eine Zukunftschance für digitale Verwaltung und KI-gestützte Plausibilitätschecks – solange Datenschutz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Anfang an eingebaut sind.


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