VIETNAM / LONDON (IT BOLTWISE) – Vietnam plant ab Januar 2027 eine Ausweitung der staatlichen Krankenversicherung. Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium sieht vor, dass die Kasse künftig nicht nur Praxisuntersuchungen, sondern auch Hausbesuche und telemedizinische Behandlungen erstattet. Besonders wichtig ist dabei der Präventionsansatz: Wer seine Erstversicherung in einer Hausarztpraxis meldet, soll kostenlose Gesundheitschecks erhalten. Zusätzlich sollen bei hausärztlicher Behandlung auch Medikamente, medizinische Geräte sowie Blutprodukte in die Erstattung fallen.

Der vorgelegte Entwurf aus dem vietnamesischen Gesundheitsministerium setzt bei der Finanzierung der Primärversorgung an und verschiebt damit den Fokus weg von ausschließlich praxisgebundenen Leistungen. Konkret geht es um die Frage, wie häufig Menschen medizinische Hilfe tatsächlich in Anspruch nehmen können, wenn Mobilität, Versorgungslage oder digitale Erreichbarkeit eine Rolle spielen. Die geplante Regelung baut deshalb einen erweiterten Leistungskatalog auf: Er umfasst allgemeinmedizinische Untersuchungen in der Praxis, Hausbesuche und telemedizinische Behandlungen, die über die staatliche Krankenversicherung abgerechnet werden sollen.
Technisch und organisatorisch ist entscheidend, dass diese Erweiterung nicht nur als „Zuschuss für neue Formate“ verstanden wird, sondern an Abrechnungsfähigkeit und vertragliche Strukturen geknüpft ist. Der Entwurf verlangt, dass medizinische Einrichtungen passende Verträge schließen, um Leistungen mit der Krankenversicherung abrechnen zu können. Auch die Logik der Vergütung bleibt eng an die nationalen Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes gekoppelt: Grundsätzlich erfolgt die Erstattung zu gesetzlich festgelegten Sätzen. Wenn Preise einer Einrichtung nicht explizit genehmigt sind, greift als Verrechnungsgrundlage der jeweilige Einrichtungspreis; in diesem Fall trägt der Patient eine mögliche Differenz zu den Regelsätzen selbst.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf Prävention und Kontinuität. Der Entwurf sieht kostenlose Gesundheitschecks für Patienten vor, die ihre Erstversicherung in einer Hausarztpraxis gemeldet haben. Damit versucht die Reform, die Primärversorgung stärker als Türsteher für Gesundheitsvorsorge zu verankern. Inhaltlich bleibt es aber nicht bei der Untersuchung: Die Krankenversicherung soll auch die Kosten für notwendige Medikamente, medizinische Geräte sowie Blutprodukte übernehmen, wenn sie im Rahmen einer hausärztlichen Behandlung eingesetzt werden. Gerade diese Kopplung ist in der Praxis relevant, weil sie die oft aufwendige Trennung zwischen „ärztlicher Kontaktleistung“ und „Folgekosten“ reduziert.
Bei den Hausbesuchen kommt zudem eine spezifische Erstattungslogik hinzu, die Kostenverläufe zwischen ambulanten Einrichtungen und häuslichem Umfeld ausgleichen soll. Laut Entwurf übernimmt die Kasse bei einem Hausbesuch 50 Prozent der Differenz, falls die Behandlungskosten im häuslichen Umfeld höher liegen als die Kosten einer vergleichbaren Behandlung in einer medizinischen Einrichtung. Liegen die Kosten dagegen niedriger oder auf dem Niveau der Einrichtung, zahlt die Versicherung nach dem jeweils genehmigten Preis. Für Träger und Versorgungseinrichtungen bedeutet das: Wirtschaftlichkeitsberechnungen müssen nicht nur die medizinische Notwendigkeit, sondern auch die Vergleichslogik zur Einrichtung berücksichtigen, damit Abrechnungen planbar bleiben.
Die Zielrichtung der Reform wird besonders deutlich, wenn man die vorgesehenen Prioritätsgruppen betrachtet. Das Ministerium definiert sieben Kategorien, die von den erweiterten Leistungen zuerst profitieren sollen. Dazu zählen Menschen mit schweren Behinderungen sowie Personen über 75 Jahre mit eingeschränkter Mobilität. Ergänzend werden chronisch Kranke adressiert, ebenso Patienten mit psychischen Erkrankungen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Weitere Gruppen sind Palliativpatienten, Bezieher von Sozialleistungen in stationären Einrichtungen sowie Kinder unter 36 Monaten, die ohne familiäre Betreuung aufwachsen. Die Stoßrichtung ist dabei klar: Auch wer keine Praxis aufsuchen kann, soll trotzdem an Leistungen der Primärversorgung und an Vorsorge herangeführt werden.
Für den Rollout ist ein zeitlicher Rahmen vorgesehen, der den beteiligten Akteuren eine Übergangsphase geben soll. Die Umsetzung der Reformschritte ist zum Jahreswechsel geplant; ein Rundschreiben des Gesundheitsministeriums soll nach aktuellem Stand am 01.01.2027 in Kraft treten. Damit erhalten Einrichtungen und administrative Stellen mehrere Monate Vorlauf, um Verträge zu schließen und organisatorische Abläufe für Hausbesuche sowie telemedizinische Behandlungen aufzusetzen. Gleichzeitig zeigt die Ausrichtung der Regelung auf Abrechenbarkeit, wie stark digitale und kommunikative Versorgungsformen an institutionelle Prozesse gekoppelt sind, selbst wenn im Entwurf nicht im Detail spezifiziert wird, wie diese Technologien im Alltag genau integriert werden.
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