LONDON (IT BOLTWISE) – Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) bündelt Leistungen künftig in einem Sachleistungs-, Entlastungs- und Sozialraumbudget. Für Pflegegrad 5 sind monatlich 1.079 Euro im Entlastungsbudget vorgesehen, während Pflegegrad 2 bei 386 Euro startet. Gleichzeitig plant das Bundesgesundheitsministerium Beitragsanpassungen wie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Änderungen bei Pflegebeiträgen für Minijobs. Die Reform soll außerdem ab 2028 stärker digital werden, unter anderem mit einem digitalen Pflege-Cockpit.

Pflegeneuordnungsgesetz: Entlastungsbudget steigt bis 1.079 Euro je Monat
Pflegeneuordnungsgesetz: Entlastungsbudget steigt bis 1.079 Euro je Monat (Foto: IT BOLTWISE)
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Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), der laut Textlage seit Ende Juli 2026 vorliegt, setzt bei einem der politisch sensibelsten Themen der Pflegeversicherung an: der Frage, wie Leistungen künftig strukturiert und finanziert werden. Statt bislang verschiedener Einzelleistungen will das Bundesgesundheitsministerium Budgets zusammenführen und damit die Unterstützung für unterschiedliche Pflegegrade neu ausrichten. Zentral ist dabei die Bündelung in ein Sachleistungs-, Entlastungs- und Sozialraumbudget – ergänzt durch weitere Bausteine wie ein Überbrückungsbudget, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Bereits ab 2028 soll außerdem eine neue Pflegebegleitung greifen, die im Entwurf als zusätzliche Unterstützung für Betroffene und Angehörige angelegt ist.

Technisch und finanziell wird die Neugliederung besonders an den Pflegegeldern sichtbar. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll das bisherige Pflegegeld in ein Entlastungsbudget überführt werden, das sich nach dem Pflegegrad richtet. Für das Jahr 2027 nennt der Entwurf monatliche Beträge von 386 Euro (Pflegegrad 2), 638 Euro (Pflegegrad 3), 889 Euro (Pflegegrad 4) und 1.079 Euro (Pflegegrad 5). Zum Vergleich werden im Text Werte für 2026 gegenübergestellt: 347 Euro, 599 Euro, 800 Euro und 990 Euro. Damit steigt der Rahmen in mehreren Stufen, allerdings nicht gleichmäßig über alle Grade: In die Logik des Entlastungsbudgets sollen zudem Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro sowie die Ersatzpflege eingerechnet werden. Für Pflegegrade 4 und 5 wird dabei im Entwurf eine Erhöhung um 47 Euro beschrieben, während für Pflegegrade 2 und 3 rechnerisch ein Minus von 3 Euro gegenüber der aktuellen Kombination aus Pflegegeld und Hilfsmittelpauschale entsteht.

Auch die Auszahlungslogik wird im Entwurf verändert. Für Bezieher der Pflegegrade 2 und 3 sieht das PNOG vor, dass in den ersten drei Monaten des Bezugs zunächst nur 50 Prozent des Entlastungsbudgets ausgezahlt werden. Die Idee dahinter ist im Text nicht als reines Sparziel formuliert, aber sie verändert für die Betroffenen spürbar den Liquiditätszeitpunkt in einer Phase, in der sich Pflegearrangements typischerweise erst einspielen. Parallel entsteht ein Sozialraumbudget, das laut Entwurf 175 Euro monatlich beträgt; für Personen unter 25 Jahren nennt der Text 300 Euro. Dieses Sozialraumbudget soll ausschließlich für anerkannte Alltagsunterstützung genutzt werden können, und ein Ansparen der Beträge ist nicht vorgesehen. Damit wird die zweckgebundene Verwendung gegenüber einer frei disponierbaren Pflegegeldkomponente stärker betont.

Die Finanzierung der Reform koppelt das Ministerium an mehrere Stellschrauben in der Beitragsstruktur. Laut Entwurf plant das Bundesgesundheitsministerium eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Zusätzlich sollen der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht, die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt und Pflegebeiträge auch auf Minijobs erhoben werden. Ab 2028 ist wiederum eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge vorgesehen. Auf der Kostenseite nennt der Entwurf zudem eine erwartete Einsparung von rund 400 Millionen Euro für das Jahr 2027, unter anderem durch den Wegfall des Entlastungsbetrags von 131 Euro monatlich für den Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027. Der Pflegegrad an sich soll bestehen bleiben; der Fokus soll stärker auf Beratung und Prävention gelegt werden. In Summe zeigt sich hier eine klare Mischung aus Leistungsneustrukturierung, Auszahlungssteuerung und Beitragsmodifikation, die Unternehmen und Führungskräfte wegen der absehbaren Auswirkungen auf Personalkosten und Lohnabrechnungen im Blick behalten werden müssen.

In einem zweiten Themenblock greift der Entwurf eine Debatte aus dem Umfeld des Elternunterhalts auf: Die geplante Abschaffung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro. Bisher greift die Unterhaltspflicht für Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern erst oberhalb dieser Schwelle, der Text nennt als Referenz zudem eine Vorlage aus dem Kontext eines Referentenentwurfs vom 5. Juni 2026. Der Entwurf berichtet zugleich über die Gegenpositionen: Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler lehnt eine vollständige Streichung der Grenze ab und nennt stattdessen einen Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro monatlich; 70 Prozent des darüberliegenden Überschusses sollen geschützt bleiben. Auch die CDA Neunkirchen fordert die Beibehaltung der aktuellen Grenze und warnt vor Fehlanreizen; der Petitionsausschuss stuft die 100.000-Euro-Grenze ebenfalls als angemessen ein. Diese Diskussion hängt laut Textlage außerdem an den steigenden Kosten für Heimplätze, wobei die durchschnittliche Eigenbeteiligung im Pflegeheim zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro pro Monat lag. Für die Praxis bedeutet das: Jede Änderung an Einkommensgrenzen oder Selbstbehalten kann sich direkt in der Erwartungssicherheit von Familienfinanzen niederschlagen.

Neben der Leistungs- und Finanzlogik adressiert der Entwurf auch digitale Aussteuerung und Personalseite. Im Bereich der Digitalisierung nennt der Text Investitionen von 1,6 Milliarden Euro, verbunden mit der Implementierung eines digitalen Pflege-Cockpits in der Zeit bis 2028/2030. Für die über 60-Jährigen sollen zudem verstärkte Präventionsmaßnahmen geplant sein. Parallel formiert sich jedoch Kritik aus der Pflege- und Gesundheitslandschaft: Verbände wie die AGVP und der VdDD warnen vor einer geplanten Deckelung der Vergütungsentwicklung im PNOG, indem Vergütungssätze über vier Jahre hinweg um einen Prozentpunkt langsamer steigen dürfen als die Grundlohnrate. Die im Text genannten Personen Johanne Hannemann (VdDD) und Thomas Greiner (AGVP) fordern stattdessen verlässliche Investitionsbedingungen und eine Flexibilisierung beim Personaleinsatz; andernfalls drohe laut deren Argumentation der Abbau von Pflegeplätzen sowie ein weiterer Anstieg der Eigenanteile. Zusätzliche Kritik kommt im Text von Renè Wilke (Brandenburger Gesundheitsminister) und der CDU-Pflegeexpertin Ellen Fährmann. Pflegedienste befürchten demnach infolge der Umstellungen einen Stellenabbau, der VdK kritisiert die Änderungen beim Pflegegeld, und der Bundesverband Medizintechnologie warnt vor Beeinträchtigungen beim Infektionsschutz, falls der eigenständige Anspruch auf Pflegehilfsmittel entfallen sollte.

Damit rückt der wohl wichtigste Punkt für die nächsten Monate in den Vordergrund: Das Bundesgesundheitsministerium weist laut Text darauf hin, dass die Änderungen noch nicht beschlossen sind und Anpassungen im Verfahren möglich bleiben. Für Entscheider in Pflegeunternehmen und angrenzenden Servicebereichen heißt das, die potenziellen Parameter nicht nur politisch, sondern auch operativ durchzurechnen. Besonders relevant ist die Frage, wie sich die neuen Budgetmodelle in Abrechnung, Controlling und Leistungserfassung übersetzen lassen und wie stark sich Auszahlungsfenster (etwa 50 Prozent in den ersten drei Monaten für Pflegegrade 2 und 3) auf Planung und Personalbedarf auswirken. Gleichzeitig zeigt der Entwurf, dass die Reform nicht nur Pflegegeld neu ordnet, sondern Beitragslogik, Prävention, digitale Infrastruktur und Unterstützungsprozesse miteinander verzahnt. In der Praxis entscheidet am Ende weniger die einzelne Zahl als das Zusammenspiel aus Budgetdefinition, Zweckbindung im Sozialraum und dem Finanzierungsdesign – und genau dort werden die nächsten Versionen des Referentenentwurfs voraussichtlich am stärksten wirken.


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