LONDON (IT BOLTWISE) – Mit dem 18. Geburtstag endet die Vertretung durch die Eltern beim Kinderdepot automatisch. Ab dann gilt das Konto juristisch als Vermögen des jungen Kontoinhabers, der allein über Verfügungen entscheidet. In der Praxis braucht der Wechsel häufig neue Zugangsdaten nach erfolgreicher Identitätsprüfung. Steuerlich werden die Kapitalerträge schon vorher dem Kind zugerechnet, mit Folgen für Freibeträge und Sozialleistungen.

Ein Kinder- oder Junior-Depot ist für viele Familien der Einstieg in langfristiges Sparen an der Börse. Entscheidend ist dabei weniger die Anlagestrategie als der rechtliche Status: Das angesparte Vermögen gehört juristisch ab Beginn dem Kind. Eltern treten in dieser Phase vor allem als gesetzliche Vertreter auf und dürfen für das Depot handeln, aber eben im Namen des Kindes. Diese Konstruktion ändert sich zum 18. Geburtstag abrupt, weil damit die Volljährigkeit und damit die volle Geschäftsfähigkeit greift.
Mit 18 wechselt die Kontrolle automatisch: Ab dem Geburtstag ist die Depotinhaberin oder der Depotinhaber voll geschäftsfähig und darf allein über das Konto verfügen. Das bedeutet praktisch, dass Banken danach Auskünfte und Transaktionen nicht mehr ohne passende Berechtigung über die Eltern anstoßen. Wenn Eltern weiterhin Zugang behalten oder unterstützend mitwirken möchten, kommt als Option eine Vollmacht ins Spiel. Laut Bankenverband wird diese Vollmacht schriftlich erstellt, von beiden Seiten unterschrieben und bei der Bank hinterlegt; auch hier ist eine Legitimation der bevollmächtigten Person erforderlich. Wichtig: Eine solche Vollmacht ist jederzeit widerrufbar, wodurch sich die Gestaltungsfreiheit für Familien erhöht.
Der zweite Engpass ist oft nicht die rechtliche Frage, sondern die Bank-Logistik rund um Zugänge. Viele Jugendliche erhalten kurz vor dem 18. Geburtstag bereits ein Schreiben zur Identitätsbestätigung. Üblicherweise läuft das über PostIdent oder VideoIdent. Erst nach erfolgreicher Legitimation stellt die Bank neue Zugangsdaten bereit; bei manchen Instituten wird zusätzlich ein neuer Depotvertrag fällig, weil sich als Vertragspartner das Kind statt der Eltern ergibt. Wer das vorher mit der Bank abstimmt, reduziert das Risiko, dass Kontofunktionen nach der Volljährigkeit kurzfristig nicht verfügbar sind.
Während die Depotsteuerung also zeitlich auf den 18. Geburtstag zuläuft, läuft steuerlich einiges schon vorher. Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden werden dem Kind zugerechnet, weil das Depot als unwiderrufliche Schenkung gilt. Dadurch greift auch der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr beim Kind. Liegen die Erträge darunter, fällt regelmäßig keine Einkommensteuer an; zusätzlich existiert der allgemeine Grundfreibetrag, der sich auf rund 12.096 Euro beläuft. Für Familien heißt das: Nicht jede Ertragssteigerung führt automatisch zu Steuerbelastung, aber sie verändert die Rechnung, sobald Freibeträge überschritten werden.
Wer nach dem 18. Geburtstag zusätzlich einzahlt, sollte die steuerliche Logik im Blick behalten. Zusatzeinzahlungen der Eltern können als neue Schenkung gewertet werden; bei größeren Summen empfiehlt sich deshalb ein Check des Schenkungsfreibetrags, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Ebenso relevant ist das Thema Sozialleistungen: Ein gefülltes Depot kann Vermögen des Kindes erhöhen und damit Ansprüche beeinflussen. Beim BAfög zählt Depotvermögen vollständig zum Vermögen des Kindes; wird die Freigrenze von derzeit rund 15.000 Euro überschritten, kann das die Förderung reduzieren oder sogar ausschließen. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung kann das Depot indirekt wirken, weil Kapitalerträge in die Einkommensberechnung einfließen und damit die Bedingungen für eine Familienversicherung betreffen.
Für die Praxis ergibt sich daraus eine klare Handlungslogik: Familien sollten den Übergang vom Elterndelegationsmodell zur alleinigen Verfügung des Kindes aktiv vorbereiten. Dazu gehören die Identitätsprüfungstermine, die Klärung, ob und in welchem Umfang ein Depotvertrag nach der Volljährigkeit neu abgeschlossen wird, sowie die Entscheidung, ob eine Vollmacht sinnvoll ist. Besonders bei Jugendlichen, die die Zugänge noch nicht genutzt haben, lohnt sich frühzeitige Kommunikation mit der Bank. So bleibt der Kontowechsel planbar, und die steuerlichen sowie sozialrechtlichen Auswirkungen lassen sich in der Planung besser steuern.
Nicht zuletzt zeigt der Mechanismus, warum Finanzplanung bei Kindern mehr ist als „früh anfangen“. Ein Kinderdepot verbindet Vermögensaufbau mit juristischen und steuerlichen Regeln, die bereits während der Minderjährigkeit wirken und später nur noch konsequent umgesetzt werden. Wer das rechtzeitig versteht, kann die Übergangsphase am 18. Geburtstag nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell sauber gestalten. Für viele Haushalte ist das ein realistischer Weg, langfristig Kapital aufzubauen, ohne den Kontrollübergang dem Zufall zu überlassen.
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