LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt einen neuen Hitzeschutz-Aktionsplan der Bundesregierung, kritisiert aber, dass er erst mit echter Planungs- und Bauwirkung in Städten und Quartieren ankommt. Im Zentrum steht die Forderung nach einer konsequenten Einbeziehung von Planerinnen und Planern bereits ab der Konzeptphase. Zudem zielt das Papier auf Anpassungen im Bauplanungsrecht und auf bessere Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei extremer Hitze. Offen bleibt, wie ein nationaler Rahmen bürokratische Hürden vermeidet und kommunale Finanzierung langfristig sichert.

Der von fünf Bundesministerien vorgelegte Hitzeschutz-Aktionsplan ist vor allem deshalb politisch relevant, weil er Klimaanpassung nicht als „Spätmaßnahme“ für einzelne Bauprojekte behandelt, sondern als planungsrelevante Daueraufgabe. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) bewertet das Vorhaben als längst überfällig und koppelt seine Wirksamkeit an eine klare Voraussetzung: Städte und Quartiere müssen tatsächlich neu geplant, gebaut und begrünt werden. Damit verschiebt sich der Fokus von der reinen Programmatik auf das, was in der Praxis über Erfolg oder Scheitern entscheidet – wie früh Planungsteams eingebunden werden, welche Vorgaben im Bauplanungsrecht verankert werden und wie verbindlich Schutzmaßnahmen im Bestand umgesetzt werden.
Die BAK argumentiert dabei ausdrücklich nicht nur aus Sicht des Neubaus. Hitzeschutz betreffe ebenso den Gebäudebestand und den öffentlichen Raum, weil dort Hitzeinseln entstehen oder sich durch Versiegelung und mangelhafte Beschattung verstärken. In dem Zusammenhang nennt die Kammer konkrete Maßnahmen wie Verschattung von Fassaden und öffentlichen Flächen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung von Höfen und Straßenräumen. Auch Quartierskühlung über Wasserflächen, Baumbestände und durchlüftete Freiräume gehört laut BAK zu einem wirksamen Maßnahmenmix. Solche Aufgaben seien planungsintensiv, erforderten fachmännisches Können und ließen sich nicht ohne verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene zuverlässig abarbeiten.
Entscheidend für die Umsetzbarkeit ist nach Ansicht der BAK zudem die Frage, wie viel kommunale Planungskapazität und Finanzierungsspielraum tatsächlich vorhanden ist. Der Aktionsplan gehe demnach in die richtige Richtung, wenn er den Schutz von Beschäftigten bei extremer Hitze ebenso berücksichtigt wie Anpassungen im Bauplanungsrecht. Gleichzeitig weist die Kammer darauf hin, dass Hitzeschutzmaßnahmen bislang vor allem kommunal organisiert seien und die Umsetzung stark von lokalen personellen und finanziellen Kapazitäten abhänge. Ein nationaler Rahmen könne diese Lücke schließen, allerdings nur dann, wenn er nicht zusätzliche Bürokratie produziert, sondern effiziente und klarere Verfahren ermöglicht. Genau hier sieht die BAK den Hebel: Planung braucht Zeit, klare Regeln und verteilte Zuständigkeiten – nicht nur Zielbilder.
Im Wortlaut greift Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, die praktische Planungslogik auf. „Wer Städte hitzeresilient machen will, muss Gestaltung, Funktion und Klimaschutz zusammendenken – Quartier für Quartier, Gebäude für Gebäude.“ Die zentrale Aussage dahinter ist, dass Klimaanpassung für die Kammer nicht als technisches Add-on funktioniert, sondern als Teil der Baukultur. Außerdem betont die BAK, dass ein Aktionsplan erst dann wirke, wenn Planungs- und Bauentscheidungen in der Fläche ankommen – nicht, wenn sie nur auf Papier oder in Modellkommunen bleiben. Dass das Papier von mehreren Ressorts gemeinsam vorgelegt wurde, unterstreicht nach Darstellung der Kammer die Dringlichkeit und die Verantwortung über die Kabinettebene hinweg.
Technisch und organisatorisch verweist die BAK außerdem auf eigene Vorschläge zur Planungsbeschleunigung und zum seriellen Sanieren. Der Kern dabei: Klimaanpassung im Bestand soll rechtssicher und zügig realisiert werden können, ohne Sicherheitsstandards zu kompromittieren. Für die Umsetzung hebt die Kammer die Notwendigkeit einer langfristigen Finanzierung auf kommunaler Ebene hervor – unabhängig davon, welche konkrete Planungslösung im Einzelfall gewählt wird. Ergänzend argumentiert die BAK mit dem Ausbau von Städtebauförderung für qualitativ hochwertige Aufenthaltsflächen sowie mit Renaturierung von Landschaftsräumen als Ausgleichsflächen. Parallel dazu wird die Sicherung von Wasserkreisläufen als Teil des Gesamtkonzepts benannt, weil Kühlung durch Wasser und Vegetation nur dann nachhaltig funktioniert, wenn die hydrologischen Randbedingungen mitgedacht werden.
Auch die rechtliche Einbettung bleibt ein Schwerpunkt. Die BAK verweist darauf, dass sie bereits im Juli 2026 gemeinsam mit der Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ gefordert hat, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern. Eine solche Verankerung würde nach Ansicht der Kammer es ermöglichen, dass Bund, Länder und Kommunen dauerhaft gemeinsam Verantwortung übernehmen, strategisch abgestimmt vorgehen und die Finanzierung langfristig absichern. Unterm Strich geht es damit um mehr als einzelne Hitzepläne: Entscheidend ist, ob sich aus dem Aktionsplan ein belastbares Steuerungsmodell für Bau- und Stadtentwicklung ableiten lässt, das Planungssicherheit schafft und Maßnahmen im Bestand in einem vertretbaren Tempo ermöglicht.
Für Unternehmen, Planungsbüros und Bauausführende liegt die wirtschaftliche Bedeutung vor allem in der Erwartungskette, die ein nationaler Rahmen in Gang setzt. Wenn Bauplanungsrecht angepasst und Verfahren klarer werden, sinkt typischerweise das Risiko, dass Konzepte erst spät scheitern, weil Genehmigungen oder Standards nicht rechtzeitig greifen. Gleichzeitig entstehen neue Projektvolumina rund um Begrünung, Entsiegelung, Verschattung und Sanierungskonzepte, die Hitzeschutz mit Funktion und Gestaltung verbinden. Die BAK positioniert sich dabei als Ansprechpartnerin für die weitere Ausgestaltung des Hitzeaktionsplans und der geplanten Änderungen im Bauplanungsrecht – ein Hinweis darauf, dass aus Kammerperspektive nicht nur Ziele, sondern konkrete Planungs- und Umsetzungsmechaniken weiterentwickelt werden sollen.
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