SOUTHERN DISTRICT OF FLORIDA / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein US-Gericht hat im Rechtsstreit zwischen Athena Bitcoin und AML Software zentrale Teile der Klage zunächst nicht abgewiesen. Sechs von acht geltend gemachten Ansprüchen überlebten den Antrag auf Klageabweisung, darunter Urheberrechtsverletzung, unrechtmäßige Aneignung von Geschäftsgeheimnissen und Pflichtverletzungen. Gleichzeitig wies der Richter Konvertierungsansprüche zu bestimmter Software sowie Ansprüche gegen Ryan Pineo, den früheren Präsidenten und Hauptentwickler von AML, ab. Für den weiteren Verlauf bedeutet das: Der Streit dreht sich voraussichtlich vor allem um die rechtliche Einordnung des Quellcode-Diebstahls und die geltend gemachten Nutzungs- bzw. Verwertungsansprüche.

Der Fall um gestohlenen Quellcode in der Bitcoin-ATM-Branche bekommt eine deutlichere Kontur: In der Southern District of Florida hat Richter Rodolfo A. Ruiz II am 26. August 2026 wesentliche Teile der Klage von AML Software gegen Athena Bitcoin zunächst bestehen lassen. Das ist aus juristischer Sicht mehr als nur ein Zwischenstand. Wenn ein Gericht mehrere Anspruchsgrundlagen im Stadium eines Motion-to-dismiss durchwinkt, müssen die Parteien später in den Tatsachenfragen und in der Beweisführung stärker liefern, statt sich allein auf formale Hürden zu stützen.
Konkret blieben sechs von acht insgesamt erhobenen Ansprüchen auch nach dem Antrag von Athena erhalten. Dazu zählen laut Beschluss Urheberrechtsverletzung, unrechtmäßige Aneignung von Geschäftsgeheimnissen sowie eine Pflichtverletzung aus dem Treue- bzw. Vertrauensverhältnis. Technisch betrachtet geht es dabei in der Regel nicht nur um den „Code an sich“, sondern um den Nachweis, dass bestimmte Quellcode-Module tatsächlich aus einem geschützten Bestand stammen, in ein Produkt oder in eine Dienstleistung übernommen wurden und dass dabei die Schutzvoraussetzungen für urheber- bzw. geheimnisschutzfähige Inhalte erfüllt sind. Gerade bei Software, die in speicherintensiven und sicherheitsrelevanten Umgebungen wie Kassenautomaten läuft, hängen solche Fragen oft eng an der genauen Abstammung von Build-Artefakten, Commits, Versionshistorien und an den Unterscheidungen zwischen reinem Funktionswissen und konkretem, schutzfähigem Ausdruck.
Im selben Beschluss schloss Ruiz II jedoch nicht alles zu. Er wies Konvertierungsansprüche bezüglich der AML-Software zurück und ließ außerdem die Ansprüche gegen Ryan Pineo nicht durchgehen. Pineo wird in der Klage als ehemaliger Präsident und als primärer Code-Entwickler von AML beschrieben, der die Entnahme und die damit zusammenhängenden Lizenzzahlungen gesteuert haben soll. Für die weitere Prozesslogik ist das entscheidend: Während der Kernstreit um konkrete Anspruchsgrundlagen weiterläuft, reduziert sich der Kreis der beklagten Personen und damit häufig auch der Takt für Vergleichsverhandlungen. Dazu kommt eine praktische Dimension für Entwicklerorganisationen: Wenn eine Person als Hauptentwickler adressiert wird, konzentriert sich die spätere Beweisaufnahme häufig auf Zugriffspfade, Rollenmodelle, Repository-Workflows und auf die Nachvollziehbarkeit, wie Änderungen genehmigt und ausgeliefert wurden.
Auch wenn die Entscheidung keine Endentscheidung in der Sache darstellt, ist sie ein Signal für die juristische Schärfe, mit der die Gerichte Quellcode-Vorwürfe behandeln. Copyright in Softwarefällen folgt zwar eigenen Regeln, aber es ist in der Praxis häufig an die Identifikation konkreter nicht-trivialer Code-Abschnitte gebunden. Geschäftsgeheimnisse hingegen erfordern regelmäßig, dass der Anspruchsteller Schutzmaßnahmen und eine gewisse Geheimhaltungsstrategie darlegt und dass der Code nicht ohne weiteres öffentlich verfügbar gewesen ist. Die Kombination aus Urheberrechts- und Trade-Secret-Vorwürfen ist deshalb typisch, wenn die Gegenseite nicht nur Kopien behauptet, sondern auch einen unbefugten Zugriff und eine Weiterverwendung über vertragliche oder vertrauensbasierte Grenzen hinaus. Für Unternehmen, die KI- oder Transaktionssoftware betreiben, ist diese Logik übertragbar: Selbst wenn es nicht um KI geht, sondern um „klassische“ ATM-Software, entscheidet am Ende oft die Fähigkeit, die Herkunft von Softwarekomponenten und die Durchsetzung interner Schutzpraktiken sauber zu dokumentieren.
Aus Branchensicht ist das zudem ein Risiko- und Kostenfaktor. Verfahren, in denen mehrere Anspruchsgrundlagen den Motion-to-dismiss-Stage überstehen, treiben häufig die nächsten Schritte nach vorn: umfangreichere Dokumentenanforderungen, technische Begutachtung (zum Beispiel in Form von Code-Comparison, Build-Rekonstruktionen und Analyse der Übergabe- bzw. Release-Prozesse) sowie die Frage, inwieweit einzelne Module als eigenständige schutzfähige Einheiten qualifizieren. Für Athena bedeutet das: Die Verteidigung muss voraussichtlich sowohl rechtliche Argumente (Schutzumfang, Eingrenzung des Vorwurfs, Zurechenbarkeit) als auch technische Details adressieren. Für AML wiederum steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall in eine Phase gelangt, in der sich die behauptete „stolen computer source code used in Bitcoin ATMs“-Kette nicht nur über Behauptungen, sondern über belastbare Belege stützen lässt.
Inhaltlich dreht sich die weitere Auseinandersetzung damit voraussichtlich um die Frage, wie genau Quellcode in den Lebenszyklus von Bitcoin-ATM-Lösungen eingebettet ist: Von der Entwicklung über Code-Reviews und Continuous-Integration bis hin zur Auslieferung an reale Geräte. Solche Systeme benötigen funktionierende Schnittstellen zu Zahlungskomponenten, zur Nutzerführung und zu Sicherheitsmechanismen; gleichzeitig sind viele Betreiber auf stabile Release-Zyklen angewiesen. Genau deshalb können Quellcode-Reuse oder -Übernahme schneller sichtbar werden, etwa durch Muster in Abhängigkeiten, durch gleichartige Architekturentscheidungen oder durch Wiedererkennung spezifischer Implementierungsdetails. Der Beschluss vom Dienstag macht diese technische Dimension nicht automatisch zum Beweis, aber er lässt genügend Spielraum, damit ein Gericht später über die Substanz entscheiden kann.
Für die nächste Prozessphase ist außerdem wichtig, dass Konvertierungsansprüche und die Ansprüche gegen Pineo abgewiesen wurden. Das kann den Streit inhaltlich umschichten: Wenn eine Anspruchsart nicht weiterverfolgt wird, verändern sich oft auch die Schadensmodelle und der Druck auf eine Einigung. Gleichzeitig bleibt der Kern der Vorwürfe bestehen, einschließlich solcher, die sich typischerweise direkt auf die rechtliche Bewertung von Quellcode-Übernahme und anschließender Nutzung fokussieren. Unterm Strich gilt: Der Beschluss verkompliziert den Weg für Athena, den Fall frühzeitig komplett abzuwehren, und erhöht den Aufwand, den beide Seiten für die nächsten Tatsachenrunden einkalkulieren müssen.
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