OHIO / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Bundesrichter hat entschieden, dass J.M. Smucker seine Klage gegen Trader Joe’s wegen der Ähnlichkeit gefrorener Sandwiches fortsetzen darf. Streitpunkt sind unter anderem Form und Verarbeitung wie die rundliche Gestalt und gezackte bzw. gekräuselte Kanten sowie die Gestaltung der Verpackung. Smucker macht damit eine mögliche Markenrechtsverletzung und Markenverwässerung geltend. Trader Joe’s argumentiert dagegen, die Produkte seien anders geformt und Smuckers Verpackung sei zudem nicht berühmt genug.

In der Auseinandersetzung zwischen J.M. Smucker und Trader Joe’s geht es am Ende weniger um den Geschmack als um die Wiedererkennbarkeit: Ein Bundesrichter in Ohio hat erlaubt, dass die Klage weiterläuft. Damit bleibt die juristische Hauptfrage zunächst offen, ob die Gestaltung von gefrorenen Peanut-Butter-and-Jelly-Sandwiches, insbesondere Form, Kantenprofil und Verpackungsanmutung, so nah an Smuckers Uncrustables heranreicht, dass dies nach US-Markenrecht relevant sein kann. Für Smucker ist der Schritt wichtig, weil die Entwicklung und Absicherung der Marke über Jahre hinweg offenbar eine zentrale Rolle bei der Bewertung spielte.
Smucker hatte die Klage im vergangenen Jahr in Bundesgerichten eingereicht und dabei mehrere Ebenen der Ähnlichkeit beschrieben. Im Kern geht es um gefrorene Sandwiches, die Smucker als zu ähnlich zu Uncrustables einstuft: eine runde bzw. rund geformte Optik, gezackte bzw. gekräuselte Ränder sowie eine Präsentation, die auch auf der Verpackung vergleichbar wirken soll. Laut Klage wurden beim Trader-Joe’s-Produkt nicht nur Formmerkmale betont, sondern auch die Farbgebung der Packung und sogar eine Bilddarstellung, bei der die Sandwich-Optik mit einem abgebissenen Stück auf einer vergleichbaren Art präsentiert wird. Gerade der Mix aus Produkt- und Packaging-Gestaltung ist im Markenrecht häufig der harte Teil, weil er von der Wahrnehmung der Kundschaft abhängt und selten allein an einem einzelnen Detail festzumachen ist.
Trader Joe’s versucht die Argumentation auf zwei praktische Punkte zu fokussieren. Erstens bestreitet das Unternehmen, dass die Sandwiches tatsächlich rund seien, und verweist stattdessen auf eine andere Geometrie: Es handele sich um sogenannte „squircles“, also im Prinzip quadratische Formen mit abgerundeten Kanten. Zweitens stellt Trader Joe’s den technischen Nutzen der gekräuselten Kanten heraus: Die Ausformung sei erforderlich, um den Inhalt im Sandwich stabil zu halten. Diese Linie ist in der Sache typisch für Markenstreitigkeiten rund um Produktdesigns: Wenn ein Merkmal aus Funktionsgründen notwendig ist, kann das die Anspruchsgrundlage dafür schwächen, es als rein markenbildendes Design einzustufen. Gleichzeitig argumentiert Trader Joe’s, Smucker dürfe dieses Designelement nicht monopolartig kontrollieren.
Parallel dazu ging es um die Frage, ob Smuckers aktuelle Verpackung überhaupt die Schwelle für bestimmte Markenansprüche erreicht. Trader Joe’s verwies darauf, dass Smuckers Verpackungsdesign, das erst 2024 eingeführt wurde, noch nicht berühmt genug sei, um die Anforderungen einer Bundesklage wegen Markenverwässerung (dilution) zu erfüllen. In den Gerichtsunterlagen spielte außerdem eine rhetorische Vergleichsebene mit: Smucker werde „zu weit“ greifen und die Wirkung der Sandwich-Optik bzw. die Karikatur-Elemente seien nicht in einer Liga wie bekannte kommerzielle Zeichen etwa großer Fast-Food- oder Markenlogos. Dass es dabei um die Eingruppierung von „berühmt genug“ geht, zeigt, wie stark dilution-Fälle von der tatsächlichen Bekanntheit abhängen und wie schwer es ist, die Wirkung allein aus Designintuition abzuleiten.
Der Richter John Adams stützte dagegen die Fortsetzung der Klage auf Gesichtspunkte, die eher in die Wahrnehmungsrealität der Verbraucher hineinreichen. Adams führte aus, Smucker habe über rund 20 Jahre erhebliche Ressourcen eingesetzt, um Uncrustables zu entwickeln und die Marke zu schützen. Entscheidend sei zudem, dass Kunden nach Angaben des Gerichts die Designmerkmale der „Trademarks“ (also der kennzeichnenden Gestaltung) mit Uncrustables verknüpfen. Damit verschiebt sich der Fokus von der Frage „Sehen sie gleich aus?“ hin zu „Hat sich im Markt eine Zuordnung verfestigt?“. Aus Unternehmenssicht ist das ein Signal: Bei Konsumgütermarken wird die juristische Bewertung häufig weniger durch einen einzelnen Produktfoto-Vergleich entschieden, sondern durch die dokumentierte Markenarbeit, durch Wiedererkennung über Zeit und durch das, was Kunden tatsächlich als Herkunftshinweis verstehen.
Auch die Prozessstrategie wurde vom Gericht nicht übernommen, wie Trader Joe’s sie wollte. Das Unternehmen hatte beantragt, den Rechtsstreit nach Kalifornien zu verlagern, dort sei die Gesellschaft beheimatet und dort befinde sich außerdem ein dritter Anbieter, der die gefrorenen Sandwiches liefert. Das Gericht lehnte den Antrag auf Verlegung offenbar ab, sodass das Verfahren im ursprünglichen Gerichtsstand bleibt. Für Unternehmen bedeutet das: Selbst wenn eine Klage inhaltlich angegriffen wird, können Fragen wie Gerichtsstand und Prozessökonomie den Verlauf, die Kostenstruktur und die Verfügbarkeit von Zeugen oder Unterlagen im Zeitplan spürbar beeinflussen.
Während die Kernentscheidung heute vor allem lautet, dass der Fall weiterlaufen darf, gibt es für die Beteiligten bereits klare nächste Schritte. Smucker sucht laut Bericht eine Wiedergutmachung und fordert zudem eine gerichtliche Anordnung, Produkte und Verpackungen zu liefern, die dann zerstört werden sollen. Solche Anträge sind in Markenverfahren typischerweise dazu gedacht, weitere Verwechslungen zu vermeiden und den wirtschaftlichen Effekt der behaupteten Rechtsverletzung zu begrenzen. Wie stark ein Gericht solche Maßnahmen zuspricht, hängt aber im weiteren Verlauf davon ab, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Markenrechte tatsächlich verletzt wurden.
Der Streit um Sandwich-Designs wirkt zudem wie ein weiteres Kapitel in einer breiteren Markenrechtswelle bei Verpackungs- und Produktnachahmungen. Smucker reichte die Klage wenige Monate nach einer anderen hochkarätigen Auseinandersetzung ein: Im Mai 2025 hatte Mondelez International nach Angaben aus dem Verfahren Aldi verklagt und dabei eine „blatant copies“-Argumentation für Packungsdesigns bei Cookies und Crackern gewählt, die an bekannte Mondelez-Produkte wie Chips Ahoy, Wheat Thins oder Oreos angelehnt seien. Diese Häufung zeigt, dass der Wettbewerb im Supermarktregal nicht nur über Zutaten und Preis stattfindet, sondern auch über visuelle Signale. Für Produktmanagement und Markenführung ist das eine Erinnerung daran, dass Designentscheidungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette wirken: vom Produkt selbst über Fotomotive bis hin zur Verpackungsgrafik und schließlich zu den juristischen Kriterien, die im Zweifel in Gerichtsakten konkretisiert werden.
Für die Tech-Branche bleibt die Episode trotzdem nicht folgenlos. Denn auch wenn hier kein KI-Tool im Vordergrund steht, spiegeln solche Verfahren die zunehmende Professionalisierung im Bereich „Brand Protection“ wider: Unternehmen investieren in Tracking von Markenerkennung, in Dokumentation von Designentscheidungen und in die Absicherung von Packaging-Assets. Gerade wenn Gerichte wie hier die Bedeutung von Wiedererkennung betonen, wird nachvollziehbar, warum Unternehmen auch außerhalb klassischer Rechtsabteilungen datengetriebene Prozesse aufsetzen – etwa zur Versionierung von Verpackungsentwürfen, zu Claim-Nachweisen oder zur Erfassung von Markenkonsistenz. Wie der Ausgang des Verfahrens im Detail aussieht, ist offen; feststeht aber, dass die Fortsetzung des Falls die Auseinandersetzung von einer strategischen Einmal-Offensive in eine längerfristige Konsumentenwahrnehmungs-Debatte verwandelt.
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