WASHINGTON / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Bundesrichter in Washington hat eine Defamationsklage des XRP-Influencers Jake Claver gegen den Content Creator Zach Rector abgewiesen. Der Richter stufte die kritischen Aussagen aus Rectors Videos als nicht gerichtlich hinreichend falsch ein und wies auch weitere zivilrechtliche Ansprüche ab. Die Klage wurde damit auch wegen des anti-SLAPP-Charakters des Verfahrens beendet. Rector darf zudem die Rückerstattung seiner Anwaltskosten und Prozesskosten anstreben.

Richter weist Defamationsklage gegen XRP-Influencer ab: Anti-SLAPP nach Washington Recht
Richter weist Defamationsklage gegen XRP-Influencer ab: Anti-SLAPP nach Washington Recht (Foto: IT BOLTWISE)
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Im Zentrum des Falles steht eine Debatte, die in Krypto-Communities schnell eskaliert: Wer andere öffentlich kritisiert, läuft nicht nur gegen Gegenrede, sondern im Extremfall auch gegen eine Defamationsklage. In Washington hat ein Bundesrichter die Klage des XRP-fokussierten Influencers Jake Claver gegen den Content Creator Zach Rector am 2. September abgewiesen. Die Entscheidung betrifft mehrere inhaltliche Ebenen zugleich, denn der Richter prüfte nicht nur einzelne Passagen aus den Videos, sondern nutzte dafür explizit die prozessuale „Anti-SLAPP“-Logik des Washingtoner Uniform Public Expression Protection Act.

Die streitigen Aussagen bezogen sich auf drei Videos, in denen Rector Vorwürfe zu möglichen Fehlverhalten rund um Clavers Unternehmen thematisierte. Laut den Angaben aus den Gerichtsakten spielten dabei auch Dokumente eine Rolle, die Claver bereits in einem getrennten New-York-Verfahren vorgelegt bzw. in dem er offenbar bestimmte Tatsachen eingeräumt hatte. Diese Bezugnahme ist verfahrenstaktisch wichtig: Wenn ein Kläger für zentrale Kernelemente seiner Darstellung selbst frühere Erklärungen oder Dokumente bestätigt hat, sinkt häufig die Wahrscheinlichkeit, dass eine spätere Kritik als „actionably false statement“ eingeordnet wird.

In den Akten wird insbesondere beschrieben, dass Claver in dem New-York-Verfahren eingeräumt habe, E-Mails sowie Bestätigungen zu Banküberweisungen bzw. Wire Transfers „fabricated“ zu haben. Dazu soll auch eine Bildschirmkopie gehört haben, die einen „Verivend wallet dashboard“ mit einem falschen Kontostand von über 1 Million US-Dollar zeigte. Ebenfalls heißt es, Claver habe sich laut Court Filings mehrmals als Mitarbeiter eines Zahlungsdienstleisters ausgegeben, um gefälschte E-Mail-Threads zu erzeugen. Diese Details sind vor allem deshalb relevant, weil Defamation im zivilrechtlichen Kontext typischerweise voraussetzt, dass bestimmte Aussagen nicht nur kritikwürdig, sondern rechtlich hinreichend falsch und zugleich geeignet sind, dem Ruf zu schaden.

Rechtlich arbeitete die Entscheidung mit dem Washingtoner Uniform Public Expression Protection Act, der das Risiko sogenannter SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) mindern soll. Judge Kymberly K. Evanson gab der Motion von Rector statt und wies alle von Claver geltend gemachten Ansprüche ab. Dazu zählten neben Defamation auch tortious interference, conspiracy sowie breach of contract. Auffällig ist, dass die Abweisung „without prejudice“ erfolgte, gleichzeitig aber die Klage insgesamt vorerst gestoppt wurde und Rector laut Beschluss zudem seine Anwaltskosten und weitere Prozesskosten erstattet bekommen kann. Claver wurde in der Entscheidung eine Frist bis zum 23. September gesetzt, um eine geänderte Klageschrift (amended complaint) einzureichen.

Rector ließ die Entscheidung unmittelbar nach Bekanntwerden in eigenen Statements bestätigen. Seine Kernaussage: Der Gerichtshof habe keine actionably false statements in seinen Videos festgestellt und ihm einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten zugesprochen. Genau dieser Punkt ist für die Praxis entscheidend, weil er den Unterschied markiert zwischen einer inhaltlichen Niederlage und einer prozessualen Einordnung der Klage als unangemessenes Mittel zur Unterdrückung von Kritik zu einem Thema von öffentlichem Interesse. Dass die Community das entsprechend als klare Bestätigung seiner Berichterstattung interpretiert, zeigt zudem, wie sehr in Krypto-Konflikten der Ausgang solcher Verfahren als Signal für die „Grenzen des Sagbaren“ wahrgenommen wird.

Für Unternehmen, Entwickler und Betreiber von Plattformen ist die Entscheidung auch deshalb relevant, weil sie die Mechanik solcher Verfahren sichtbar macht: Anti-SLAPP-Mechanismen zielen darauf, Fälle frühzeitig aus dem Gerichtsprozess herauszuschneiden, wenn sie nicht hinreichend substantiierte Falschbehauptungen zum Kern haben. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung für Creator und Produktteams bestehen, öffentlich gemachte Behauptungen sauber zu dokumentieren und Quellen nachvollziehbar zu halten – nicht als Selbstzweck, sondern um im Ernstfall die rechtliche Angreifbarkeit zu reduzieren. In Krypto-Ökosystemen, in denen oft mit Screenshots, Wallet-Daten und Aussagen aus früheren Verfahren gearbeitet wird, können schon kleine Unschärfen zwischen belegter Darstellung und Behauptung über den Ausgang entscheiden.

Auch strategisch verändert das Urteil den nächsten Schritt. Claver darf die Klage zwar noch überarbeiten, aber die Hürde ist erhöht: Eine amended complaint muss sich auf den gerichtlichen Befund einstellen und die Lücken schließen, die zur Abweisung geführt haben. Für Rector wiederum stärkt die Kostenzuerkennung die Verhandlungslage, selbst wenn weitere Schriftsätze folgen. Unterm Strich verschiebt die Entscheidung die Aufmerksamkeit von der Frage „Wer hat recht?“ hin zu „Wie wird rechtlich qualifiziert?“, also ob Aussagen als gerichtlich ausreichend falsch und damit als defamationstauglich gelten. Damit wird das Thema öffentliche Meinungsäußerung in der Praxis einmal mehr zu einem juristischen Faktor, den gerade in hochdynamischen Branchen wie Krypto viele Beteiligte unterschätzen.


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