BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr an deutschen Landgrenzen etwas mehr als die Hälfte der dort festgestellten Asylsuchenden zurückgewiesen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, stellten jedoch nur rund fünf Prozent der etwa 20.000 Menschen, die bei unerlaubter Einreise an einer Landgrenze erfasst wurden, ein Asylgesuch. Bei den 1.024 an der Grenze registrierten Asylsuchenden kamen den Angaben zufolge 514 Rückweisungen zusammen. Zudem spielt Eurodac offenbar bei einem relevanten Teil der Fälle eine Rolle, weil sich dabei Fingerabdrücke bereits gespeicherter Datensätze finden lassen.

Die aktuellen Zahlen zur Rückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Landgrenzen verändern die Perspektive auf den Einsatz vor Ort: Nicht die Gesamtzahl aller festgestellten unerlaubten Einreisen steht im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob überhaupt ein Asylgesuch geltend gemacht wird. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hat die Bundespolizei im ersten Halbjahr dieses Jahres an den deutschen Landgrenzen etwas mehr als die Hälfte der Asylsuchenden zurückgewiesen. Gleichzeitig wird in derselben Auskunft deutlich, dass nur ein kleiner Anteil der rund 20.000 Menschen, die bei unerlaubter Einreise an einer Landgrenze festgestellt wurden, überhaupt ein Asylgesuch stellte.
Konkret nennt die Bundesregierung für diesen Zeitraum etwa fünf Prozent der rund 20.000 festgestellten Personen als Asylsuchende im Sinne eines geäußerten Asylgesuchs. Von den 1.024 Asylsuchenden, die die Bundespolizei an den Landgrenzen registrierte, wurden den Angaben zufolge 514 Menschen zurückgewiesen. Damit zeigt sich eine erhebliche Schere zwischen „festgestellt“ und „formal asylbezogen“: Während an Flughäfen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres rund 4.500 unerlaubte Einreisen registriert wurden, liegt der Fokus hier auf dem Ablauf an der Landgrenze, wo Verwaltungs- und Verfahrensentscheidungen unmittelbar greifen.
Besonders politisch brisant ist die zeitliche Einbettung der Maßnahmen. Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe bei seinem Amtsantritt im Mai 2025 eine Intensivierung der vorübergehenden Grenzkontrollen verfügt, die im Schengenraum eigentlich nicht vorgesehen sind. In der Auskunft heißt es außerdem, dass angeordnet wurde, künftig auch Asylsuchende zurückzuweisen, allerdings mit Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Menschen. Dazu zählen laut Bundesregierung etwa Schwangere, Minderjährige oder Kranke. Gleichzeitig wird berichtet, dass im ersten Halbjahr nur eine Zurückweisungsmaßnahme scheiterte – „weil die Übernahme der Personen von Frankreich verweigert wurde“. Dass die Grenze zu Frankreich demnach der Grenzabschnitt war, an dem in der ersten Jahreshälfte die meisten unerlaubten Einreisen beobachtet wurden, ordnet die Zahlen zudem in eine regionale Dynamik ein.
Bei der Einordnung spielt auch die Kritik aus der Politik eine Rolle. Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagt in diesem Zusammenhang: „Mit dem Recht nimmt Verfassungsminister Dobrindt nicht so genau“. Sie stellt dabei außerdem die Frage, ob ein rechtswidriger Kurs der Zurückweisungen die meisten Asylsuchenden dauerhaft von der Einreise nach Deutschland abhalte; zugleich macht die Aussage aber klar, dass dazu Daten erhoben werden müssten, denn die Bundesregierung erhebt den Angaben zufolge keine entsprechenden Messwerte. Unabhängig von der Bewertung zeigt dieser Teil der Debatte, wie stark die tatsächliche Wirksamkeit von Grenzmaßnahmen von der Erfassungslogik und von verfügbaren Statistiken abhängt.
Technisch und datengetrieben gewinnt daneben Eurodac an Bedeutung, weil die Rückführungs- und Zuordnungsprozesse in der EU stark auf wiederkehrende Identitäts- und Verfahrensmuster setzen. Laut Bundesregierung gab es bei etwa jedem vierten Asylsuchenden, der im ersten Halbjahr von der Bundespolizei festgestellt wurde, einen sogenannten Eurodac-Treffer. Das bedeutet, dass die Fingerabdrücke einer Person mit einem bereits gespeicherten Datensatz in der europäischen Fingerabdruckdatenbank Eurodac übereinstimmen. Dies kann etwa darauf hindeuten, dass die betreffende Person bereits in einem anderen europäischen Staat einen Asylantrag gestellt hat oder dort bei einer unerlaubten Einreise registriert wurde.
Für die Statistik ist zudem relevant, wie Eurodac-Treffer überhaupt gezählt werden: In den Angaben der Bundespolizei wird ein Eurodac-Treffer nur dann statistisch erfasst, wenn jemand ein Asylgesuch geäußert hat. Bei Kindern im Kleinkindalter werden keine Fingerabdrücke genommen, was die Trefferquoten zwangsläufig beeinflussen kann. Eurodac umfasst neben EU-Staaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. In der Zielsetzung soll die Datenbank dabei helfen, sogenannte Sekundärmigration zu erkennen, frühere Kontakte mit Behörden nachzuvollziehen und Abschiebungen beziehungsweise Rückküberstellungen in ein anderes EU-Land zu erleichtern.
Abseits der Grenzstatistik liefert auch die Entwicklung der Asylantragzahlen einen wichtigen Kontext. Die Zahl der Asylanträge geht seit einigen Jahren zurück; im ersten Halbjahr dieses Jahres lag sie bei 39.646, was einem Rückgang von rund 35 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Wenn gleichzeitig an Grenzabschnitten unterschiedlich viele unerlaubte Einreisen erfasst werden und die Anteile von Zurückweisungen variieren, verschiebt sich das Bild von einem einheitlichen Prozess hin zu einem Bündel aus lokalen Abläufen, formaler Geltendmachung und datenbasierter Zuordnung. Für die Praxis bedeutet das: Wer die Wirkung von Grenz- und Rückweisungsstrategien bewerten will, muss nicht nur die Rückweisungsquote betrachten, sondern auch die Quote der Asylgesuche sowie die Rolle von Eurodac-Treffern in den gemeldeten Fällen.
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