LONDON (IT BOLTWISE) – Der Militärombudsmann in der Ukraine will Gesetzesänderungen voranbringen, damit aus der Gefangenschaft befreite Soldatinnen und Soldaten bei fortgesetztem Dienst künftig Rollen auswählen können. Aktuell besteht zwar die Möglichkeit, in der Armee zu bleiben, aber eine freie Rollenzuordnung ist nicht vorgesehen, was viele Betroffene zum Ausscheiden zwingt. Außerdem soll eine geregelte Übergangs-Zuweisung für Personen eingeführt werden, die Gewalt oder sexuelle Belästigung erlebt haben. Parallel arbeitet das Amt an einem Verfahren, das mögliche Einschränkungen von Dienstpersonalrechten frühzeitig im Gesetzgebungsprozess sichtbar macht.

In der Ukraine wächst der Druck auf die Ausgestaltung von Dienstpflichten dort, wo die Rückkehr aus der Gefangenschaft auf gesundheitliche Grenzen stößt. Laut Bericht des Office of the Military Ombudsman können freigelassene Angehörige der Streitkräfte zwar grundsätzlich weiter dienen, aber sie erhalten keine Wahlmöglichkeit bei der konkreten Rolle. Das wird vor allem dann zum Problem, wenn jemand zuvor in Kampfrollen eingesetzt war und nach der Rückkehr die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für genau diese Aufgaben nicht mehr erfüllt. Für Betroffene bedeutet das faktisch: Wer nach der Haft nicht in den alten Bereich zurück kann, muss das Militär verlassen – obwohl der Dienstwille erhalten bleibt.
Der Militärombudsmann beschreibt deshalb einen Kernvorschlag aus drei Gesetzes- und Verfahrensideen, die das Amt im August 2026 entwickelt hat. Vorgesehen ist, aus der Gefangenschaft befreiten Personen, sofern sie weiterhin im Dienst bleiben, eine Auswahl ihrer Einsatzrollen zu ermöglichen – mit dem Ziel, ihnen auch nicht-kämpferische Positionen offenstehen zu lassen. Damit würde die Entscheidung über den Einsatz stärker von der konkreten gesundheitlichen Eignung abhängen statt von der früheren Zuordnung. In der Begründung verweist das Amt darauf, dass vor allem ehemalige Kampfkräfte häufig aus dem System herausgedrängt werden, sobald der Gesundheitszustand eine Rückkehr in kampfnahe Tätigkeiten verhindert.
Neben dieser Rollenwahl schlägt das Amt eine zweite, eher verfahrensgetriebene Neuerung vor: Für Servicepersonal, das Gewalt oder sexuelle Belästigung erlebt hat, soll eine definierte Prozedur für zeitweise Zuweisungen zu einer anderen Einheit geschaffen werden. Hintergrund ist, dass das Disciplinary Statute der Streitkräfte einen Mechanismus vorsieht, bei dem ein Betroffener während einer internen Untersuchung vorübergehend in eine andere Einheit verlegt werden kann. Allerdings gibt es laut Angaben des Militärombudsmanns in den Befehls- und Anweisungsgrundlagen für vorübergehende Dienstversetzungen bislang keine ausformulierte Vorgehensweise, die genau solche Fälle systematisch abdeckt. Im Kern geht es also darum, Lücken zwischen dem formalen Statut und dem praktischen Verwaltungshandeln zu schließen.
Das Amt argumentiert dabei ausdrücklich, dass die neue Prozedur den realen Entscheidungsrahmen der Kommandierenden berücksichtigen muss – inklusive Gesundheitslage und dem Bedarf an psychologischer Unterstützung der betroffenen Person. Solche Details sind nicht nur „humanitär“ zu verstehen, sondern auch als organisatorische Notwendigkeit: Wenn eine interne Untersuchung läuft, müssen Einsatzplanung, Fürsorge und rechtliche Behandlung aufeinander abgestimmt werden, ohne dass Betroffene durch ungeplante Wechsel oder unklare Zuständigkeiten zusätzlich belastet werden. Gerade die Unschärfe in der bisherigen Anleitung kann im Alltag dazu führen, dass Entscheidungen zu spät, zu heterogen oder ohne klare Kriterien getroffen werden.
Als dritte Säule nennt der Militärombudsmann ein Verfahren, bei dem Entwürfe für Gesetze und Verordnungen so vorbereitet und zur Einreichung beim Kabinett der Ministerien gebracht werden, dass sie vorher die Billigung durch den Militärombudsmann erhalten. Der Nutzen wird vor allem darin gesehen, Bestimmungen zu identifizieren, die Rechte des Dienstpersonals verletzen oder einschränken könnten, bevor sie als fertige Normen in Kraft treten. Ergänzend dazu zeigt der Bericht die Belastungslage des Amtes durch konkrete Beschwerdezahlen: Im letzten Monat gingen 2.030 Beschwerden ein, die häufigsten Themen waren dabei Überweisungen zu militärischen medizinischen Begutachtungen und Behandlungen (19%), Entlassungen aus dem Militärdienst (9%) sowie Probleme rund um monatliche Zahlungen und zusätzliche Vergütungen (8%). Daneben wurden Versetzungen in andere Einheiten (5%) und längere Zeitspannen an Stellen ohne Rotation (5%) genannt.
Auch das operative Feedback des Amtes fällt in diesem Bild klar aus. Im August schloss das Büro 451 Anfragen ab, stellte 93 formale Forderungen an Kommandierende und militärische Leitungsgremien und verhängte acht Disziplinarmaßnahmen. Gleichzeitig wurden die Rechte von 302 Dienstpersonalangehörigen wiederhergestellt und ihre konkreten Angelegenheiten geklärt. Parallel weist der Bericht auf eine weitere parlamentarische Entwicklung hin: Das ukrainische Parlament hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die Zahlungen für Soldatinnen und Soldaten fortführt, deren Behandlung länger als 12 Monate dauert. Je nach Situation bei Verwundung oder Erkrankung sollen demnach 100.000 oder 50.000 Hrywnja monatlich gezahlt werden. Der Militärombudsmann hat dabei laut Bericht in einer Arbeitsgruppe im parlamentarischen Ausschuss an der Prüfung von Vorschlägen und Änderungsanträgen zur Vorlage mitgewirkt.
Für die Einordnung lohnt ein Blick auf die Historie des Amtes. Bereits 2025 erhielt die damalige Militärombudsperson Olha Reshetylova rund 12.000 Beschwerden; nach Aufnahme der Arbeit durch das Office of the Military Ombudsman am 27. Januar kamen etwa 5.500 weitere hinzu. Viele dieser Eingaben betrafen Konflikte mit Kommandostrukturen sowie Fragen zu Zahlungsansprüchen. Besonders praxisnah wird das durch die Startphase eines Kontaktzentrums: Anfang Mai startete das Büro eine telefonische Anlaufstelle, bei der Verstöße gegen Rechte während des Militärdienstes gemeldet werden konnten; Anrufe werden über die Nummer 1510 entgegengenommen. In Summe zeigt der Bericht, dass es nicht nur um einzelne Härtefälle geht, sondern um Mechanismen, die Entscheidungen in der Truppe verlässlicher machen sollen – von der Rollenwahl nach Gefangenschaft bis zur prozeduralen Absicherung bei internen Untersuchungen.
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