BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Grünen wollen ungenutzte Vermögen von nachrichtenlosen Bankkonten für soziale Projekte und gemeinnützige Organisationen nutzbar machen. Sie planen dafür einen Antrag in den Bundestag. Im Fokus stehen Bankguthaben, Sparbriefe und Wertpapierdepots, bei denen der Kontakt zur Kundschaft dauerhaft nicht mehr herstellbar ist. Die Partei will dabei ausdrücklich sicherstellen, dass Eigentümer und Erben ihre Ansprüche später nachweisen können.

In Berlin wird die Debatte um nachrichtenlose Konten wieder konkreter: Die Grünen wollen ungenutzte Vermögenswerte aus inaktiven Bankkonten gezielt in soziale Projekte und gemeinnützige Organisationen lenken. Grundlage ist ein Antrag, den die Partei in den Bundestag einbringen will. Der Vorschlag zielt dabei nicht auf einen pauschalen Zugriff, sondern auf einen zusätzlichen Verwertungsweg, der nach dem politischen Willen des Entwurfs den Bundeshaushalt nicht direkt belasten soll. Damit rückt zugleich eine Technikfrage in den Mittelpunkt, die im Bankalltag lange eher am Rand stand: Was passiert mit Guthaben, Sparbriefen oder Wertpapierdepots, wenn eine Bank den Kontakt zum Kunden verliert und ihn auch später nicht wiederherstellen kann?
Die Grüne Argumentation setzt am Begriff „nachrichtenlose Konten“ an. Gemeint sind Bankguthaben, Sparbriefe oder Depotkonten, bei denen die Bank den Kontakt zur Kundenseite nicht mehr herstellen kann. In der Praxis entsteht diese Situation typischerweise dann, wenn Kontoinhaber versterben und Erben oder Erbberechtigte den Bestand nicht ausfindig machen oder nicht zeitnah gegenüber der Bank melden. Laut dem Text des Antrags sollen deshalb mehrere Milliarden Euro ungenutzt bleiben, gestützt auf verschiedene Untersuchungen. Für betroffene Familien bedeutet das oft zweierlei: Einerseits wird die Suche nach den finanziellen Hinterlassenschaften aufwendiger, andererseits bleibt das Vermögen vorerst „eingeschlossen“, obwohl es wirtschaftlich gesehen weiterhin existiert.
Der Entwurf legt auch fest, wann ein Konto als nachrichtenlos gilt. Nach dem Grünen-Vorschlag sollen Konten nach zehn Jahren ohne nachgewiesenen Kundenkontakt als nachrichtenlos gelten. Bei nachgewiesenem Todesfall soll dagegen eine verkürzte Frist greifen: Wenn ein Erbberechtigter nicht ausgemacht werden kann, sollen die Vermögenswerte nach drei Jahren in das vorgesehene Verfahren fallen. Zentral ist zudem die Rolle der Banken: Sie sollen solche Konten künftig melden müssen. Damit wird die Verantwortung stärker in den Melde- und Dokumentationsprozess verlagert, also in Bereiche, die in Finanzinstituten ohnehin für Compliance und Bestandsführung dokumentiert sind. Gleichzeitig lässt der Vorschlag offen, wie aufwendig die Suche nach Kontaktwegen real im Einzelfall sein kann, etwa wenn es unterschiedliche Schreibweisen, Adressänderungen oder unvollständige Unterlagen gibt.
Technisch und finanziell spannend ist die geplante Folgelogik. Nach erfolgloser Suche sollen die Vermögenswerte in einen Fonds überführt werden. Aus diesem Fonds sollen soziale Projekte und gemeinnützige Träger finanziert werden. Für Unternehmen und Verwaltungen ist das vor allem deshalb relevant, weil damit Mittelströme entstehen, die nicht erst über reguläre Haushalts- oder Förderzyklen laufen, sondern über einen zusätzlichen Mechanismus. Gleichzeitig verspricht der Antrag, dass die Ansprüche von Eigentümern und Erben erhalten bleiben. Wer seine Berechtigung später nachweist, soll das Geld vollständig zurückerhalten können. Dieses „Zwischenparken“ in einem Fonds ist eine der entscheidenden Designfragen: Es braucht klare Prozesse, um Rückabwicklungen, Verzinsung beziehungsweise Werterhalt und Nachweisketten zwischen Bank, Fonds und Berechtigten eindeutig zu regeln.
Historisch betrachtet ist das Thema nachrichtenlose Vermögen nicht neu, aber die politischen Leitplanken unterscheiden sich je nach Land stark. In vielen Ländern werden solche Vermögen über Zeiträume hinweg in gesonderte Mechanismen überführt, während Eigentumsrechte entweder ruhefristartig ruhen oder eine Rückforderung weiterhin möglich bleibt. Für Deutschland ist vor allem die Balance zwischen effizienter Nutzung ungenutzter Gelder und dem Schutz privater Ansprüche entscheidend. Auch der Koalitionsvertrag wird im Antrag als Referenz genutzt: CDU, CSU und SPD hatten sich dort vorgenommen, das Problem anzugehen. Damit geht es weniger um die grundsätzliche Idee als um die konkrete Umsetzung, insbesondere um die Frage, ab wann „kein Kontakt mehr möglich“ als politisch verwertbar gilt und wie die Suche standardisiert wird, ohne dass Betroffene unverhältnismäßig belastet werden.
Ökonomisch betrachtet betrifft die Initiative vor allem zwei Sichten. Erstens die volkswirtschaftliche: Wenn mehrere Milliarden Euro über Jahre hinweg gebunden sind, entsteht ein Mittel- und Opportunitätsproblem für den Sozialbereich, der regelmäßig um zusätzliche Finanzierungsquellen ringt. Zweitens die systemische: Banken müssen Meldungen und Überführungen in definierte Prozesse integrieren, inklusive Datenqualität, Plausibilisierung und revisionssicherer Dokumentation. Gerade Wertpapierdepots und Sparprodukte können dabei unterschiedliche Arten von Kontenstrukturen haben, was die technische Umsetzung komplexer macht als bei einfachen Kontoguthaben. Für gemeinnützige Träger kann der Fonds im Erfolgsfall zu verlässlicheren Programmlinien führen, sofern die Mittelverteilung planbar bleibt.
Am Ende dürfte sich entscheiden, wie belastbar die Rückfallkonstruktion in der Praxis ist. Der Antrag verspricht, dass Eigentümer und Erben später vollständig zurückerhalten, und genau daran werden Nachweispfade und Fristen gemessen. Für Familien, Erben und potenziell Betroffene wäre außerdem wichtig, wie frühzeitig Informationen über die Suche und den Status eines Kontos verfügbar sind. Für den Gesetzgebungsprozess in Berlin gilt: Je klarer der Entwurf die Meldepflichten der Banken, die Kriterien für den Status „nachrichtenlos“ und die Regeln für Rückerstattung beschreibt, desto geringer ist das Risiko von Streitfällen. Bis es soweit ist, bleibt der Vorschlag vor allem eines: ein politischer Versuch, aus gebundenen, schwer auffindbaren Vermögenswerten einen steuerbaren Nutzen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu machen, ohne die Eigentumsrechte dauerhaft auszuhöhlen.
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