LONDON (IT BOLTWISE) – Private Pflegeanbieter kritisieren, dass Versichertenkarten Pflegebedürftiger regelmäßig in Arztpraxen eingelesen werden müssen. Der Verband argumentiert, dass dadurch unnötiger Zeitaufwand entsteht und wertvolle Minuten für die Versorgung verloren gehen. Stattdessen fordert er einen digitalen Abruf des Versichertenstatus über die Telematikinfrastruktur, der abrechnungsfähig verarbeitet werden kann. Damit soll Pflegeorganisation entlastet werden, ohne dass Praxen zusätzliche Wege oder Schnittstellen brauchen.

Pflegeanbieter wollen Versichertenkarten künftig digital in der TI abrufen
Pflegeanbieter wollen Versichertenkarten künftig digital in der TI abrufen (Foto: IT BOLTWISE)
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Der Streit um ein eher unscheinbares Detail in der Abrechnungsroutine wirkt auf den ersten Blick klein: Pflegebedürftige sollen ihre Versichertenkarte einmal pro Quartal in einer Arztpraxis einlesen lassen. In der Praxis bedeutet das für viele Einrichtungen, dass Versicherte Wege in die Praxis organisieren müssen oder dass Mitarbeitende der Pflegeorganisation zeitintensiv dafür aufwenden, Karten „hin und her“ zu bewegen und Vor-Ort-Wartezeiten zu überbrücken. Private Anbieter sozialer Dienste sehen genau hier einen Engpass, weil der Alltag in Pflege und ambulanter Versorgung ohnehin stark getaktet ist.

Im Zentrum der Kritik steht der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer. Er begründet den Aufwand damit, dass jede verfügbare Minute für die Versorgung der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger gebraucht werde. Das Herumfahren von Karten und das Warten in Praxen sei aus seiner Sicht nicht mehr zeitgemäß, weil es eine administrative Schleife ergänzt, die keine pflegerische Leistung direkt erzeugt. Gleichzeitig verweist die Meldung auf die typische Betroffenheit: Menschen in Heimen, die verschreibungspflichtige Medikamente erhalten, sowie Personen, die zu Hause pflegerisch versorgt werden.

Technisch und organisatorisch setzt die Forderung deshalb an der Schnittstelle zwischen Pflegealltag und Abrechnungssystemen an: Der Verband will den Versichertenstatus künftig digital abrufen lassen – über die Telematikinfrastruktur – und eine abrechnungsfähige Verarbeitung ermöglichen. In der Logik dahinter geht es weniger um „Digitalisierung als Selbstzweck“, sondern um eine Prozessverlagerung: Wenn Pflegekräfte oder Beschäftigte von Pflegediensten bzw. Pflegeeinrichtungen die relevanten Daten nicht mehr physisch über Kartenwege bereitstellen müssen, reduziert sich die Zahl der Reise- und Warte-Schritte in Richtung Praxis. Für die Umsetzung wäre das entscheidend, weil sich nur dann Aufwand abbauen lässt, wenn der Abruf rechtssicher, schnell und in bestehende Abläufe integrierbar bleibt.

Auch eine Szenariorechnung des Verbands wird in der Meldung als Argumentationslinie genannt. Danach sollen aus dem quartalsweisen Einlesen bundesweit Millionen Stunden organisatorischer Aufwand entstehen. Selbst wenn solche Modellrechnungen je nach Annahmen variieren können, zielt der Vorschlag auf einen klaren Hebel: Zeit, die derzeit für Koordination, Wege und administrative Verknüpfungen gebunden ist, könnte stattdessen für Pflege und pflegenahe Aufgaben genutzt werden. Damit verschiebt sich der Fokus weg von einer reinen Compliance- oder Abrechnungsformalität hin zu einer Frage, ob Digitalisierung im Gesundheitswesen messbar Arbeitszeit freisetzt – und nicht nur neue Zuständigkeiten und Abstimmungsaufwand schafft.

Die Forderung greift zudem ein alltägliches Spannungsfeld der Branche auf: Pflegekräfte stehen unter hohem Zeitdruck, während parallel administrative Pflichten in der Versorgungskette müssen. Das Karten-Einlesen ersetzt zwar keine pflegerische Leistung, bindet aber Personal und erzeugt zusätzliche Koordination. Für Heime und ambulante Dienste wäre ein digitaler Abruf deshalb besonders relevant, weil er Wege reduziert und die Abfolge in der Versorgung planbarer macht. Für Arztpraxen verschiebt sich das Thema eher in die Abrechnung: Entscheidend ist, dass der neue Prozess die vorhandenen Abrechnungsanforderungen erfüllt und dabei nicht zu einer Erhöhung des Praxisaufwands führt.

Damit rückt auch die größere Debatte um den Digitalisierungsstand im Gesundheitswesen in den Hintergrund, die oft an dieser Stelle geführt wird: Fortschritt muss sich in erster Linie daran messen lassen, ob er konkrete Arbeitsvorgänge vereinfacht. Gerade in der Pflege wird technischer Fortschritt dann als „entlastend“ bewertet, wenn er Schnittstellen reduziert statt zusätzliche aufzubauen. Die Meldung macht deshalb die Abhängigkeiten deutlich: Entlastung, Datenschutz, technische Umsetzbarkeit und der Aufwand auf Seiten der Praxen müssten zusammenpassen, damit aus einer Forderung tatsächlich ein tragfähiger Routinewechsel wird.

Politisch könnte der Ansatz anschlussfähig sein, weil er an einem Muster ansetzt, das viele Einrichtungen gemeinsam betrifft. Wenn sich organisatorische Abläufe in vielen Pflegeorganisationen parallel vereinfachen ließen, wäre die Wirkung potenziell spürbar – vor allem dort, wo Zeit für pflegenahe Tätigkeiten knapp ist. Ob daraus eine gesetzliche oder verbindliche Änderung wird, bleibt jedoch offen und hängt davon ab, wie schnell und praktikabel sich ein digitaler Abrufprozess im Alltag verankern lässt und wie gut sich die Anforderungen an Rechtsicherheit und Datennutzung mit den praktischen Belastungen der Beteiligten ausbalancieren lassen.


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