LONDON (IT BOLTWISE) – Ab dem 27. September müssen Händler im stationären Handel und beim Online-Shopping zwei neue Verbraucher-Labels nutzen. Das Gewährleistungslabel zeigt, dass gesetzliche Rechte mindestens zwei Jahre lang gelten. Zusätzlich kennzeichnet das GARAN-Label freiwillige Garantien, die über zwei Jahre hinaus gehen und den gesamten Artikel abdecken. Für Käufer wird damit die richtige Reklamationsroute sichtbar, bevor es zum Streitfall kommt.

Beim Kauf eines neuen Smartphones oder einer Waschmaschine steht für viele Kundinnen und Kunden weniger die Produktbeschreibung im Vordergrund als die Frage, was im Reklamationsfall passiert. Genau hier setzen zwei neue EU-weit einheitliche Kennzeichnungen an, die ab dem 27. September beim Einkauf sichtbar sein sollen: ein „Gewährleistungslabel“ und ein „GARAN-Label“. Die Neuerung zielt darauf, Rechte und Versprechen auf einen Blick zuordnen zu können – und zwar bevor das Produkt tatsächlich ausfällt oder ein Händler umschwenkt.
Das Gewährleistungslabel betrifft die gesetzliche Gewährleistung. Wer Konsumgüter verkauft, muss laut der Neuregelung an der Kasse darauf hinweisen, dass Verbraucher mindestens zwei Jahre lang gesetzliche Rechte haben. Sobald ein Gewährleistungsfall vorliegt, geht es dann nicht um Kulanz, sondern um einen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder ersatzweise eine kostenlose Neu- beziehungsweise Ersatzleistung. Für Verbraucher ist damit vor allem eine praktische Erwartung geklärt: Sie sollen schneller erkennen, ob ein Fall in den Bereich der gesetzlichen Rechte fällt und wie der Anspruch typischerweise abgewickelt wird.
Der zweite Baustein ist das GARAN-Label. Es kommt ins Spiel, wenn ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts anbietet. Diese Garantie muss künftig mit dem GARAN-Label gekennzeichnet werden, um die „Garantiejahre“ sichtbar zu machen – also wie lange einwandfreier Betrieb zugesagt wird. Wichtig ist dabei die klare Abgrenzung zu reinen Marketingangaben: Die Pflicht betrifft freiwillige gewerbliche Garantien, die mehr als zwei Jahre gültig sind, die gesamte Ware abdecken und für Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein dürfen.
Dass beide Label EU-weit gleich gestaltet sein sollen, ist in der Praxis mehr als nur ein Designdetail. Gerade bei grenzüberschreitendem Online-Shopping, bei dem Verbraucher häufig zwischen verschiedenen Händlerauftritten wechseln, reduziert eine einheitliche Symbolik den Erklärungsaufwand. Statt im Kleingedruckten zu suchen, können Käufer das passende Rechte-Modell schneller zuordnen: gesetzliche Gewährleistung über das Gewährleistungslabel und weitergehende Herstellerzusage über das GARAN-Label. Für Händler bedeutet das zudem: Wer Produkte verkauft, muss die Kennzeichnung pro Artikel bzw. im jeweiligen Kontext der Verkaufsstrecke einplanen, damit die Information tatsächlich auffindbar bleibt.
Für die tägliche Umsetzung heißt das: Im stationären Handel sollten die Hinweise an der Kasse sichtbar sein; im Online-Handel muss die Kennzeichnung so in die Produktdarstellung integriert werden, dass Verbraucher sie vor dem Kauf wahrnehmen können. Im Streitfall kann das entscheidend sein, weil die Frage nach der Anspruchsgrundlage oft zwischen „gesetzlich“ und „freiwillig“ pendelt. Mit dem Label-System wird diese Zuordnung vereinfacht, und Verbraucher können ihre Reklamation eher darauf stützen, was zur Situation passt – etwa indem sie bei Defekten zuerst die gesetzliche Gewährleistung einfordern und parallel prüfen, ob eine zusätzliche Garantie über das GARAN-Label abgedeckt ist.
Auch für das Marktumfeld ist die Maßnahme relevant: Einheitliche Verbraucherinformationen setzen Anreize, Garantieleistungen verständlicher zu machen, statt sie nur über Textbausteine zu verstecken. Gleichzeitig erhöht das System die Vergleichbarkeit zwischen Produkten und Herstellern, weil „zusätzliche Garantie“ an klare Bedingungen geknüpft wird. Wer als Hersteller eine längere Garantiedauer verspricht, muss sie nicht nur anbieten, sondern auch so kennzeichnen, dass Verbraucher sie ohne Rechercheaufwand erkennen. Das verschiebt damit den Wettbewerb zumindest teilweise von reinen Werbeaussagen hin zu nachvollziehbaren Leistungszusagen.
Am Ende entscheidet aber der konkrete Defekt und die Begründung im Gewährleistungs- bzw. Garantieprozess. Das neue Label ersetzt keine Prüfung, kann jedoch die Kommunikation im Vorfeld verbessern: Verbraucher wissen schneller, welche Ansprüche sie erwarten dürfen, und Händler sehen früher, worauf Käufer sich beziehen. Wer ab dem 27. September einkauft, sollte die beiden Kennzeichnungen daher als Orientierung nehmen und im Reklamationsschritt gezielt darauf verweisen. So wird aus einem potenziell zeitaufwendigen „Wer hat was versprochen?“ eher ein strukturierter Prozess entlang der jeweils richtigen Rechts- und Garantiegrundlage.
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