LONDON (IT BOLTWISE) – Michael Saylor, Executive Chairman von Strategy, fordert einen Grundrechtekatalog für digitale Vermögenswerte statt einer Regulierung, die vor allem Einschränkungen setzt. Er beschreibt fünf Rechte für das Erzeugen, Ausgeben, Verwahren, Übertragen und Nutzen digitaler Assets. Besonders weit geht er bei der Integration von Bitcoin in das klassische Bankensystem: Banken sollen Bitcoin verwahren und Kredite gegen Sicherheiten vergeben dürfen. Als Rechenrahmen nennt er konkrete Punkte aus dem Basel-Framework, unter anderem ein Risikogewicht von 1.250 % für bestimmte Kryptoassets.

Der Vorschlag wirkt zunächst wie ein politisches Leitbild, hat aber eine sehr technische Stoßrichtung: Michael Saylor argumentiert für eine „bill of digital rights“ für digitale Vermögenswerte, statt für eine Regulierung, die seiner Lesart nach vor allem Begrenzungen durchsetzt. In seinem Beitrag „Prescriptions for Prosperity in the Digital Economy“ auf X stellt er einen Katalog von fünf Rechten in den Mittelpunkt, der sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen gelten soll. Damit verlagert er die Debatte weg von einzelnen Token- oder Plattformregeln hin zu einem Rechte- und Pflichtenverständnis, das auch für die Umsetzung in Bilanzen, Verwahrstrukturen und Finanzprodukte entscheidend wäre.
Für die Praxis beschreibt Saylor diese Rechte recht konkret: Digitale Vermögenswerte sollen erstellt, ausgegeben, selbst oder über Dienstleister verwahrt, frei übertragen und genutzt werden können. Nutzung meint dabei nicht nur „halten“ oder „handeln“, sondern umfasst nach seiner Definition Aktivitäten wie Bezahlen, Investieren und das Erzielen von Erträgen. Ebenso nennt er die Aufnahme von Krediten auf Basis digitaler Vermögenswerte, also einen direkten Brückenschlag in Richtung Kreditgeschäft. Dass er zusätzlich „finanzielle Privatsphäre“ und einen praktikablen Zugang zu den Märkten anführt, zielt auf genau jene Bereiche, in denen in der Realität besonders schnell Reibung zwischen Produktdesign, Compliance-Workflows und Nutzererwartungen entsteht.
Den größten wirtschaftlichen Hebel sieht Saylor in der Rolle von Bitcoin innerhalb des klassischen Finanzsystems. Er fordert, dass Banken Bitcoin verwahren können und Kredite gegen Bitcoin als Sicherheit vergeben dürfen. Aus seiner Sicht braucht es dafür nicht nur wohlklingende Prinzipien, sondern einen regulatorischen Rahmen, der die Einbindung in Bilanzen und Produkte realistisch macht. Gleiches gilt für Versicherer, die nach seinem Ansatz einen praktikablen Rahmen erhalten sollen, um digitale Vermögenswerte in ihren Geschäftsfeldern abzubilden. Technisch bedeutet das in der Regel, dass Asset-Klassen in Risikomodellen, Bewertungslogiken, Risikopuffer- und Kapitalberechnungen verlässlich behandelbar werden.
Genau an dieser Stelle verweist Saylor auf das Basel-Regelwerk. Er nennt als Beispiel die Behandlung von Kryptoassets der Gruppe 2b im Rahmen des Basel-Ansatzes mit einem Risikogewicht von 1.250 Prozent. Diese Kategorie umfasst laut Darstellung Kryptoassets, die bestimmte Klassifizierungsbedingungen und Kriterien für die Anerkennung von Absicherungsgeschäften nicht erfüllen. Zusätzlich nennt er für das gesamte Engagement einer Bank in Kryptoassets der Gruppe 2 eine Schwelle von grundsätzlich 1 % des Kernkapitals und eine Obergrenze von 2 %. Saylors Kernkritik lautet daher nicht, dass Kryptoassets „gar nicht“ erlaubt sein sollen, sondern dass die Behandlung stärker am tatsächlichen Risiko und an der jeweiligen Bankaktivität ausgerichtet werden müsse.
Die Forderungen treffen dabei unmittelbar auf die Geschäftsstrategie von Strategy. Das börsennotierte Unternehmen hat Bitcoin zu einem zentralen Baustein seiner Kapitalstrategie gemacht und zählt nach den Angaben im Text zu den größten bekannten Unternehmenshaltern der Kryptowährung. Demnach hielt Strategy zum 29. September 2026 insgesamt 847.666 Bitcoin; die gesamten Anschaffungskosten werden inzwischen mit rund 63,95 Milliarden US-Dollar beziffert. Wichtig ist: Der Text ordnet zwar die strategische Nähe zwischen Saylors Thesen und Strategy ein, liefert aber keine belastbare Aussage zu unmittelbaren Kurs- oder Bewertungsreaktionen auf die konkrete Veröffentlichung. Für Investoren ist das relevant, weil sich aus den vorliegenden Informationen vor allem eine langfristige Richtung ableiten lässt, nicht ein kurzfristiger Trigger für die Aktie.
Für die Branche ergibt sich aus dem Zusammenspiel von „Rechtekatalog“-Rhetorik und Basel-Nennung ein klarer Erwartungsrahmen: Damit Banken und Versicherer digitale Vermögenswerte wirklich als Sicherheiten, Kapitalanlage oder Produktbaustein in den Alltag integrieren können, müssen Annahmen aus Risikomodellen und Kapitalanforderungen besser „übersetzbar“ werden. Saylor fordert daher weniger eine reine Ausweitung des Zugangs, sondern ein Abweichen von pauschalen Risikosätzen, die für bestimmte Kryptoassets sehr hoch angesetzt sind. Gleichzeitig zeigt die Nennung von Schwellenwerten und Obergrenzen, wo die praktische Bremse liegt: Selbst wenn ein Institut grundsätzlich offen wäre, kann die Kapitalbindung das Produkt wirtschaftlich entkoppeln.
Für Unternehmen, die digitale Assets in bestehende Finanzprozesse einbetten wollen, ist der Vorschlag vor allem als Blaupause für Gespräche mit Banken, Verwahrstellen und Versicherern zu lesen. Wenn Bitcoin künftig stärker im Bankensystem verankert würde, könnten sich Wertschöpfungsketten verschieben: Verwahrung und Treuhandlogik würden näher an Standard-Backoffice-Prozesse rücken, und Kreditmodelle müssten sich nicht auf Speziallösungen beschränken. Entscheidend bleibt jedoch, wie sich ein „rechtsbasierter“ Ansatz in konkrete Regeln übersetzt, etwa in Bewertungsregeln, Risikogewichtungen und in der Anerkennung von Sicherheiten. Genau hier dürfte der nächste reale Test für Saylors Argumentation liegen: nicht in der Vision eines allgemeinen Grundrechtekatalogs, sondern darin, ob die technischen Stellschrauben im Regelwerk so angepasst werden, dass Produkte tatsächlich skalieren können.
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