KALIFORNIEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Kalifornien verbietet Anwälten ab 2027, ihre berufliche Arbeit an generative KI zu delegieren. Gouverneur Gavin Newsom hat dafür das Gesetz SB 574 unterzeichnet, das in den Business and Professions Code den neuen Paragrafen 6068.1 einfügt. Die Regeln betreffen nicht nur Vertretung vor Gericht, sondern auch Schiedsrichter. Zusätzlich müssen Anwälte Quellen vor Einreichungen persönlich prüfen und Gerichte offenlegen, wenn KI bei der Erstellung eingereichter Dokumente genutzt wurde.

Kalifornien setzt ein deutliches Signal gegen die Auslagerung anwaltlicher Kernarbeit an generative Systeme: Mit SB 574 dürfen Juristen künftig ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr an KI-gestützte Sprachmodelle delegieren. Der Gesetzestext geht dabei über eine rein technische Nutzungsschranke hinaus. Er adressiert die Verantwortung im Recht nicht als „Ergebnis“, das man beliebig automatisieren kann, sondern als Prozess, bei dem Fachwissen, Prüfung und fachliche Entscheidung beim Menschen liegen müssen. Für die Praxis heißt das: Ab dem 1. Januar 2027 wird im US-Bundesstaat deutlich strenger, wie und wofür KI in der Rechtsbearbeitung eingesetzt werden darf.
Rein juristisch formuliert der neue Paragraf 6068.1 im kalifornischen Business and Professions Code die zentrale Leitlinie: Die eigentliche Berufsausübung darf nicht auf generative KI-Systeme übertragen werden. Auffällig ist außerdem die Reichweite der Norm. Sie beschränkt sich nicht nur auf klassische anwaltliche Vertretung, sondern bezieht auch Schiedsrichter ein und untersagt ihnen, ihre Entscheidungsbefugnisse an generative KI abzugeben. Damit verschiebt sich der Fokus von „welche Tools nutzen wir“ hin zu „wer trägt die fachliche Autorität“ – ein Punkt, der insbesondere bei Schiedsverfahren relevant ist, in denen Entscheidungen oft besonders eng an Verfahrensregeln, Begründungslogik und Verlässlichkeit gekoppelt sind.
Der zweite große Block der neuen Regeln betrifft sensible Informationen. Laut Gesetz dürfen vertrauliche Mandantendaten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen und ohne die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen in KI-Systeme eingespeist werden. Gleichzeitig untersagt SB 574 es Anwälten, vertrauliche, personenbezogene oder andere nicht-öffentliche Angaben in öffentliche generative KI-Anwendungen einzugeben. Praktisch betrifft das nicht nur die „großen“ Chatbots im Sinne einer allgemeinen Kategorie, sondern vor allem jeden Workflow, in dem Dokumentteile oder Zusammenfassungen ungeprüft in externe KI-Services wandern. Gerade bei Mandantenkommunikation, Gutachtenentwürfen oder Dokumentsammlungen ist das Risiko real, dass einzelne Inhalte – auch wenn sie „nur zum Zusammenfassen“ gedacht sind – im Ergebnis doch außerhalb der Kontrolle des verantwortlichen Teams landen.
Daneben nimmt das Gesetz ein typisches KI-Problem in den Blick: Halluzinationen. Anwälte müssen demnach sämtliche zitierten Rechtsquellen vor einer Einreichung persönlich lesen und inhaltlich prüfen. Jede Eingabe bei Gericht verlangt künftig zudem eine persönliche anwaltliche Bestätigung. Als Hintergrund nennt der Text wiederholte Fälle vor US-Gerichten, bei denen Sprachmodelle fehlerhafte oder sogar frei erfundene Gerichtsentscheidungen erzeugten. Der Gesetzgeber knüpft daraus eine klare Schlussfolgerung: Wer KI für juristische Ausarbeitungen nutzt, muss die Ergebnisse als Ausgangspunkt behandeln, nicht als Beleg. Entsprechend erwähnt der Text bereits Sanktionen in einer Spanne von 2.500 bis 25.000 US-Dollar gegen unachtsame Prozessbevollmächtigte bei gefälschten oder erfundenen Zitaten.
Für die Umsetzung im Kanzleialltag wird dadurch ein größerer Anteil Arbeit in Richtung Compliance- und Prüfprozesse verschoben. SB 574 verlangt außerdem Offenlegungspflichten gegenüber Gerichten, sobald KI-Systeme bei der Erstellung eingereichter Dokumente genutzt wurden. Wie diese Transparenz in der Praxis konkret zu ausgestalten ist, bleibt allerdings teilweise noch offen: Umfang und formale Ausgestaltung der Offenlegungspflicht sind bislang unklar und werden den Angaben zufolge Gegenstand weiterer juristischer Präzisierungen sein. Der Text setzt damit nicht auf sofortige Detailregeln, sondern auf eine Übergangsphase: Die Frist läuft bis Anfang 2027, sodass Kanzleien und Schiedsstellen Zeit haben, interne Arbeitsabläufe, passende Softwarelösungen und Mandantenvereinbarungen anzupassen.
Über den Einzelfall hinaus zeigt die kalifornische Entscheidung, wie sich der Markt für KI-gestützte Rechtsarbeit gerade neu sortiert. Unternehmen können KI künftig nicht nur als „Produktivitätsfeature“ betrachten, sondern müssen deutlich stärker zwischen zulässigen Assistenz-Workflows und nicht delegierbaren Verantwortungsabschnitten unterscheiden. Das betrifft etwa die Frage, welche Aufgaben ein Modell unterstützen darf (zum Beispiel Entwürfe oder Strukturvorschläge) und wo menschliche Prüfung und Freigabe zwingend bleibt. Zusätzlich lohnt der Blick auf bestehende europäische Ansätze: Während die EU den Einsatz von KI bereits branchenübergreifend über den AI Act reguliert, adressiert SB 574 den Rechtssektor mit eigenen, berufsbezogenen Grenzen. Für IT- und Legal-Teams bedeutet das in der Praxis: Governance, Datenklassifizierung und Nachvollziehbarkeit werden zu Basiskomponenten jeder KI-Pipeline, nicht zu optionalen Zusatzaufgaben.
Damit entsteht für Organisationen, die in Kalifornien tätig sind, ein klarer Handlungsdruck. Ab dem Inkrafttreten geht es nicht nur darum, KI-Tools „zu erlauben“ oder „zu blockieren“, sondern darum, nachweisbare Prüf- und Dokumentationsketten zu etablieren: Wie werden vertrauliche Inhalte klassifiziert? Wo werden sie verarbeitet, und auf welchen Systemen? Wie wird sichergestellt, dass zitierte Rechtsquellen vor dem Einreichen geprüft und korrekt bestätigt werden? Und wie wird gegenüber Gerichten transparent gemacht, wenn KI bei der Dokumentenerstellung genutzt wurde? Wer diese Punkte bis Jahresbeginn 2027 nicht in Prozesse übersetzt, riskiert nicht nur Compliance-Probleme, sondern auch handfeste Verfahrens- und Haftungsrisiken, die aus falschen oder nicht sauber belegten Inhalten entstehen können.
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