LONDON (IT BOLTWISE) – Die Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex stellt neue Änderungsvorschläge in eine öffentliche Konsultation. Der Entwurf will den Kodex spürbar straffen, Doppelungen zu gesetzlichen Vorgaben abbauen und stärker auf Prinzipien setzen. Für die Berichtssaison 2026 fordert DIRK-Vorstand Kay Bommer dabei ausdrücklich einen Übergangszeitraum. Damit sollen börsennotierte Unternehmen ihre Entsprechenserklärungen noch verlässlich nach bisheriger Grundlage abschließen können.

Die Konsultation zum Deutschen Corporate Governance Kodex startet mit einem klaren Ziel: weniger Text, weniger Wiederholungen, mehr Prinzipien. Am 5. August 2026 hat die Regierungskommission Deutsche Corporate Governance Kodex einen Entwurf veröffentlicht, der das Regelwerk für börsennotierte Gesellschaften in Deutschland modernisieren soll. Im Kern geht es um die Straffung des Kodex und darum, Bereiche zu entschärfen, in denen sich Formulierungen des Kodex mit bereits geltenden gesetzlichen Vorgaben überschneiden. Für Unternehmen wirkt das zunächst wie reine Redaktionsarbeit – tatsächlich verschiebt sich aber die praktische Arbeit in der Berichtssaison, weil sich damit auch die Auslegungsspielräume bei der „Entsprechenserklärung“ verändern können.
Technisch funktioniert der Kodex in Deutschland über eine Logik, die sich in der Praxis häufig wie ein Compliance-Workflow anfühlt: Grundsätze spiegeln wesentliche gesetzliche Bestimmungen wider, Empfehlungen sind dagegen mit dem bekannten „entweder einhalten oder abweichen und begründen“-Mechanismus verknüpft. Anregungen schließlich sollen ohne zusätzliche Offenlegungspflichten flexibler handhabbar bleiben. Genau hier setzt der Entwurf an, indem er künftig stärker auf übergeordnete Prinzipien und unverbindlichere Anregungen setzen will statt auf detaillierte Vorgaben. Das ist nicht nur sprachlicher Feinschliff, sondern wirkt auf die interne Dokumentation: Wenn Empfehlungen reduziert werden oder sich deren Abgrenzung zu Grundsätzen und Anregungen verschiebt, verändert sich die Menge an Begründungen, die Vorstand und Aufsichtsrat in ihren Prozessen tatsächlich vorbereiten müssen.
Für den Umsetzungszeitpunkt ist allerdings entscheidend, wie reibungslos Unternehmen den Wechsel in den bestehenden Berichtsrahmen integrieren können. Das Konsultationsverfahren läuft bis zum 4. September 2026, Stellungnahmen konnten interessierten Kreisen und Verbänden per E-Mail an die Geschäftsstelle der Regierungskommission übermittelt werden. In der Unternehmenspraxis stößt die Reform zwar grundsätzlich auf Zustimmung, aber es gibt einen wiederkehrenden Punkt: die zeitliche Umsetzung. Deshalb fordert der Deutsche Investor Relations Verband DIRK – gestützt auf die Argumentation von Kay Bommer – einen Übergangszeitraum. Der Vorschlag zielt darauf ab, dass die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2026 noch verlässlich nach bisheriger Grundlage abgeschlossen werden kann. Ein solcher Puffer soll für die Beteiligten Rechtssicherheit schaffen, weil sie sonst im laufenden Jahr zwischen zwei Kodexständen navigieren müssten.
Damit rückt die Frage in den Fokus, wie Unternehmen ihren internen „Reporting-Stack“ organisieren. In vielen Konzernen werden Bausteine der Erklärung nicht ad hoc erstellt, sondern aus wiederverwendbaren Dokumenten, Richtlinien-Texten und Vorlagen gespeist. Wenn sich durch eine Kodex-Änderung die Struktur oder die Gewichtung der Bestandteile verschiebt, muss oft auch die Zuordnung von Themenfeldern in Vorstandsunterlagen, die Abstimmung mit dem Aufsichtsrat sowie die finale Formulierung der Abweichungsbegründungen neu justiert werden. Genau diese doppelte Belastung will Bommer offenbar vermeiden: Ein Übergangszeitraum reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Teams erst auf den alten Kodexmodus ausrichten und kurz darauf erneut umstellen müssten. Dass der Reformeinstieg grundsätzlich positiv bewertet wird, zeigt sich daran, dass Verbandsvertreter die Modernisierung als logische Weiterentwicklung sehen – zugleich aber die Planbarkeit während der Berichtssaison betonen.
Historisch betrachtet greifen Kodexreformen in Deutschland meist an der Schnittstelle von Gesetz, Marktpraktiken und Governance-Standards ein. Der Deutsche Corporate Governance Kodex dient dabei als Leitplanke, die über die reine Pflicht hinaus Orientierung liefert. Gerade wenn der Kodex stärker auf Grundprinzipien setzt und weniger auf konkrete Detailvorgaben, steigt die Relevanz der unternehmensspezifischen Begründungsqualität. Das betrifft auch die interne Steuerung: Wer Empfehlungen künftig weniger detailliert abbildet, muss dennoch transparent machen, wie die Grundsätze umgesetzt werden – insbesondere bei Abweichungen. In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen zwar weniger Textbausteine zu pflegen haben können, aber gleichzeitig stärker erklären müssen, wie sie das Prinzip im jeweiligen Kontext anwenden.
Für Investor Relations und Corporate Governance bedeutet die Konsultation damit vor allem eines: jetzt Entscheidungen für die Berichtssaison treffen, bevor die finale Kodexfassung feststeht. Unternehmen, die ihre Prozesse für 2026 bereits gestartet haben, können parallel prüfen, wie sich die geplante Verschlankung voraussichtlich auf die interne Klassifizierung von Grundsätzen, Empfehlungen und Anregungen auswirkt. Dazu gehört auch, welche Dokumente in den nächsten Wochen aktualisiert werden müssen, falls die Entwürfe in der Endfassung noch weiter angepasst werden. Aus Sicht der Umsetzbarkeit ist die Zeit bis zur finalen Fassung deshalb nicht nur ein juristisches Thema, sondern ein Projektplanungsproblem: Fristen, Zuständigkeiten und die Abstimmung zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und relevanten Fachbereichen sollten so gesetzt werden, dass ein Übergang ohne Ressourcen-Dopplung möglich bleibt.
Ob die Übergangsforderung tatsächlich wie skizziert berücksichtigt wird, bleibt bis zur finalen Fassung offen. Der Entwurf selbst lässt laut Darstellung noch Spielraum, auf welcher Grundlage die Entsprechenserklärung für das laufende Geschäftsjahr abzuschließen ist. Bis dahin ist die Konsultation ein Signal, dass die Regierungskommission die Sprache des Kodex und seine praktische Anwendbarkeit zusammen denkt. Für die Marktteilnehmer ist das Zusammenspiel entscheidend: Straffung soll die Handhabbarkeit verbessern, ohne die Standards guter Unternehmensführung zu verwässern. Und während Unternehmen die Kommentare aus der Praxis auswerten, bleibt eine nüchterne Kernfrage: Wie schafft man die nötige Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, wenn die Struktur weniger detailreich wird?
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