BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die UBSKM fordert flächendeckende Schutzkonzepte an Schulen, weil digitale Risiken inzwischen als zentrale Tatorte beschrieben werden. Laut Kerstin Claus haben zehn Millionen Menschen in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit oder Jugend erlebt, wobei auch KI-gestützte Werkzeuge neue Angriffsmuster ermöglichen. Gleichzeitig verpflichten nur 11 von 16 Bundesländern ihre Schulen verbindlich, während Lücken in der Prävention die Wirkung bestehender Vorgaben schwächen. Der Fokus richtet sich nun auf konkrete Strafrechtsanpassungen, Jugendschutz nach Digital Services Act und eine bessere Qualifizierung im Bildungsbereich.

In Berlin hat die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus ihre ersten gesetzlich verankerten Berichte vorgestellt. Dabei wird der Schutzgedanke bewusst über das Klassenzimmer hinaus erweitert: Digitale Tatorte und neue KI-basierte Angriffswege sollen nicht erst dann adressiert werden, wenn Betroffene bereits erpresst oder bloßgestellt wurden. Claus ordnet die Lage dabei in eine größere Statistik ein: Zehn Millionen Menschen in Deutschland sollen nach ihren Angaben sexuelle Gewalt in Kindheit oder Jugend erlebt haben. Vor diesem Hintergrund argumentiert die Beauftragte, dass sich Prävention nicht auf allgemeine Appelle beschränken darf, sondern organisatorisch messbar werden muss.
Besonders brisant wirkt in den Berichten die Verbindung zwischen sexualisierter Gewalt und digitalen Techniken. Claus beschreibt, dass das Internet und Künstliche Intelligenz als zentrale Tatorte dienen können: KI-Anwendungen würden demnach genutzt, um Profilfotos in Nacktbilder umzuwandeln. Daraus entstehen Formen digitaler Erpressung, die Betroffene durch Drohungen mit Veröffentlichung oder durch manipulative Aufforderungen unter Druck setzen. Auch Cybergrooming wird als verbreitet eingeordnet: Laut Claus hat bereits jeder vierte junge Mensch zwischen 14 und 17 Jahren entsprechende Erfahrungen gemacht. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Ruf nach besseren Schutzkonzepten an, weil Schulen im digitalen Alltag häufig die erste institutionelle Kontaktstelle für betroffene Kinder und Jugendliche sind.
Während die Risiken im Netz klar benannt werden, offenbart die Umsetzung in den Ländern nach Angaben der UBSKM erhebliche Unterschiede. Bislang verpflichten nur 11 von 16 Bundesländern ihre Schulen verbindlich zu Schutzkonzepten, in Bayern, Bremen, Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt gebe es dagegen keine allgemeine Vorgabe. Das ist nicht nur eine politische Frage der Länderkompetenz, sondern wirkt sich unmittelbar auf Standardisierung, Schulung und Qualitätssicherung aus. Claus verweist zudem auf Daten aus dem Bildungsbereich: Eine Erhebung des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2023 kommt demnach zu dem Ergebnis, dass nur jede sechste Schule über ein umfassendes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt verfügt. Wenn Vorgaben fehlen oder zu weich formuliert sind, entstehen leicht Situationen, in denen Zuständigkeiten unklar bleiben und Präventionsarbeit im Alltag nicht verlässlich greift.
In diesem Kontext wird auch deutlich, wie unterschiedlich “Schutzkonzepte” in der Praxis verstanden und umgesetzt werden. Laut den Angaben in den Berichten setzt Bayern beispielsweise auf eine Aufforderung, Prävention zu optimieren, und fordert qualifizierte Konzepte, aber eben ohne allgemeine Verbindlichkeit. Bremen hingegen habe zwar einen hohen Beteiligungsgrad an Fachtagen berichtet, und auch mehr als ein Drittel der Schulen habe Schutzkonzepte abgeschlossen. Genau diese Beispiele untermauern jedoch den Kernpunkt der Kritik: Eine reine Teilnahme an Veranstaltungen ersetzt keine belastbare Qualitätsprüfung. Claus warnt vor fehlender Qualitätssicherung, weil damit bestehende Vorgaben wirkungslos werden können – also dort, wo es am Ende wirklich zählt: beim frühzeitigen Erkennen von Grenzverletzungen, beim sicheren Umgang mit Verdachtsfällen und bei klaren Unterstützungswegen für Betroffene.
Die Berichte verbinden Prävention im Schulalltag mit Forderungen auf Bundes- und EU-Ebene. Im Strafrecht verlangt Claus unter anderem eine Anpassung von Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs: Sexualhandlungen sollen demnach nur dann straflos bleiben, wenn echte freiwillige Zustimmung vorliegt. Zugleich müsse das Recht auch Reaktionen wie Schock-Erstarrung berücksichtigen, die Betroffene in akuten Situationen zeigen können. Darüber hinaus soll der Schutz vor Cybergrooming von der bisherigen Begrenzung auf Betroffene unter 14 Jahren auf Jugendliche über 14 Jahren ausgeweitet werden. Ergänzend nennt Claus die Umsetzung des EU Kids Act, die proaktive Löschung von Missbrauchsdarstellungen sowie einen funktionierenden Jugendschutz im Rahmen des Digital Services Act – alles mit dem Ziel, dass digitale Missbrauchsrisiken nicht nur reaktiv, sondern strukturell eingedämmt werden.
Auch im Bildungssystem selbst werden Reformbausteine eingefordert, die sich eher auf Ausbildung, Dokumentation und Zugänge als auf kurzfristige Kampagnen konzentrieren. Claus spricht sich für ein Schulfach zur Digitalität aus und fordert verpflichtenden Kinderschutz in Ausbildungsgängen sowie im Lehramtsstudium. Gleichzeitig wird kritisiert, dass das Thema in der Lehrkräfteausbildung bislang kaum eine Rolle spiele; als Ausnahme wird Mecklenburg-Vorpommern genannt. Zusätzlich stehen verlängerte Aufbewahrungsfristen für Schülerakten von bis zu 70 Jahren im Raum, weil Akten teilweise bereits zwei Jahre nach dem Schulabschluss gelöscht würden. Dazu kommt die Forderung nach einem Zugang zu staatlichen Gerichten bei datenschutzrechtlichen Beschwerden von Betroffenen, für die derzeit kirchliche Gerichte zuständig seien – hier geht es vor allem um effektive Rechtswege, wenn digitale oder strukturelle Schutzdefizite bereits entstanden sind.
Parallel stellte die Aufarbeitungskommission unter dem Vorsitz von Julia Gebrande ihren ersten Bericht vor. Über mehr als zehn Jahre habe das Gremium die Berichte von mehr als 3.200 Betroffenen ausgewertet; zudem hätten mehr als 3.000 Menschen ihre Erfahrungen direkt mit den sieben Mitgliedern der Kommission geteilt. Der Fokus lag laut Angaben auf vier Tatkontexten: Familie, Heimerziehung, Religionsgemeinschaften und Schule. Besonders häufig seien demnach Vorfälle im familiären Umfeld berichtet worden. Als gesetzliche Grundlage gilt das Mitte 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, das das Amt der Missbrauchsbeauftragten, die Aufarbeitungskommission sowie den Betroffenenrat gesetzlich absichert und Betroffenen ein Recht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern gewährt. Für die politische Dringlichkeit wird außerdem auf die Kriminalstatistik verwiesen: Im Jahr 2025 seien demnach 17.126 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs verzeichnet worden, 772 mehr als im Vorjahr. Vor diesem Hintergrund fordert Claus ein ressortübergreifendes politisches Mandat in allen Bundesländern sowie einen Rechtsanspruch auf Fachberatung für Betroffene.
💳 Amazon-Kreditkarte mit 2.000 Euro Limit bestellen!
🔥 Heutige Hot Deals bei Amazon: Bis zu 80% Rabatte!
🎉 Amazon Haul-Store für absolute Schnäppchenjäger!
- ★ 23-stufiges KI-Go-Training – Für Spieler mit Grundkenntnissen der Regeln – Entwickelt als intelligenter Trainingspartner passt sich die KI Spielern von 18K bis 9D an. Ideal für alle, die die Grundregeln bereits beherrschen und ihr Spiel verbessern möchten.
- IHR EMOTIONALER AI-BEGLEITER: Eiliko ist mehr als nur ein Anhänger, es ist ein charismatischer KI-Freund. Mit einem dynamischen LED-Bildschirm, der eine Vielzahl von animierten Gesichtern und Ausdrucksformen anzeigt, reagiert er auf Ihre Interaktionen mit einzigartiger Persönlichkeit und Charme.
- 【MEHR LEBEN FÜR DEINEN SCHREIBTISCH】 Lerne Eilik kennen – deinen kleinen Roboter-Freund mit Persönlichkeit. Mit liebevollen Animationen, ausdrucksstarken Reaktionen und spielerischen Interaktionen bringt Eilik mehr Freude in deinen Alltag. Ob auf dem Schreibtisch, im Büro oder am Nachttisch – Eilik wird schnell zu einem vertrauten Begleiter für besondere Momente.
- 【XL-Größe für gedeihende Pflanzen】Geben Sie Ihren Pflanzen den Raum, den sie verdienen! Unser verbessertes, großes 13,7 cm großes Design bietet Platz für Pflanzen mit einem Durchmesser von bis zu 8,9 cm und damit deutlich mehr Platz für Wurzelwachstum und Pflanzengesundheit im Vergleich zu kleineren, veralteten Modellen. Die Produktabmessungen betragen 13,6 x 13,6 x 13,2 cm und das Gerät wiegt nur 355 g.
- V28 Update - JETZT MIT NEUEN FUNKTIONEN! Als Reaktion auf das Ladeproblem von Loona haben wir das automatische Aufladen 2.0 verbessert. Diese Optimierung hilft Loona, die Ladewege in verschiedenen Szenarien zu erkennen und anzupassen, um die Erfolgsquote beim automatischen Aufladen zu erhöhen. Mobile Hotspots können sich mit Loona verbinden und überwinden WLAN-Einschränkungen, sodass Sie jederzeit und überall mit Loona interagieren können.
- Die besten Bücher rund um KI & Robotik!

- Die besten KI-News kostenlos per eMail erhalten!
- Zur Startseite von IT BOLTWISE® für aktuelle KI-News!
- IT BOLTWISE® kostenlos auf Patreon unterstützen!
- Aktuelle KI-Jobs auf StepStone finden und bewerben!
- Künstliche Intelligenz: Dem Menschen überlegen – wie KI uns rettet und bedroht | Der Neurowissenschaftler, Psychiater und SPIEGEL-Bestsellerautor von »Digitale Demenz«
Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "Schutzkonzepte an Schulen: UBSKM fordert verbindliche Standards gegen digitale Gewalt" für unsere Leser?


#Sophos
Es werden alle Kommentare moderiert!
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.
Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.
Du willst nichts verpassen?
Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "Schutzkonzepte an Schulen: UBSKM fordert verbindliche Standards gegen digitale Gewalt" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »Schutzkonzepte an Schulen: UBSKM fordert verbindliche Standards gegen digitale Gewalt« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!