BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Deutsche Studierendenwerk sieht bei der geplanten BAföG-Reform im Bundestag Nachbesserungsbedarf. Die Angleichung der BAföG-Höhe an das Niveau der Grundsicherung soll dem Entwurf zufolge erst 2029 voll greifen. Der DSW-Chef Matthias Anbuhl kritisiert, Studierende bräuchten eine auskömmliche Förderung sofort und nicht am Ende der Legislaturperiode. Auch die geplante Erhöhung der Wohnkostenpauschale fällt nach Ansicht des Verbands zu niedrig aus.

Im Bundestag läuft die erste Beratung einer BAföG-Novelle, die das System nach Angaben der Pläne vor allem über eine Anpassung der Regelsätze stabilisieren soll. Im Zentrum steht eine schrittweise Heranführung der BAföG-Höhe an das heutige Niveau der Grundsicherung. Das Deutsche Studierendenwerk begrüßt zwar den grundsätzlich eingeschlagenen Kurs, macht aber deutlich, dass aus seiner Sicht die politische Umsetzung nicht schnell genug und an einzelnen Stellschrauben zu schwach ausfällt. Damit wird aus der Reformfrage zugleich ein Belastungstest für die Verlässlichkeit studentischer Finanzierung in einer Zeit, in der Wohnkosten vielerorts schneller wachsen als staatliche Pauschalen.
Technisch betrachtet ist BAföG weniger eine einzelne Zahl als ein Mechanismus aus mehreren Bausteinen: Grundbedarf plus Wohnkostenpauschale, ergänzt um Zuschläge etwa für die Krankenversicherung, sofern Studierende diese selbst tragen. Die neue Staffelung knüpft genau hier an. Vorgesehen ist, dass die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, zum Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro pro Monat steigt. Parallel soll der BAföG-Grundbedarf, der aktuell bei 475 Euro liegt, in zwei Schritten auf 563 Euro angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Ab 2030 soll die BAföG-Höhe dann alle zwei Jahre überprüft und gesetzlich neu festgesetzt werden, um die erwartete Wirkung der Reform nicht durch Preis- und Lohnentwicklung schleichend zu verlieren.
Der kritische Punkt kommt jedoch nicht nur bei den Beträgen, sondern beim Tempo. Laut DSW-Chef Matthias Anbuhl soll die volle Angleichung an das Niveau der Grundsicherung erst 2029 erreicht werden. Er hält das für nicht ambitioniert genug, weil Studierende nicht erst später, sondern bereits jetzt Planungssicherheit und auskömmliche Mittel brauchen. Auch die Wohnkostenkomponente wird angegriffen: Das DSW verweist darauf, dass ein WG-Zimmer im Schnitt 510 Euro monatlich koste. Wenn die Wohnkostenpauschale zwar ansteigt, aber 440 Euro erreicht, entsteht daraus nach DSW-Logik ein spürbarer Deckungsgrad zwischen Pauschale und realem Mietniveau.
Für die Dimensionierung des Entwurfs ist relevant, wie sich die Systemlogik bislang auswirkt: Nach letzter Reform steigen BAföG-Empfänger mit Grundbedarf und Wohnkostenpauschale aktuell auf bis zu 855 Euro. Nach der geplanten Reform und dem letzten Schritt im Jahr 2029 läge die Spanne den Angaben zufolge bis zu 1.003 Euro. Zusätzlich sollen auch Zuschläge für die Krankenversicherung mit steigen, wenn diese von den Studierenden selbst gezahlt wird. Damit adressiert der Entwurf nicht nur die direkte Kaufkraft, sondern auch die typischen Nebenlasten, die in der Praxis häufig zur versteckten Unterfinanzierung führen. Daneben wird BAföG weiterhin individuell berechnet, abhängig unter anderem vom Einkommen der Eltern sowie von Einkommen und Vermögen der Studierenden; auch die Situation von Ehe- oder Lebenspartnern ist Teil der Bewertung.
Ein weiterer Hebel betrifft die Einkommensgrenzen: Die geltenden Freibeträge, also konkret die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung, sollen ab August 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Der Hintergrund ist systemisch: Ohne regelmäßige Anpassung könnte der Kreis der Förderberechtigten durch Inflation und Lohnsteigerungen schrittweise kleiner werden, obwohl sich realwirtschaftliche Lebenshaltungskosten weiter erhöhen. In der Ausgestaltung zeigt sich damit ein Ansatz, der nicht primär auf kurzfristige Erhöhungen setzt, sondern auch die Eintrittsschwellen über den Zeitverlauf stabilisieren will. Für Hochschulen und Beratungsstellen ist diese Perspektive deshalb praktisch wichtig, weil sie ihre Prozesse zur Antragsberatung an nachvollziehbare Dynamiken knüpfen können.
Aus Sicht der Markt- und Umsetzungsrealität ist der Entwurf auch eine Frage der Erwartungssteuerung. Studierende planen Mietverträge, Semestertickets und Lebenshaltung in Zeiträumen, die nicht auf politische Stufenpläne Rücksicht nehmen. Der Hinweis des DSW, dass die Reform am Ende der Legislaturperiode Wirkung entfalten würde, zielt deshalb auf den Zeitraum ab, in dem Leistungsfähigkeit fehlen kann. Gleichzeitig bringt die in Aussicht gestellte zweijährliche Überprüfung ab 2030 eine Art „Regelwartung“ ins System, was im Sinne der Planbarkeit grundsätzlich hilft. Gerade diese Mischung aus gestaffelten Schritten und späterem Turnus ist für die Akzeptanz zentral.
Für die weitere Debatte bedeutet das: Wenn sich die Wohnkostenpauschale am Mietniveau für WG-Zimmer messen lassen muss, wird im parlamentarischen Prozess auch die Frage nach der Höhe und der künftigen Kopplung an realistische Wohnkosten nicht verschwinden. Ebenso dürfte der Zeitplan zwischen 2027 und 2029 stärker in den Fokus rücken, sobald klar wird, wie viele Studierende in den Zwischenjahren durch knappe Pauschalen zusätzlich belastet werden. Unabhängig davon bleibt die technische Architektur der Reform – Grundbedarf, Wohnkostenpauschale, Zuschläge und dynamische Freibeträge – ein weitgehend konsistentes Modell. Entscheidend ist nun, ob die vorgesehenen Beträge und das Tempo ausreichen, um die beabsichtigte Stabilität in der Lebensrealität tatsächlich einzulösen.
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