HAMBURG – Im Nord-Stream-Prozess rückt der dritte Verhandlungstag die Folgen der Explosionen für die Schifffahrt in der Ostsee in den Fokus. Das Gericht lädt einen Professor der Bundeswehruniversität Hamburg als Sachverständigen, der die Auswirkungen für den Seeverkehr analysieren soll. Nach der Mittagspause soll ein Beamter des Bundeskriminalamts erläutern, wie Ermittler auf die Segeljacht „Andromeda“ gestoßen sind. Parallel bleibt die Untersuchungshaft gegen den Angeklagten bestehen.

Der dritte Prozesstag im Verfahren um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines zeigt deutlich, wie stark sich die Verhandlung inzwischen weg vom reinen Tatvorwurf hin zu technischen und ermittlungstaktischen Details verlagert. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg setzt am Mittwoch (9.30 Uhr) einen Schwerpunkt auf die Explosionsfolgen für die Schifffahrt in der Ostsee. Dafür ist ein Professor der Bundeswehruniversität Hamburg als Sachverständiger geladen, der die Auswirkungen auf maritime Abläufe und die damit verbundenen Ableitungen für die Bewertung des Schadensbilds einordnen soll. Gerade bei Ereignissen auf hoher See ist diese Perspektive entscheidend, weil sich aus den Auswirkungen auf Navigation, Einsatzplanung und Sichtverhältnisse oft Rückschlüsse auf den zeitlichen Ablauf und die praktische Reichweite der Schäden ziehen lassen.
Technisch betrachtet geht es bei der Frage nach Explosionsfolgen weniger um abstrakte Schadensbeschreibungen, sondern um messbare Konsequenzen im Betrieb. Dazu zählen typischerweise die Frage, ob und wie Verkehrswege, Sicherheitsabstände oder Gefahrenzonen nach einem solchen Ereignis temporär angepasst werden mussten, und welche Arten von Indikatoren am Seewege tatsächlich wahrgenommen werden konnten. Auch wenn der Prozess am Mittwoch zunächst die Analyseergebnisse des Sachverständigen im Mittelpunkt hat, deutet der formale Ablauf darauf hin, dass das Gericht eine fachliche Einordnung erwartet, die über die bloße Feststellung von Schäden an den Pipelines hinausgeht. Der Fall betrifft zudem Offshore-Infrastruktur: Am Grund der Ostsee wurden in etwa 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze detoniert; die Leitungen Nord Stream 1 und 2 wurden dabei massiv beschädigt.
Im Verhandlungsgeschehen spielt außerdem die Ermittlungslogik eine große Rolle. Nach der Mittagspause (13.00 Uhr) soll ein Beamter des Bundeskriminalamts als Zeuge berichten, wie die Ermittler auf die Segeljacht „Andromeda“ gekommen sind. Damit steht nicht nur die Frage im Raum, welche Spuren im weiteren Verlauf verfolgt wurden, sondern auch, wie sich die Verdachtslage praktisch verdichtet hat: Welche Kombination aus Datenpunkten, Beobachtungen und Auswertungen am Ende zu einem konkreten Objekt geführt hat. In solchen Verfahren ist der Weg von der initialen Hypothese bis zur Zuordnung zu einem konkreten Fahrzeug oft ein Kernpunkt, weil sich daran die Plausibilität der gesamten Beweisführung entscheidet. Dass das Gericht hier ausdrücklich einen BKA-Beamten adressiert, spricht dafür, dass die Verhandlung auch die methodische Nachvollziehbarkeit der Ermittlungen abprüfen will.
Der Hintergrund des Verfahrens ist zeitlich präzise: Am 26. September 2022 detonierten Sprengsätze am Grund der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm. Berichten zufolge gab es insgesamt vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen. Im Prozess wird der Angeklagte Serhij Kusnjezow dabei nicht nur als Person, sondern als Teil einer behaupteten Konstellation verhandelt: Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, der Drahtzieher hinter der Sprengung der Ostsee-Gaspipelines gewesen zu sein, gemeinsam mit sechs weiteren Tätern. Die Anklage lautet demnach wegen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff gegen zivile Objekte auf Kriegsverbrechen. Hinzu kommt der Vorwurf, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben. Da es sich um Vorwürfe handelt, bleibt der Ausgang des Verfahrens abzuwarten; ein rechtskräftiges Ergebnis nennt die Verhandlungsbeschreibung an dieser Stelle nicht.
Auch die prozessuale Lage verdeutlicht, dass das Verfahren weiterhin mit hoher Intensität geführt wird. Der zweite Verhandlungstag endete aus Sicht der Verteidigung ohne Erfolg: Sie hatte eine Einstellung des Verfahrens verlangt, doch der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts lehnte den Antrag ab. Zudem hatte der Bundesgerichtshof am 1. Oktober beschlossen, dass der Angeklagte in Untersuchungshaft bleiben muss; laut Angaben befindet er sich seit November 2025 in Haft. Für Beobachter macht diese Kombination aus Haftstatus und abgewiesenem Einstellungsantrag klar, dass das Gericht und die höheren Instanzen den Fortgang des Verfahrens bislang als gerechtfertigt ansehen. Damit rückt nun der dritte Tag in den Vordergrund, weil genau solche Phasen oft genutzt werden, um die technischen Kerndetails der behaupteten Tat und die Verlässlichkeit der Ermittlungsdaten sichtbar zu machen.
Für die technische und die sicherheitspolitische Einordnung ist der Nord-Stream-Komplex zudem ein Lehrstück darüber, wie fragil kritische Infrastruktur bei maritimen Angriffen sein kann. Pipeline-Schäden im Unterwasserbereich sind nicht nur physisch zerstörerisch, sondern sie erzeugen auch Folgekaskaden: Betriebsunterbrechungen, Untersuchungsbedarfe, mögliche Risiken für den Schiffsverkehr und ein aufwendiges Zusammenspiel aus Forensik, Seeraum-Aufklärung und technischer Rekonstruktion. Der Prozess greift genau diese Schnittstelle auf – zwischen dem, was am Ort des Geschehens passiert ist, und dem, wie Ermittler daraus ein belastbares Bild ableiten. Besonders relevant ist dabei, wie gut sich die Bewegungs- und Logistikelemente eines Verdachtsobjekts mit den zeitlichen Abläufen im Seegebiet in Einklang bringen lassen. Die geplante Zeugenbefragung zur „Andromeda“ kann deshalb als Brücke verstanden werden: Sie soll das „Wie“ der Zuordnung erklären und damit den technischen und taktischen Kontext der behaupteten Tat ergänzen.
Unternehmen und Behörden, die mit maritimer Resilienz oder Infrastruktur-Sicherheit befasst sind, dürften aus dem Prozess vor allem zwei Konsequenzen mitnehmen. Erstens: Die Bewertung von Schäden ist ohne eine fachliche Betrachtung der Folgen für den Betrieb nicht vollständig. Zweitens: Ermittlungen müssen so dokumentiert sein, dass sich die Ableitung vom Datenpunkt zum konkreten Zielobjekt im Prozess nachvollziehen lässt. Der weitere Verlauf wird zeigen, wie das Gericht die Ergebnisse des Sachverständigen zur Schifffahrtsrelevanz und die Darstellung des BKA-Zeugen zu den Ermittlungswegen zusammenführt. Bis dahin bleibt die Verhandlung ein komplexes Zusammenspiel aus technischer Rekonstruktion, Beweiswürdigung und prozessualer Schärfung – und genau diese Mischung macht den Nord-Stream-Prozess über den juristischen Rahmen hinaus für die Sicherheits- und Technologiecommunity besonders beobachtenswert.
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