KASSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Universität Kassel soll ihre Zivilklausel in der Grundordnung deutlich lockern. Der neue Wortlaut streicht den expliziten Bezug auf ausschließlich zivile Zwecke und öffnet damit Spielräume für Kooperationen auch mit der Rüstungsindustrie. Nach der Entscheidung protestierten mehrere hundert Studierende, während der Hochschulsprecher von einer Präzisierung des Friedensauftrags spricht. Offen bleibt, wie sich die Abgrenzung zwischen zivilem und potenziell militärischem Nutzen in Forschung und Transfer künftig konkret ausgestalten lässt.

Die Entscheidung an der Universität Kassel trifft nicht nur eine Formulierung in einer Grundordnung, sondern berührt auch, wie eine Hochschule Forschung legitimiert und nach außen sichtbar macht. Seit 2013 war dort fest verankert, dass Forschung, Lehre und Entwicklung „ausschließlich friedlichen Zielen“ verpflichtet sind. In der Praxis wirkt so eine Klausel wie ein Governance-Instrument: Sie schafft einen Referenzrahmen für Projekte, die Förder- oder Kooperationspartner wählen, und sie beeinflusst, wie Fakultäten oder Institute den Nutzen ihrer Arbeit begründen. Genau an dieser „Übersetzung“ des Friedensbegriffs entzündet sich nun die Debatte, nachdem die Universität einen neuen Entwurf für die Präambel vorgelegt hat, der den expliziten Zivilbezug abschwächt.
Der Kern der Änderung liegt im Wegfall des ausdrücklichen Bezugs auf „zivile Zwecke“. Während die bisherige Regelung Forschung, Lehre und Entwicklung an der Ausrichtung auf ausschließlich zivile Zwecke und friedliche Ziele band, geht der neue Entwurf über einen allgemeinen Friedensauftrag hinaus. In dem aktuell beschriebenen Text verpflichtet die Hochschule zwar weiterhin zur Wahrung des Friedens, zur Vermeidung von Krieg und zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Neu ist jedoch, dass Forschende und Lehrende explizit auf die Problematik der Abgrenzung zwischen zivil und potenziell militärisch verwiesen werden, der frühere Zivilbezug aber nicht mehr als klarer Ausschluss formuliert ist.
Damit verlagert sich der Schwerpunkt von einem juristisch klaren Zielrahmen hin zu einem stärker interpretativen Prozess. Die Universität beschreibt das als Präzisierung: Der Sprecher erklärte, der Friedensauftrag werde konkreter gefasst und zugleich auf die Schwierigkeit eingegangen, wie zwischen zivilen und potenziell militärischen Zwecken innerhalb einer Forschungsinstitution abgegrenzt werden müsse. Solche Formulierungen sind in vielen akademischen Kontexten nicht unüblich, allerdings hängt ihre Wirkung stark davon ab, welche internen Verfahren die Hochschule tatsächlich nutzt, um Projekte vorzuprüfen oder Entscheidungen transparent zu machen. Genau hier bleibt nach der Meldung die entscheidende Frage offen, wie die „geordnete“ akademische Selbstverwaltung im Alltag funktioniert, wenn Kooperationsanfragen in die Schnittstelle zwischen zivilem Transfer und militärisch anschlussfähiger Forschung fallen.
Nach der Entscheidung ging es unmittelbar sichtbar weiter: Laut Polizei gingen mehrere Dutzend Studierende zunächst in einen Hörsaal, eine Besetzung wurde zunächst nicht angekündigt. Parallel protestierten mehrere hundert Studierende gegen die Aufweichung der Klausel, unter anderem mit den Slogans „Shame on you“ und „Zivilklausel bleibt“. Die Protestformate sind dabei auch ein Indikator für die Erwartung der Studierendenschaft: Sie betrachten die Zivilklausel nicht als abstrakte Selbstbeschreibung, sondern als verbindliches Signal, welche Forschung die Universität nach außen betreiben will. Schon der Blick zurück zeigt, dass die Neuformulierung keine isolierte Debatte aus dem Nichts war.
Im Sommer hatte der Senat bereits in einer ersten Lesung eine neue Fassung beschlossen, die ebenfalls einen Friedensauftrag betont, aber die explizite Abgrenzung anders rahmt. Anschließend wurde die Entscheidung vertagt, weil es im Vorfeld erhebliche Kritik an der Aufweichung der Klausel gab. Die Initiative „Zivilklausel bleibt“ hatte sich in diesem Prozess für den Erhalt der bisherigen Form stark gemacht und argumentiert, der Senat beuge sich dem Druck der Rüstungsindustrie und missbrauche das Vertrauen von Studierenden und Beschäftigten. In einer Urabstimmung hatten 82,3 Prozent der Studierenden für den Erhalt der bestehenden Zivilklausel votiert; nach Angaben der Initiative stimmten 16,9 Prozent für die Abschaffung. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 18,7 Prozent.
Auch innerhalb der Hochschule verschob sich die Debatte spürbar von der studentischen Ebene in den Bereich der Arbeitsverhältnisse und der institutionellen Profilbildung. Eine Initiative von Beschäftigten, „Zivile Uni Kassel“, stellte sich demnach ebenfalls gegen die Schwächung und unterstützte die Forderung nach einer Stärkung der bisherigen Klausel. Genannt wurden 476 Unterstützerinnen und Unterstützer, darunter 50 Professorinnen und Professoren. In der Argumentation wurde darauf abgestellt, dass militärische Forschung und Lehre nicht zum Profil der Universität Kassel passen, das auf soziale Gerechtigkeit sowie ökologische und ökonomisch tragfähige Zukunft zielt. Für die Bewertung ist dabei relevant, dass Zivilklauseln nicht nur moralische Positionen transportieren, sondern oft auch die Frage mitentscheiden, welche Themenfelder in Ausschreibungen, Drittmittelanträgen und Drittmittelprojekten als „passend“ gelten.
Bemerkenswert ist zudem die Signalwirkung über Kassel hinaus: Mit der Entscheidung sollen künftig noch drei der 14 hessischen Hochschulen die Zivilklausel in ihren Satzungen verankert haben, darunter die Goethe-Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Diese Einrichtungen verpflichten sich sinngemäß, mit Forschung ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken zu dienen, und hatten zuletzt angekündigt, an dieser Linie festhalten zu wollen. Parallel dazu drängt Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) seit längerem auf eine Debatte über die freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf Militärforschung. Sein Appell zielt darauf, die Ausgestaltung und Anwendung bestehender Zivilklauseln angesichts veränderter sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen zu diskutieren.
Für die technologisch interessierte Öffentlichkeit ist an dem Fall vor allem die Governance-Frage zwischen Anspruch und operativer Umsetzung zentral. Eine Zivilklausel bestimmt nicht automatisch konkrete Laborentscheidungen, sie beeinflusst aber die Kultur der Prüfung: Wie werden Projekte in Teams diskutiert? Wer macht die Abgrenzungsprüfung, wenn ein Forschungsergebnis sowohl zivil als auch potenziell militärisch verwertbar sein könnte? Wenn der Text den Zivilbezug explizit streicht und stattdessen auf ein Bewusstsein für die Problematik setzt, verlagert sich Verantwortung in Richtung Ethik, Verfahren und Dokumentation. Genau diese „Übersetzung“ in belastbare Prozesse wird in den kommenden Monaten den Unterschied machen, ob die Änderung in Kassel vor allem als sprachliche Präzisierung verstanden wird oder als faktische Öffnung für Kooperationen, die bisher ausgeschlossen oder zumindest klarer begrenzt waren.
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