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KASSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Senat der Universität Kassel hat für eine Aufweichung der Zivilklausel gestimmt. In der neuen Präambel der Grundordnung wird der bisherige explizite Bezug auf „zivile Zwecke“ gestrichen, wodurch Kooperationen mit der Rüstungsindustrie möglich werden. Nach der Entscheidung demonstrierten mehrere hundert Studierende, während Polizei zufolge am selben Tag mehrere Dutzend in einen Hörsaal gingen. Der Konflikt dreht sich nun um die Frage, wie eine Abgrenzung zwischen zivilem und potenziell militärischem Nutzen künftig aussehen soll.

Uni Kassel weicht Zivilklausel auf – Proteste gehen nach Senatsbeschluss weiter
Uni Kassel weicht Zivilklausel auf – Proteste gehen nach Senatsbeschluss weiter (Foto: IT BOLTWISE)
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Der Beschluss in Kassel ist inhaltlich leise formuliert, politisch aber laut: Der Senat der Universität Kassel hat eine Änderung der sogenannten Zivilklausel auf den Weg gebracht und damit die bisherige enge Zweckbindung von Forschung, Lehre und Entwicklung gelockert. Die Hochschule beschreibt den Schritt als Präzisierung des „Friedensauftrags“, entfernt aber gleichzeitig in der neuen Präambel den expliziten Bezug auf ausschließlich zivile Zwecke. Damit verschiebt sich das Signal, das bisher in der Grundordnung selbst gesetzt war: Was früher klar auf friedliche Ziele festgelegt wurde, lässt nun ausdrücklich Spielräume für Kooperationen – einschließlich mit Akteuren aus dem Verteidigungsumfeld, sofern deren Projekte unter die breiter gefasste Friedensformel fallen.

Technisch betrachtet geht es bei einer Zivilklausel weniger um einzelne Gerätschaften als um die Definition von Governance: Welche Projektvorschläge werden geprüft, wer entscheidet über die Einordnung und nach welchen Kriterien wird die Zusammenarbeit mit externen Partnern bewertet? In der alten Form verpflichtete die Grundordnung Forschung, Lehre und Entwicklung zur Ausrichtung auf „ausschließlich zivile Zwecke und friedliche Ziele“. Im neuen Text bleibt zwar der Auftrag zur Wahrung des Friedens sowie zur Vermeidung von Krieg erhalten, doch die Formulierung streicht die harte Trennlinie. Besonders relevant ist dabei der Teil, der die „Problematik einer Abgrenzung zwischen dem zivilen und potenziell militärischen Nutzen“ benennt und hierfür ein „geordnetes Verfahren“ im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung ankündigt. Genau dieser Mechanismus steht nun im Zentrum der Debatte.

Unmittelbar nach dem Senatsbeschluss kam es laut Polizei zu Protesten. Mehrere hundert Studierende gingen gegen die Aufweichung auf die Straße, skandierten unter anderem „Shame on you“ und „Zivilklausel bleibt“. Gleichzeitig gingen nach Angaben der Einsatzkräfte mehrere Dutzend Studierende in einen Hörsaal; eine Besetzung wollte man zunächst nicht ansprechen. Solche Eskalationen sind an Hochschulen selten nur „Symbolpolitik“: Sie zeigen, dass sich die Konfliktlinien nicht nur zwischen Gremien und Verwaltung bewegen, sondern auch zwischen Studierendenschaft und wissenschaftlicher Selbstorganisation. Aus der Initiative „Zivilklausel bleibt“ hieß es zudem, der Senat habe sich dem Druck der Rüstungsindustrie gebeugt und Vertrauen missbraucht; die Initiative kündigte an, den Protest fortzusetzen. Sprecherin Amalia Hast formulierte dabei, man fordere weiterhin eine Selbstverpflichtung auf zivilen Zwecke und wolle den Friedensbegriff an den Bedürfnissen der Menschen und nicht an Profitinteressen ausrichten.

Der Konflikt hat dabei eine längere Vorgeschichte als der aktuelle Senatsentscheid. Bereits 2013 sah die Grundordnung vor, dass Forschung und Entwicklung, Lehre und Studium „ausschließlich friedlichen Zielen“ verpflichtet sind, verbunden mit dem Appell, sich bei der Arbeit an zivilen Zwecken zu orientieren. In einer ersten Lesung hatte der Senat im Sommer schon eine neue Fassung beschlossen, die Entscheidung zur Neuformulierung aber vertagt, weil die Kritik an einer Aufweichung massiv ausfiel – unter anderem aus der Studierendenschaft. Diese Debatte wurde später auch durch eine Urabstimmung gestützt: 82,3 Prozent der Studierenden hatten sich zuletzt für den Erhalt der bestehenden Zivilklausel ausgesprochen; die Initiative nennt als Ergebnis außerdem eine Forderung nach einer unabhängigen, bindenden und transparenten Ethikkommission. Demgegenüber stimmten 16,9 Prozent demnach für die Abschaffung, bei einer Wahlbeteiligung von rund 18,7 Prozent.

Auch auf der Beschäftigtenseite wird der Schritt nicht als bloße sprachliche Umstellung verstanden. Die Initiative „Zivile Uni Kassel“ unterstützt nach eigenen Angaben den Erhalt und die Stärkung der bisherigen Klausel; 476 Beschäftigte – darunter 50 Professorinnen und Professoren – hätten ihre Initiative in einer Petition getragen. Argumentiert wird dabei mit dem Profil der Universität: Militärische Forschung und Lehre würden demnach nicht zu den Zielen passen, die auf eine sozial gerechte sowie ökologisch und ökonomisch tragfähige Zukunft ausgerichtet sind. Sprecher Anil Shah kritisierte, die Neuformulierung werde der Universität und ihrem Profil nachhaltig schaden, und der Senat habe das Stimmungsbild von Studierenden und Beschäftigten ignoriert; zudem habe es einen ernsthaften und respektvollen Umgang mit Befürworter*innen der Zivilklausel nur unzureichend gegeben. Die Auseinandersetzung zeigt damit, dass es weniger um „Ja oder Nein“ zu Frieden geht, sondern um die Frage, wie eine Institution mit Grenzfällen umgeht, in denen zivile Anwendungen und militärische Nutzoptionen technisch schwer trennbar werden.

Aus übergeordnetem Blickwinkel ist der Beschluss auch ein Signal für den hessischen Hochschulraum. Mit der neuen Entscheidung haben künftig noch drei der 14 hessischen Hochschulen die Zivilklausel in ihren Satzungen verankert, genannt werden die Goethe-Universität Frankfurt, die TU Darmstadt und die Hochschule Geisenheim. Sie verpflichten sich sinngemäß, mit ihrer Forschung ausschließlich friedlichen und zivilen Zwecken zu dienen. Parallel dazu fordert Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels schon seit längerem einen offenen Diskurs darüber, wie solche freiwilligen Selbstverpflichtungen zum Verzicht auf Militärforschung angesichts einer veränderten sicherheitspolitischen Lage auszugestalten und anzuwenden sind. In der Praxis entscheidet damit nicht nur ein einzelner Satz in einer Grundordnung, sondern ob die Universität Kassel die angekündigte Abgrenzungslogik so transparent operationalisiert, dass sie für Forschende, Lehrende und Kooperationspartner nachvollziehbar bleibt.

Für die nächste Phase dürfte deshalb entscheidend sein, wie das „geordnete Verfahren“ konkret aussieht: Wer prüft Projektanträge, wie wird das Risiko eines potenziell militärischen Nutzens bewertet und wie wird die Ethikkomponente so umgesetzt, dass sie mehr ist als eine politische Formulierung. Gerade an Universitäten ist die Forschungsrealität komplex: Interdisziplinäre Projekte, technische Grundlagenforschung und Transferprozesse können sich über viele Zwischenstufen in Anwendungen fortsetzen. Wenn die Zivilklausel in ihrer bisherigen Form als klare Leitplanke funktioniert hat, entsteht durch die Aufweichung ein neuer Bedarf an belastbaren Kriterien. Ob die Universität Kassel die damit verbundenen Erwartungen erfüllt, wird sich weniger an der Präambel selbst zeigen, sondern an den konkreten Entscheidungen in der Selbstverwaltung – und daran, ob die Protestbewegungen das Thema mittelfristig wieder verstärkt auf die Agenda setzen.

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