MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Pay-TV-Anbieter Sky steht erneut im Fokus der Verbraucherschützer, nachdem das Oberlandesgericht München entschieden hat, dass der Kündigungsprozess für Kunden zu kompliziert gestaltet ist.

Das Oberlandesgericht München hat kürzlich ein Urteil gefällt, das den Pay-TV-Anbieter Sky dazu verpflichtet, den Kündigungsprozess für seine Kunden zu vereinfachen. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW, die bemängelte, dass der Kündigungsbutton auf der Sky-Website zu versteckt platziert sei. Laut den gesetzlichen Vorgaben muss ein solcher Button leicht zugänglich sein, um den Verbrauchern die Kündigung ihrer Verträge zu erleichtern.
Seit Juli 2022 sind Anbieter von Dauerschuldverhältnissen verpflichtet, einen Kündigungsbutton online bereitzustellen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Verträge für Streaming-Dienste und ähnliche Angebote ohne großen Aufwand beendet werden können. Sky Deutschland hatte jedoch Schwierigkeiten, diese Vorgaben umzusetzen, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte.
Im konkreten Fall war der Kündigungsbutton auf der Sky-Website hinter einer Schaltfläche mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“ versteckt. Erst nach dem Klick auf diesen Link erschien der eigentliche Kündigungsbutton, der zudem in kleinerer und grauer Schrift dargestellt war. Diese Gestaltung widerspricht den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Kündigungsbutton „unmittelbar und leicht zugänglich“ sein muss.
Das Gerichtsurteil sieht vor, dass Sky den Kündigungsprozess überarbeiten muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Sollte Sky dieser Auflage nicht nachkommen, drohen dem Unternehmen empfindliche Strafen, darunter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft.
Zusätzlich zu den Anpassungen beim Kündigungsbutton wird ab Juni 2026 ein Widerrufsbutton Pflicht. Dieser soll es Verbrauchern ermöglichen, online geschlossene Verträge innerhalb der Widerrufsfrist per Klick zu widerrufen. Verbraucherschützer werden die Umsetzung dieser neuen Vorgaben genau beobachten, um sicherzustellen, dass Unternehmen wie Sky die gesetzlichen Anforderungen korrekt umsetzen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist ein wichtiger Schritt im Verbraucherschutz, da sie die Rechte der Kunden stärkt und Unternehmen dazu zwingt, ihre Prozesse transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, wie Sky und andere Anbieter auf diese neuen Anforderungen reagieren werden.

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