FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt, das Verfahren gegen den ehemaligen DWS-Chef Asoka Wöhrmann einzustellen, wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen der Finanzbranche im Umgang mit Greenwashing-Vorwürfen. Trotz der hohen Geldstrafen, die DWS in den USA und Deutschland akzeptiert hat, bleibt Wöhrmann ohne Anklage. Diese Entwicklung zeigt, wie komplex die Regulierung von ESG-Praktiken in der Finanzwelt ist.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat das Verfahren gegen Asoka Wöhrmann, den ehemaligen Chef der Fondsgesellschaft DWS, eingestellt. Dies geschah trotz der schweren Vorwürfe des Greenwashings, die gegen das Unternehmen erhoben wurden. Wöhrmann, der sich mittlerweile aus der Asset-Management-Branche zurückgezogen hat, bleibt von strafrechtlichen Konsequenzen verschont. Diese Entscheidung fiel, obwohl DWS bereits hohe Geldstrafen in den USA und Deutschland akzeptiert hatte.

Die Einstellung des Verfahrens wurde maßgeblich durch das Fehlen von Vorstrafen und den Rückzug Wöhrmanns aus der Branche beeinflusst. Seit 2023 leitet er das börsennotierte Immobilienunternehmen Patrizia, was zeigt, dass er sich aus dem direkten Kapitalmarktgeschäft zurückgezogen hat. Diese Entwicklung unterstreicht die Herausforderungen, vor denen die Finanzaufsichtsbehörden stehen, wenn es um die Durchsetzung von ESG-Standards geht.

Der Fall begann mit einer Whistleblower-Anzeige der damaligen Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler im Jahr 2021. Sie warf DWS vor, das Volumen nachhaltig gemanagter Fondsprodukte systematisch überhöht dargestellt zu haben. In der Folge leiteten sowohl die US-Börsenaufsicht SEC als auch die deutsche Finanzaufsicht BaFin Untersuchungen ein. Diese führten zu einer Strafe von 19 Millionen US-Dollar in den USA und 25 Millionen Euro in Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft kritisierte insbesondere die werblichen Formulierungen von DWS, die nicht mit der tatsächlichen Umsetzung korrespondierten. Dennoch hielten die Ermittler fest, dass Wöhrmann die ESG-Transformation bei DWS mit großem Engagement betrieben habe, jedoch auf internen Widerstand gestoßen sei. Die Mängel in der Umsetzung ließen sich ihm nicht allein zurechnen.

Wöhrmann verließ DWS im Jahr 2022 und erhielt dabei eine Abfindung von 13,7 Millionen Euro. Die Auszahlung langfristiger Bonuskomponenten wurde jedoch vorläufig ausgesetzt, und eine Rückforderung wird derzeit geprüft. Diese Maßnahmen zeigen, dass DWS weiterhin bemüht ist, die internen Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Patrizia, Wöhrmanns aktueller Arbeitgeber, steht weiterhin hinter ihm und betont seine Werte, Integrität und Glaubwürdigkeit. Diese Unterstützung zeigt, dass Wöhrmann trotz der Vorwürfe in der Branche weiterhin als vertrauenswürdiger Manager gilt. Die Entwicklungen im Fall DWS und Wöhrmann werfen ein Licht auf die Notwendigkeit klarer Richtlinien und Standards im Bereich ESG, um das Vertrauen in die Finanzmärkte zu stärken.

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Verfahren gegen Ex-DWS-Chef Asoka Wöhrmann eingestellt: Greenwashing-Vorwürfe ohne Folgen
Verfahren gegen Ex-DWS-Chef Asoka Wöhrmann eingestellt: Greenwashing-Vorwürfe ohne Folgen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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