BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Einführung neuer Handgepäck-Gebühren durch mehrere Fluggesellschaften hat zu rechtlichen Schritten der Verbraucherschützer geführt. Diese sehen in den zusätzlichen Kosten einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht und haben Klage eingereicht.
Die jüngste Praxis einiger Fluggesellschaften, zusätzliche Gebühren für Handgepäck zu erheben, hat zu einer Welle der Empörung unter Verbraucherschützern geführt. Diese argumentieren, dass die Gebühren gegen EU-Recht verstoßen, das vorschreibt, dass angemessenes Handgepäck ohne zusätzliche Kosten befördert werden muss. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daher rechtliche Schritte gegen mehrere Airlines eingeleitet, darunter Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, easyJet, WizzAir und Vueling Airlines.
Besonders im Fokus stehen easyJet, WizzAir und Vueling Airlines, gegen die bereits Klagen eingereicht wurden. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die Fluggesellschaften mit vermeintlich günstigen Flugpreisen werben, die jedoch nicht das gesamte Handgepäck umfassen. Dies sei eine Täuschung der Verbraucher, so Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Ein Beispiel für die umstrittenen Praktiken ist easyJet, das im Flugpreis lediglich eine kleine Tasche mit den Maßen von maximal 45 x 36 x 20 Zentimetern erlaubt. Für ein zusätzliches oder größeres Gepäckstück fallen weitere Gebühren an, die sich noch erhöhen, wenn das Gepäck erst am Gate angemeldet wird. Diese Praxis widerspricht laut den Verbraucherschützern den EU-Vorgaben.
Die Klagen wurden an verschiedenen Gerichten eingereicht: Gegen easyJet beim Kammergericht Berlin, gegen WizzAir beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main und gegen Vueling Airlines beim Oberlandesgericht Hamm. Ziel der Klagen ist es, eine Standardisierung der Handgepäckregelungen zu erreichen, die den Verbrauchern mehr Klarheit und Fairness bietet.
Die Verbraucherschützer fordern, dass ein praxistaugliches Handgepäck mindestens ein Kantenmaß von 115 Zentimetern und ein Gewicht von zehn Kilogramm haben darf. Zudem sollte neben einer kleinen Tasche auch ein größeres Handgepäckstück ohne Aufpreis im Flugpreis enthalten sein. Diese Forderungen sollen den Verbraucherschutz stärken und die Transparenz bei Flugbuchungen erhöhen.
Die rechtlichen Schritte der Verbraucherschützer sind Teil einer europaweiten Aktion, die darauf abzielt, die Rechte der Fluggäste zu stärken und die Praktiken der Fluggesellschaften zu überprüfen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Klagen Erfolg haben und zu einer Änderung der Handgepäckregelungen führen.

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